Zukunftspakt Ehrenamt muss junge Perspektive einbeziehen
Zu den von der Bundesregierung bereits beschlossenen Maßnahmen zählen die Erhöhung der Übungsleiterpauschale auf 3.300 Euro und der Ehrenamtspauschale auf 960 Euro, die Befreiung gemeinnütziger Organisationen von der Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung bis 100.000 Euro sowie die Anhebung der Freigrenze für wirtschaftliche Geschäftsbetriebe auf 50.000 Euro. Weitere Schritte – insbesondere zum Abbau bürokratischer Belastungen – sind angekündigt.
Der Bundesjugendring hat seine Forderungen zur Stärkung des jungen Engagements u.a. bereits im Rahmen der Engagementstrategie eingebracht. Politisch müssen diese Anliegen nun endlich Gehör finden. Besonders beim Bürokratieabbau und bei einer stärkeren Anerkennungskultur besteht Nachholbedarf. Ein Beispiel ist die derzeitige Praxis der Führungszeugnisprüfung nach § 72a SGB VIII, die für viele Engagierte eine unverhältnismäßige Hürde darstellt. Eine zentrale Abfragemöglichkeit beim Bundeszentralregister, die ausschließlich den Tätigkeitsausschluss betrifft, könnte hier für spürbare Entlastung sorgen – ohne den Schutzauftrag zu schwächen.
Die beschlossenen steuerlichen Verbesserungen können aus Sicht des Bundesjugendrings nur ein erster Schritt sein. Es müssen weitere Maßnahmen folgen, die das Engagement junger Menschen tatsächlich erleichtern und sichtbar anerkennen. Der Bundesjugendring wird den weiteren Prozess konstruktiv begleiten und die Interessen der jungen Zivilgesellschaft einbringen.