Pauschale Social-Media-Altersgrenzen verkennen die digitale Realität
In einer Zeit, in der Kindern und Jugendlichen im analogen Raum zunehmend Orte der Entfaltung und Mitbestimmung gekürzt werden, droht sich diese Verdrängung im Digitalen fortzusetzen. Der Deutsche Bundesjugendring stellt sich entschieden gegen Bestrebungen, jungen Menschen den Zugang zu sozialen Medien durch starre Altersbeschränkungen zu verwehren.
Zentral ist dabei für den Bundesjugendring, Schutz- und Teilhaberechte junger Menschen in digitalen Räumen nicht gegeneinander auszuspielen. Die am 20.04.2026 veröffentlichte Bestandsaufnahme der Expert*innenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ macht zusätzlich deutlich, wie komplex die Problemlagen sind und, dass Schutz, Befähigung und Teilhabe gemeinsam betrachtet werden müssen. Auf Grundlage seiner Position „Digitale Teilhabe gerecht gestalten – an, in und durch digitale Räume“ und der Stellungnahme zur Konsultation der EU-Kommission zum Digital Fairness Act (DFA) fordert der Bundesjugendring eine Politik, die digitale Teilhabe garantiert und Plattformbetreibende in die Pflicht nimmt, diese Räume sicher und fair zu gestalten.
Warum pauschale Verbote nicht die Lösung sind
Pauschale Altersgrenzen für Social-Media-Plattformen verengen die Diskussion um Schutz und Teilhabe, indem sie den Ausschluss von Kindern und Jugendlichen als vermeintlich einfache Lösung in den Mittelpunkt stellen. Pauschale Verbote setzen jedoch nicht bei den Problemen an:
- Die zentralen Risiken entstehen durch manipulative Plattformlogiken und -designs sowie durch Geschäftsmodelle, die problematische Inhalte verstärken, Aufmerksamkeit binden, suchtfördernd wirken und persönliche Daten instrumentalisieren. Sie entstehen nicht dadurch, dass junge Menschen soziale Medien nutzen. Ein Verbot würde daher nur an der Oberfläche ansetzen, statt die strukturellen Ursachen der Probleme zu adressieren, die auch über jüngere Altersgruppen hinaus schädliche Auswirkungen haben können.
- Die Bestandsaufnahme der Expert*innenkommission bestätigt die realen und gravierenden Problemlagen, mit denen junge Menschen in digitalen Räumen konfrontiert sind: Hass, Hetze, sexualisierte Gewalt, Desinformation, Mobbing und erheblicher sozialer Druck. In besonderem Maße betroffen sind Mädchen, junge Frauen und andere marginalisierte Gruppen, die durch digitale Gewalt und intersektionale Diskriminierung aus digitalen Diskursräumen verdrängt werden. Politische Maßnahmen müssen sich daran messen lassen, ob sie Schutz tatsächlich verbessern, ohne zugleich Teilhaberechte einzuschränken oder die Verantwortung von Plattformen auf Kinder, Jugendliche und Familien abzuschieben. Pauschale Verbote verlagern die Problematik in weniger regulierte und schwerer einsehbare Räume.
- Der europäische Rechtsrahmen ist mit dem Digital Services Act bereits weitgehend gesetzt; mit dem Digital Fairness Act wird er derzeit auf EU-Ebene weiterentwickelt. Die Bestandsaufnahme der Expert*innenkommission weist darauf hin, dass der vollharmonisierende Charakter des Digital Services Act den Spielraum für nationale Sonderwege stark begrenzt. Statt nationaler Verbotsdebatten braucht es vor allem die konsequente, datenschutzkonforme Umsetzung des bestehenden Rechtsrahmens im Interesse junger Nutzer*innen.
Der Bundesjugendring setzt daher auf einen kinder- und jugendrechtsbasierten Ansatz, der sich an den Lebensrealitäten junger Menschen orientiert und Schutz und Teilhabe gemeinsam denkt:
Digitale Teilhabe ist ein Kinder- und Jugendrecht
Jede Schutzmaßnahme für Kinder und Jugendliche muss auf kinderrechtlichen Grundsätzen basieren. Aus der UN-Kinderrechtskonvention ergeben sich für junge Menschen im digitalen Raum nicht nur Schutzrechte, sondern auch Rechte auf Information, Meinungsäußerung, Teilhabe, Begegnung, Privatsphäre, Selbstverwirklichung und Mitbestimmung. Digitale Räume sind Teil ihrer Alltagsrealität und zugleich Teil demokratischer Öffentlichkeit. Sie sind Orte des Austauschs, des Lernens, der politischen Meinungsbildung und gesellschaftlichen Engagements. Wer junge Menschen pauschal aus diesen Räumen ausschließt, beschränkt deshalb nicht nur Mediennutzung, sondern gesellschaftliche Teilhabe und demokratische Mitgestaltung.
Plattformen wirksam in die Pflicht nehmen
Plattformen müssen verbindlich so reguliert werden, dass Schutz systematisch in ihr Design integriert ist - durch Safety, Privacy und Child Rights by Design. Dazu gehören wirksame Jugendschutzfilter, die vor unangemessenen Inhalten schützen, ebenso wie niedrigschwellige, wirksame und transparente Melde- und Beschwerdewege gegen Hass und (sexualisierte) Gewalt. Entscheidend ist, dass Sicherheit und Datenschutz junger Menschen Vorrang vor kommerziellen Interessen haben. Plattformen dürfen nicht so gebaut sein, dass sie von riskanter Nutzung, aggressiver Personalisierung oder datengetriebener Ausspielung wirtschaftlich profitieren.
Mit dem Digital Services Act existiert bereits ein europäischer Rechtsrahmen. Der laufende Gesetzgebungsprozess zum Digital Fairness Act könnte bestehende Schutzlücken ergänzend adressieren. Statt Verbotsdebatten braucht es die konsequente Umsetzung und Weiterentwicklung dieses Rechtsrahmens, um soziale Netzwerke sicherer zu machen.
Manipulative Plattformlogiken begrenzen
Dazu gehört auch, manipulative und suchtfördernde Mechanismen wirksam zu begrenzen. Endlos-Scrollen, Autoplay, Dark Patterns, aggressive Personalisierung und andere Gestaltungselemente sind keine bloßen Komfortfunktionen. Sie prägen Nutzungsverhalten, verstärken Bindung an Plattformen und können junge Menschen in besonderer Weise belasten. Solche Mechanismen sollten Gegenstand von Regulierung sein.
Altersverifikation gefährdet Teilhabe und Datenschutz
Sobald Altersverifikationssysteme zur Voraussetzung für den Zugang zu digitalen Öffentlichkeiten wird, entstehen erhebliche Spannungen mit Teilhabe, Anonymität, Nichtdiskriminierung und Datenschutz. Junge Menschen brauchen geschützte digitale Räume zum vertraulichen Austausch, etwa zu Sexualität, geschlechtlicher Identität, Diskriminierungserfahrungen, Behinderung oder psychischer Gesundheit. Solche Räume sind häufig nur unter Bedingungen von Anonymität oder Pseudonymität möglich. Generelle Identifizierungs- oder Klarnamenpflichten sind damit nicht vereinbar. Aus jugendverbandlicher Sicht sind solche selbstverwalteten Freiräume essenziell für die Entwicklung und Erziehung zu selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten. Aufgabe von Gesetzgebung ist es, hierfür sichere Rahmenbedingungen zu schaffen – nicht, diese Räume durch übermäßige Regulierung faktisch abzuschaffen.
Deswegen ist aus Sicht des Bundesjugendrings eine pauschale Altersverifikation als Zugangsvorraussetzung abzulehnen. Das gemeinsam mit anderen Organisationen veröffentlichte Grundsatzpapier macht deutlich, dass Altersverifikation nur unter strengen grund- und kinderrechtlichen Bedingungen überhaupt in Betracht kommen kann. Entscheidend ist, dass lediglich eine Altersgruppe nachgewiesen wird, ohne Identitäten offen zu legen. Das Verfahren muss datenschutzkonform und datensparsam ausgestaltet sein; zugleich sind Anonymität, Unbeobachtbarkeit und Unverknüpfbarkeit sicherzustellen – möglichst unter Einsatz von Zero-Knowledge-Verfahren. Außerdem darf Altersverifikation keine neuen Ausschlüsse schaffen und muss auch für strukturell benachteiligte Menschen zugänglich bleiben.
Medienbildung und digitale Jugendarbeit stärken
Ebenso klar ist: Schutz im digitalen Raum entsteht nicht allein durch Regulierung und technische Hürden. Er setzt auch Befähigung voraus. Medienbildung und digitale Jugendarbeit sind deshalb kein nachgeordnetes Begleitprogramm, sondern zentraler Bestandteil eines wirksamen Schutzkonzepts. Junge Menschen müssen in die Lage versetzt werden, digitale Räume sicher, kritisch und selbstbestimmt zu nutzen. Dafür braucht es eine dauerhafte Stärkung und Finanzierung von Medienbildung in Schule und außerschulischen Bildungsorten, Ressourcen für Fachkräfte und Ehrenamtliche sowie verlässliche Strukturen, in denen Schutz und Ermöglichung zusammen gedacht werden. Auch die Expert*innenkommission weist auf eine zu geringe Bekanntheit und Vernetzung von vorhandenen Angeboten hin.
Verbindliche Beteiligung junger Menschen
Zugleich müssen Jugendperspektiven verbindlich und nach den Qualitätsstandards für Kinder- und Jugendbeteiligung in Regulierung, Evaluation und Monitoring digitaler Plattformen einbezogen werden. Weder die von Jugendministerin Karin Prien eingesetzte nationale Expert*innenkommission noch der auf EU-Ebene durch Ursula von der Leyen ernannte Sonderausschuss für die Sicherheit von Kindern im Internet setzen eine hinreichende, strukturelle Jugendbeteiligung nach den Qualitätsstandards um. Es ist essenziell, dass Gesetze mit jungen Menschen und ihren demokratisch legitimierten Vertretungen entwickelt werden, statt über sie hinweg zu entscheiden. Als Expert*innen ihrer eigenen Lebensrealität bringen junge Menschen unverzichtbares Erfahrungswissen zu ihren Schutzbedarfen mit. Nur wenn Regulierung die Lebenswelt der Betroffenen ernst nimmt, erlangt sie die notwendige Akzeptanz und verhindert, dass Schutzmaßnahmen durch Umgehungsstrategien ins Leere laufen.