Berufung als Beisitzer*in in die Entscheidungsgremien der BzKJ 2025-2028
Der Bundesjugendring sucht als Außenvertretung zwei engagierte Personen als Beisitzer*in sowie als Stellvertretung in der Prüfstelle für jugendgefährdende Medien der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) für die kommende, dreijährige Berufungsperiode.
Das 12er-Gremium der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) in der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendschutz (BzKJ) trifft Grundsatzentscheidungen unter anderem darüber, ob bestimmte Medien die „Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen oder ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit [...] gefährden“ und daher in Indizierungslisten aufgenommen werden. Diese Medien dürfen dann Kindern und Jugendlichen nicht mehr zugänglich gemacht werden. Die Gremien sind weisungsungebunden.
Der Bundesjugendring bittet seine Mitgliedsorganisationen, bis zum 03.04.2025 geeignete Kandidat*innen vorzuschlagen. Der Hauptausschuss des Bundesjugendrings entscheidet gem. § 15 GO über die Besetzung der Außenvertretung des Bundesjugendrings am 22.05.2025.
Bewerbung
Der Bundesjugendring kann für die Amtszeit von 2025 bis 2028 geeignete Beisitzer*innen benennen. Mitgliedsorganisationen sind aufgerufen, engagierte Personen vorzuschlagen.
Bewerbungsfrist: 03. April 2025
Entscheidung über die Besetzung: Am 22. Mai 2025 im Hauptausschuss des Bundesjugendrings
Ansprechperson: Matthias Starz unter matthias.starz@dbjr.de
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