Im Hauptausschuss hat jeder Jugendverband nur eine Stimme – die Anschlussverbände haben eine beratende Stimme. Die Landesjugendringe sind in ihrer Gesamtheit mit drei Stimmen repräsentiert. Der Hauptausschuss nimmt zwischen den Vollversammlungen des Deutschen Bundesjugendrings alle Aufgaben wahr, die nicht ausdrücklich der Vollversammlung vorbehalten sind. Der Hauptausschuss tagt viermal im Jahr.