Sicherung und Weiterentwicklung des Ergänzenden Hilfesystems (EHS)

Mehrere sich in Verbundenheit umgreifende Hände
Die Vollversammlung des Bundesjugendrings hat am 25. Oktober 2025 die Position „Sicherung und Weiterentwicklung des Ergänzen-den Hilfesystems (EHS)“ beschlossen.

Der Deutsche Bundesjugendring (DBJR) fordert die Bundesregierung auf, das Ergänzende Hilfesystem (EHS) und den Fonds Sexueller Missbrauch (FSM) über das Jahr 2028 hinaus finanziell abzusichern und weiterzuentwickeln.

Das EHS hat sich als wichtiges Instrument erwiesen, um Betroffenen sexualisierter Gewalt, die in Kindheit und Jugend erlitten wurde, Unterstützung zu gewähren. Die Finanzierung von Sachleistungen, die durch gesetzliche Leistungsträger nicht abgedeckt werden, schließt eine Versorgungslücke. Gerade für Betroffene, die noch Jahre oder Jahrzehnte nach der erlebten Gewalt unter den Folgen leiden, ist dieses Hilfesystem von elementarer Bedeutung.

Aktuell ist die Weiterführung des Programms unsicher, derzeit können keine Neuanträge mehr gestellt werden und viele gestellte Anträge können nicht mehr bearbeitet werden, da die Mittel unzureichend sind. Bereits bewilligte Zahlungen laufen noch bis 2028 weiter, danach wird der Fond eingestellt. Ob es ein Nachfolgemodell geben wird und wie dies aussehen soll ist nach wie vor ungeklärt und löst vor allem für viele Betroffene große Unsicherheit aus. Viele Betroffene laufen Gefahr, keine Leistungen mehr in Anspruch nehmen zu können, obwohl der Bedarf weiterhin hoch ist. Dies widerspricht dem erklärten politischen Ziel, Betroffene zu stärken und langfristig zu unterstützen.

 

Der DBJR fordert daher:

  1. Dauerhafte Verstetigung des EHS/FSM über 2028 hinaus als feste Struktur im Hilfesystem für Betroffene sexualisierter Gewalt.
  2. Wiederaufnahme und Ausweitung der Antragsmöglichkeiten, damit mehr Betroffene Ansprüche geltend machen können, auch wenn sie erst später Zugang zu Information oder Unterstützung finden. Wir sprechen uns dafür aus, die Unterstützung in einem Nachfolgemodell des EHS/FSM ebenfalls für Betroffene zugänglich zu machen, die nach 2013 sexualisierte Gewalt erfahren haben. Auch sie brauchen einen niederschwelligen Zugang zu Leistungen, die ihnen bei der Bewältigung von Gewalterfahrungen helfen können.
  3. Ausreichende Ausstattung mit finanziellen Mitteln, um allen berechtigten Anträgen gerecht zu werden und generelle Wartezeiten oder Leistungskürzungen zu verhindern.
  4. Weiterentwicklung des EHS/FSM. Dabei müssen Betroffene verbindlich beteiligt werden damit ihre Perspektive konsequent im Fokus steht, indem z.B. der Betroffenenbeirat direkt mit einbezogen wird. Das kann insbesondere eine schnellere Bearbeitungszeit der Anträge und die Wiedereinführung der Möglichkeit unbefristeter Bewilligungen bedeuten.
  5. Niedrigschwelliger Zugang durch transparente Verfahren, flächendeckende Beratung und Unterstützung bei der Antragstellung.
  6. Verbindliche Beteiligung von Institutionen, damit Betroffene aus allen Kontexten – familiär wie institutionell – gleichermaßen Ansprüche geltend machen können.
  7. Einführung eines eigenständigen Gesetzes für den FSM, das Voraussetzungen, Leistungen und Verfahren transparent regelt, damit Betroffenen ein Rechtsanspruch zugesichert wird und sie sich auf niedrigschwellige und unbürokratische Hilfen langfristig verlassen können.

Nur durch eine dauerhafte Absicherung und Weiterentwicklung des EHS können viele Betroffene die Unterstützung erhalten, die ihnen zusteht. Der DBJR erklärt seine Bereitschaft, diesen Prozess zu begleiten und mit seinen Mitgliedsorganisationen die Perspektiven junger Menschen einzubringen. Gleichzeitig erwarten wir eine beständige Zusammenarbeit und konstante Ansprechpartner*innen auf Seiten des Ministeriums für unsere Mitgliedsorganisationen.

 

Einstimmig ohne Enthaltungen beschlossen in der Vollversammlung am 25. Oktober 2025 in Dresden.

Themen: Vollversammlung Fachstelle Prävention