Stellungnahme zum Referent*innen-Entwurf des Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz

DBJR
Der DBJR begrüßt in seiner Stellungnahme Ziel und grundsätzliche Ausgestaltung des Entwurfs. Bei der Neugestaltung der Leistungen der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen vermisst der DBJR bei den Leistungen zu Teilhabe jedoch Regelungen zur Teilhabe an den Angeboten der außerschulischen Bildung. Es muss sichergestellt werden, dass jungen Menschen mit Behinderungen auch die Leistungen bereitgestellt werden, die individuell für eine Teilhabe an den o.g. Angeboten der Jugendarbeit aber auch der Jugendverbandsarbeit erforderlich sind. Dazu wäre mindestens eine gesetzliche Klarstellung, die die Teilhabe an der außerschulischen Bildung auch dem Wortlaut nach in das Leistungsspektrum einbezieht, notwendig.
Themen: Jugendpolitik