Stellungnahme zum DSEE-Gesetz: Beteiligung stärken, Transparenz sichern
Der Deutsche Bundesjugendring (DBJR) bedankt sich für die Möglichkeit zur Stellungnahme, kritisiert jedoch gleichzeitig die sehr kurze Fristsetzung. Damit blieben ca. vier Arbeitstage zur Bearbeitung. Eine sorgfältige inhaltliche Prüfung, interne Abstimmung und demokratische Willensbildung wurden damit extrem erschwert und stellen gerade demokratische Strukturen, v.a. wenn sie – wie z.B. Jugendverbände – maßgeblich ehrenamtlich getragen werden, vor große Herausforderungen. Insbesondere ehrenamtlich Tätige – die durch die DSEE in ihrem Handeln gestärkt werden sollen – werden damit deutlich benachteiligt.
Als Interessenvertretung von mehr als sechs Millionen ehrenamtlich engagierten jungen Menschen in Deutschland nimmt der DBJR zum vorliegenden Referent∗innen-Entwurf sowohl aus Sicht junger Menschen als auch aus Sicht der Kinder- und Jugendarbeit – insbesondere der Jugendverbandsarbeit – nur zu ausgewählten Punkten Stellung. Bei unkommentierten Punkten des Entwurfs kann nicht automatisch von einer Zustimmung ausgegangen werden.
Grundsätzliche Gedanken
Mit der DSEE wird das Ziel verfolgt, ein zentrales Instrument zur Stärkung von Engagement und Ehrenamt, insbesondere in strukturschwachen und ländlichen Regionen zu etablieren. Mit Blick auf die Adressaten der Arbeit der Stiftung – die ehrenamtlichen Menschen und ihre Strukturen – sind transparente Stiftungsstrukturen, eine parlamentarische Rückbindung sowie eine starke Rolle der organisierten Zivilgesellschaft von besonderer Bedeutung.
Die DSEE darf daher nicht die Rolle einer nachgeordneten Behörde einnehmen, sondern muss eine unabhängige Organisation mit dem Auftrag, Engagement und Ehrenamt in ihrer gesamten Vielfalt zu stärken, sein. Daher muss die organisierte Zivilgesellschaft eine starke, substanzielle und wirksame Rolle in den Entscheidungsstrukturen der Stiftung einnehmen. Dies spricht gegen eine weitere Konzentration der Entscheidungs- und Gestaltungsmacht bei den Minister∗innen bzw. der Ministerialverwaltung. Stattdessen regt der DBJR die Stärkung der Vertretung der Zivilgesellschaft in den Strukturen der Stiftung an. Dazu gehört die Erhöhung des relativen Gewichts zivilgesellschaftlicher Stimmen im Stiftungsrat, eine Begrenzung von Vetorechten staatlicher Akteur∗innen auf klar definierte Ausnahmefälle und eine Stärkung der Eigenständigkeit des Stiftungsrats gegenüber der Verwaltung.
Die DSEE handelt im staatlichen Auftrag und mit Mitteln, die aus dem Bundeshaushalt bereitgestellt werden. Durch diese Auslagerung von Bundesmitteln in eine Stiftung öffentlichen Rechts werden diese Mittel teilweise den üblichen staatlichen Steuerungs- und Kontrollprinzipien entzogen. Um der Gefahr vorzubeugen, dass zentrale staatliche Grundsätze wie Subsidiarität, Transparenz und demokratische Kontrolle dadurch geschwächt werden, ist eine besondere Sensibilität bei der Ausgestaltung der Struktur der Stiftung, v.a. ihrer Gremien, zu berücksichtigen. Der DBJR sieht daher alle Änderungen, die zu einer weiteren Entkopplung der Stiftung von parlamentarischer Kontrolle beitragen, kritisch.
Die DSEE braucht mehr Transparenz, mehr parlamentarische Rückbindung und mehr zivilgesellschaftliche Gestaltungsmacht – nicht weniger.
Zu einzelnen Regelungen:
Neuverteilung der Benennungsrechte in § 6 Absatz 3 Nummer 8 DSEE-G
Der DBJR sieht die in § 6 Absatz 3 Nummer 8 vorgesehene Neuverteilung der Benennungsrechte für die Vertreter∗innen aus dem Bereich des bürgerschaftlichen Engagements und Ehrenamts kritisch. Die vorgesehene Aufteilung – drei Benennungen durch die Staatsministerin oder den Staatsminister für Sport und Ehrenamt, drei durch das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat sowie jeweils nur zwei durch das Bundesministerium des Innern und das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend – führt praktisch zu einer Schwächung des BMBFSFJ.
Gerade das Bundesjugendministerium verfügt über eine langjährige, gewachsene und enge Verzahnung mit zivilgesellschaftlichen Strukturen, insbesondere in der Kinder- und Jugendhilfe- und Engagementpolitik sowie mit den ehrenamtlich getragenen Selbstorganisationen junger Menschen. Eine Reduzierung des Benennungsgewichts des BMBFSFJ untergräbt diese fachliche Nähe zur organisierten – vor allem jungen – Zivilgesellschaft und verschiebt die inhaltlich-fachliche Balance innerhalb des Stiftungsrats.
Vertretungsmöglichkeit durch das BMBFSFJ in § 6 Absatz 7 DSEE-G
Der DBJR spricht sich deutlich dafür aus, dass die Vertretung im Vorsitz des Stiftungsrats der Stiftung neben dem Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat auch weiterhin durch das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) möglich bleibt. Engagement- und Ehrenamtspolitik sind ressortübergreifend angelegt und berühren insbesondere die Kinder-, Jugend- und Familienpolitik. Eine ausschließliche Fokussierung auf eine einzelne Ressortzuständigkeit birgt die Gefahr einer fachlichen Verengung. Die Beteiligung des BMBFSFJ trägt zur notwendigen Breite, Kontinuität und fachlichen Ausgewogenheit bei.
Zudem sind viele zivilgesellschaftliche Organisationen v.a. junger Menschen mit dem BMBFSFJ seit Jahrzehnten eng verbunden und im beständigen inhaltlich-fachlichen Austausch. Diese Rolle und Verbundenheit sollte dem BMBFSFJ auch in der DSEE weiterhin zugestanden werden. Daher ist die Reihenfolge der Ministerien in § 6 (3) wie bisher beizubehalten.
Evaluierungspflicht
Die bisher in § 13 DSEE-G gesetzlich verankerte Evaluierungspflicht sollte zu einem regelmäßigen Instrument parlamentarischer Kontrolle und fachlicher Weiterentwicklung der DSEE ausgebaut werden und auch künftig fester Bestandteil des Stiftungsaufbaus sein. Daher spricht sich der DBJR dafür aus, den jetzigen § 13 DSEE-G in geänderter Form beizubehalten. Diese Änderung sollte eine regelmäßige Evaluierung aller fünf Jahre festschreiben. Die verbindliche Berichterstattung an den Deutschen Bundestag ist dabei beizubehalten. Damit kann sichergestellt werden, dass Wirkung, Zielerreichung und Weiterentwicklungsbedarfe der Stiftung kontinuierlich überprüft und politisch eingeordnet werden.
Der DBJR ist die Arbeitsgemeinschaft bundesweit tätiger Jugendverbände und den Landesjugendringen. Von daher weist er auch auf die Stellungnahmen seiner Mitgliedsorganisationen hin.