Politische und rechtliche Abwehr von Neutralitätsanrufungen in der Förderung von Jugendverbänden und -ringen am 02.09.2026
Die Veranstaltung richtet sich ausschließlich an Jugendverbände und -ringe auf allen föderalen Ebenen. Sie findet am 2. September 2026 online von 16.00 bis 18.00 Uhr statt.
Die Versuche, bei der Förderung der Jugendverbände und -ringe das parteipolitische Neutralitätsgebot des Staates auf diese zu übertragen nehmen zu. Daher lädt der Bundesjugendring in Kooperation mit dem Kinder- und Jugendring Sachsen-Anhalt zu einer digitalen Austausch- und Vernetzungsveranstaltung ein.
Nach einem Input über die rechtlichen Grenzen der Aufnahme von ‚Neutralitätsklauseln‘, insbesondere in den Nebenbestimmungen von Förderbescheiden, stellt der Kinder- und Jugendring Sachsen-Anhalt konkrete Erfahrungen aus seinen jugendpolitischen Auseinandersetzungen auf Landes- und kommunaler Ebene vor. Im Anschluss gibt es die Möglichkeit, Fragen zu stellen und sich auszutauschen. Durch die Veranstaltung soll die bundesweite Vernetzung und der Erfahrungsaustausch unter den Jugendverbänden und -ringen zu diesem Thema gestärkt werden.
Durch das Ausfüllen dieses Formulars kommt noch kein Vertrag zustande. Über das Formular kann das Interesse an der Teilnahme an der Veranstaltung übermittelt werden. Der Bundesjugendring möchte dadurch insbesondere sicherstellen, dass nur die genannte Zielgruppe an der Veranstaltung teilnehmen kann und möchte darüber hinaus sicherstellen, dass Vertreter*innen von rechtsextremen Ideologien kein Zugang zu seinen Veranstaltungen gewährt wird. Die finale Bestätigung zur Möglichkeit zur Teilnahme erfolgt durch Versand der Zugangslinks per E-Mail kurz vor der Veranstaltung.
Personen, die Parteien oder Organisationen angehören, die sich gegen die freiheitlich-demokratischen Grundordnung stellen, insbesondere die der rechtsextremen Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch menschenverachtende, rassistische, nationalistische, antisemitische, queerfeindliche oder sonstige grenzverletzenden und menschenfeindliche Aussagen in Erscheinung getreten sind, sind von der Veranstaltung ausgeschlossen. Der Bundesjugendring behält sich vor, diese Personen auch nach einer Anmeldebestätigung und während der Veranstaltung von dieser auszuschließen.
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