Vollversammlung Medien- und Digitalpolitik

Stellungnahme zum Reformstaatsvertrag und Bedeutung von öffentlich-rechtlichen Jugendmedienangeboten

Kind schaut auf Fernseher
Die Vollversammlung des Bundesjugendrings hat am 27. Oktober 2024 die Position „Stellungnahme zum Reformstaatsvertrag und Bedeutung von öffentlich-rechtlichen Jugendmedienangeboten“ beschlossen.

Angesichts der aktuellen politischen Diskussionen zur Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks möchten wir als Bundesjugendring unsere Besorgnis um Medienangebote für junge Menschen zum Ausdruck bringen. Die im Reformstaatsvertrag angedachte Zusammenlegung mehrerer Angebote, insbesondere für junge Menschen wie KIKA, one, zdf neo oder FUNK, sind für uns als DBJR nicht nachvollziehbar und gefährden die essenzielle Rolle des öffentlich-rechtlichen Rundfunks für die Demokratie in Deutschland. Die Angebote sind eine wichtige weitere Informationsquelle im Zeitalter von Informationsverbreitung über Social Media.

Die in den Medien transportierten Überlegungen der Ministerpräsident*innen zielen insbesondere auf die Angebote von ARD und ZDF ab. Dies führt nicht nur zu einer Verarmung des Angebots, sondern auch zu einer potenziellen Einschränkung der journalistischen Unabhängigkeit und Vielfalt. In Zeiten, in denen Vertrauen in die Medien zunehmend schwindet und Desinformation verbreitet wird, ist es von größter Bedeutung, dass wir über einen stabilen und verlässlichen Informationskanal insbesondere für junge Menschen verfügen und die Medienangebote in diesem Bereich ausbauen.

Besonders für junge Menschen spielt der öffentlich-rechtliche Rundfunk eine zentrale Rolle in ihrer Mediennutzung und -bildung. Die Sender bieten nicht nur Nachrichten und Informationsformate, sondern auch Bildungsinhalte, die entscheidend zur Stärkung der Medienkompetenz beitragen. In einer Welt voller digitaler Herausforderungen ist es unerlässlich, dass junge Menschen lernen, Informationen kritisch zu hinterfragen und die Qualität von Medienangeboten einzuschätzen.

Öffentlich-rechtliche Web-Angebote, insbesondere Social-Media-Kanäle stellen eine der wichtigsten Informationsquellen für junge Menschen dar. Die am 25.10.2024 beschlossene Version des Reformstaatsvertrages sieht vor, dass Texte von den öffentlich-rechtlichen Sendern nur mit vorhandenem Sendungsbezug veröffentlicht werden können. Einerseits wird dadurch eine zielgruppengerichtete und umfängliche Berichterstattung in Web-Angeboten nicht oder nur bedingt möglich. Andererseits wird die aktuelle zeitnahe Berichterstattung öffentlich-rechtlicher Jugendmedienangebote, insbesondere in Social Media, stark eingeschränkt. Diese Einschränkung betrifft andere Quellen jedoch nicht, was dazu führt, dass populistische und extremistische Beiträge keinen zeitnahen Gegenpol haben.

Die öffentlich-rechtlichen Sender sind unverzichtbar für die Aufrechterhaltung eines informierten und mündigen Bürgers. Ihre Rolle als Garant für Vielfalt und Unabhängigkeit in der Berichterstattung ist für die Stärkung unserer Demokratie unerlässlich.

Wir setzen uns entschieden für eine angemessene Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks insbesondere der Angebote für junge Menschen ein. Nur so kann sichergestellt werden, dass die öffentlich-rechtlichen Sender ihren Auftrag weiterhin erfüllen und einen Beitrag zur Stabilität unserer Demokratie sowie zur Medienkompetenz junger Menschen leisten können.
 

Einstimmig beschlossen auf der Vollversammlung am 27. Oktober 2024 in Berlin.

Themen: Vollversammlung Medien- und Digitalpolitik