Wahlalter 16 in NRW: Eine Verfassungsänderung mit bundespolitischer Bedeutung
„Die Absenkung des Wahlalters durch die CDU-geführte Landesregierung in NRW sendet ein klares politisches Signal an die Wahlrechtskommission der Bundesregierung. Wir wollen die CDU/CSU-Fraktion im Bundestag ermutigen, diesem Beispiel zu folgen. Das Ergebnis der Europawahlen und der U18-Bundestagswahlen zeigt, dass Jugendliche sich an Wahlen beteiligen können und wollen; sie sollten es endlich auf allen föderalen Ebenen auch dürfen. Wir stärken unsere Demokratie, wenn wir die Interessen junge Menschen anerkennen und sie wirksam politisch beteiligen“ sagt Wendelin Haag, Vorsitzender des Deutschen Bundesjugendrings.
Bisher hat die Unionsfraktion im Deutschen Bundestag einer Verfassungsänderung zur Absenkung des Wahlalters zu den Bundestagswahlen widersprochen; alle anderen demokratischen Fraktionen sind dazu bereit. Junge Menschen können ab 16 Jahren bereits zu den Europawahlen wählen, in den Bundesländern setzt sich das aktive Wahlrecht ab 16 zunehmend für Landtags- und Kommunalwahlen durch. Die Argumente für eine Absenkung sind seit langem bekannt und wissenschaftlich begründet. Es ist an der Zeit, dass die CDU/CSU-Bundestagsfraktion eine verfassungsändernde Mehrheit mit den anderen demokratischen Parteien bildet und jungen Menschen unter 18 Jahren das Wahlrecht ermöglicht.