Rechtssicherheit für gemeinnützige Jugendverbände und -ringe

Grafik mit juristischen Symbolen, mittig Waage, links ein Herz, rechts daneben ein Dokument
Der Hauptausschuss des Bundesjugendrings hat am 17. September 2025 die Position "Rechtssicherheit für gemeinnützige Jugendverbände und -ringe" beschlossen.

Durch Jugendverbände und ihre Zusammenschlüsse werden Anliegen und Interessen junger Menschen zum Ausdruck gebracht und vertreten (vgl. § 12 SGB VIII). Das Vertreten dieser Interessen junger Menschen durch Jugendverbände und -ringe ist gesetzlich zwar anerkannt, steht gleichzeitig jedoch in einem gewissen Spannungsverhältnis mit den zum Teil unklaren Regelungen des Gemeinnützigkeitsrechts. Eine politische Betätigung ist nach derzeitiger Rechtslage zu unscharf im Gemeinnützigkeitsrecht geregelt, sodass Restunsicherheiten in der Praxis bestehen. Dabei ist die rechtssichere politische Betätigung für eine wirksame Interessenvertretung unverzichtbar.

Gerade in den Zeiten des erstarkenden Rechtsextremismus muss die demokratische Zivilgesellschaft, die tagtäglich Demokratie mit Leben füllt und gegen Rechtsextreme verteidigt, gestärkt werden. Die Arbeit der Jugendverbände und -ringe muss vor dem Hintergrund des Gemeinnützigkeitsrechts umfassend rechtlich abgesichert werden. Dafür braucht es eine gesetzliche Klarstellung, dass die Beeinflussung der politischen Meinungsbildung für gemeinnützige Organisationen innerhalb des Rahmens der anerkannten Satzungszwecke unschädlich ist. Auch entsprechende Äußerungen zu tagespolitischen Ereignissen müssen für die Gemeinnützigkeit unschädlich sein. Ein Engagement für Demokratie, Rechtsstaat und Menschenwürde müssen darüber hinaus für gemeinnützige Organisationen immer möglich sein. In diesem Sinne braucht es eine Reform der gemeinnützigen Zwecke nach § 52 Abs. 2 AO unter Einbeziehung der Jugendverbände und der breiten demokratischen Zivilgesellschaft.


Einstimmig ohne Enthaltungen beschlossen im Hauptausschuss am 17. September 2025 in Berlin.

Themen: Nationale Jugendpolitik Demokratie