Wahlalter 16 in NRW: Eine Verfassungsänderung mit bundespolitischer Bedeutung

Die Regierungskoalition in Nordrhein-Westfalen aus CDU und Bündnis 90/Die Grünen hat gemeinsam mit SPD und FDP die Landesverfassung geändert, um das aktive Wahlrecht bei Landtagswahlen auf 16 Jahre zu senken. Nach Berlin 2023 und Mecklenburg-Vorpommern sowie Baden-Württemberg im Jahr 2022, setzt das bevölkerungsreichste Bundesland damit ein starkes überparteiliches Zeichen für mehr politische Teilhabe junger Menschen. Damit können nun junge Menschen in acht Bundesländern ihr Landesparlament demnächst schon ab 16 Jahren wählen. Ebenso dürfen 16- und 17-Jährige bundesweit seit 2022 das Europaparlament wählen.

„Die Absenkung des Wahlalters durch die CDU-geführte Landesregierung in NRW sendet ein klares politisches Signal an die Wahlrechtskommission der Bundesregierung. Wir wollen die CDU/CSU-Fraktion im Bundestag ermutigen, diesem Beispiel zu folgen. Das Ergebnis der Europawahlen und der U18-Bundestagswahlen zeigt, dass Jugendliche sich an Wahlen beteiligen können und wollen; sie sollten es endlich auf allen föderalen Ebenen auch dürfen. Wir stärken unsere Demokratie, wenn wir die Interessen junge Menschen anerkennen und sie wirksam politisch beteiligen“ sagt Wendelin Haag, Vorsitzender des Deutschen Bundesjugendrings.

Bisher hat die Unionsfraktion im Deutschen Bundestag einer Verfassungsänderung zur Absenkung des Wahlalters zu den Bundestagswahlen widersprochen; alle anderen demokratischen Fraktionen sind dazu bereit. Junge Menschen können ab 16 Jahren bereits zu den Europawahlen wählen, in den Bundesländern setzt sich das aktive Wahlrecht ab 16 zunehmend für Landtags- und Kommunalwahlen durch. Die Argumente für eine Absenkung sind seit langem bekannt und wissenschaftlich begründet. Es ist an der Zeit, dass die CDU/CSU-Bundestagsfraktion eine verfassungsändernde Mehrheit mit den anderen demokratischen Parteien bildet und jungen Menschen unter 18 Jahren das Wahlrecht ermöglicht.