Der DBJR ist die Arbeitsgemeinschaft der Jugendverbände und Landesjugendringe in Deutschland. Rund sechs Millionen Kinder und Jugendliche sind in den 29 Jugendverbänden, 16 Landesjugendringen und 6 Anschlussverbänden organisiert (Stand: 02/2026, DBJR-Website). Diese Verbände bieten jungen Menschen Räume für Gemeinschaft, Bildung und Freizeitgestaltung.
Das vorliegende Schutzkonzept fokussiert sich auf den DBJR als Organisation, vorwiegend auf den Vorstand, die Geschäftsstelle und die alltäglichen Arbeitsprozesse sowie seine eigenen Gremien. Das Schutzkonzept wirkt nicht organisationsübergreifend etwa als Musterschutzkonzept. Es bezieht sich dementsprechend nicht auf seine Mitgliedsorganisationen, diese arbeiten eigenständig und sind jeweils selbst gefordert, einen eigenen Schutzprozess zu gestalten. Auf diese Weise können sich die Organisationen eigenverantwortlich und individuell auf den Weg machen und passgenaue Schutzkonzepte entwickeln. Der DBJR ist dabei Impulsgeber, er kann Anregungen liefern und zur Entwicklung gemeinsamer Qualitätsstandards in der Jugend(verbands)arbeit beitragen.
1.1. Inhaltlicher Fokus des Schutzkonzepts
Das vorliegende Schutzkonzept legt seinen Schwerpunkt auf Prävention, Intervention und Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt im institutionellen Kontext. Sexualisierte Gewalt dient hier als Überbegriff für Grenzverletzungen, Übergriffe und strafrechtlich relevante sexualisierte Gewalt und wird im Folgenden so verwendet. Diese Formen sexualisierter Gewalt werden damit nicht gleichgesetzt, vor allem im Bereich der Intervention muss klar unterschieden werden, wie Handlungen einzuordnen sind. Grenzverletzungen sind dabei besonders abzugrenzen, da sie Handlungen beschreiben, die nicht absichtsvoll geschehen. Grenzverletzungen können gewaltvoll erlebt werden, gleichzeitig sind sie im Arbeitsalltag nicht vollständig vermeidbar.
Sexualisierte Gewalt ist eine von vielen Formen der Gewalt, von denen junge Menschen betroffen sein können und geht nicht selten mit anderen Formen von Gewalt und/oder Diskriminierung einher. Das vorliegende Schutzkonzept kann nicht die gesamte Bandbreite verschiedener Gewaltformen abdecken. Ebenso wenig kann es sich auf die vielfältigen Formen von Diskriminierung beziehen, die in institutionellen Strukturen wirken. Allerdings profitiert der DBJR von den Strukturen, die es gegen sexualisierte Gewalt gibt, um auch in Fällen von Diskriminierung und nicht sexualisierter Gewalt ansprechbar zu sein und sich aktiv gegen jede Form von Diskriminierung und Gewalt einzusetzen.
1.2. Personengruppe mit Schutzbedarf: Jugendliche und junge Erwachsene
Mitarbeiter*innen der Geschäftsstelle und Mitglieder des Vorstandes sind im Rahmen ihrer Tätigkeit für den DBJR in der Regel nicht im Kontakt mit Schutzbefohlenen (=Minderjährigen). Kinder nehmen nicht an Veranstaltungen teil. Engagierte, Teilnehmer*innen oder Personen, die aus anderen Gründen in Kontakt zum DBJR stehen, sind in der Regel Erwachsene. Ein Teil dieser Gruppe sind allerdings junge Erwachsene, die aufgrund ihres Alters und ihrer Funktion ebenfalls in einem Macht- und Abhängigkeitsverhältnis zu Mitarbeiter*innen der Geschäftsstelle und Mitgliedern des Vorstandes stehen können, z.B. junge ehrenamtlich Engagierte aus den Mitgliedsorganisationen oder Teilnehmer*innen an Formaten, die Jugendbeteiligung organisieren. Zudem ist in vielen Formaten eine Teilnahme von unter 18-jährigen nicht ausgeschlossen und nicht in jedem Format wird das Alter abgefragt. Häufig werden explizit junge Menschen angesprochen. Es gibt daher Situationen, in denen Kontakt zu Jugendlichen und jungen Erwachsenen besteht und Verantwortung für deren Schutz übernommen werden muss. Daher verpflichtet sich der DBJR generell dem Schutz Jugendlicher und junger Erwachsener.
1.3. Rollenverständnis gegenüber schutzbedürftiger Personengruppe: Begleitung statt Betreuung
Gerade weil der DBJR als Arbeitsgemeinschaft und Netzwerk nur punktuell direkten Kontakt zu Jugendlichen und jungen Erwachsenen hat und der Schwerpunkt der Arbeit seiner Mitarbeiter*innen nicht im Pädagogischen liegt, ist es notwendig, das eigene Rollenverständnis gegenüber dieser Zielgruppe klar zu definieren. Die Jugendverbandsarbeit lebt vom Prinzip der Selbstorganisation und selbstverwalteter Räume junger Menschen. Ein klassisch pädagogisch-betreuendes Verhältnis gegenüber denjenigen, die sich aus diesen Strukturen heraus im DBJR engagieren, ist daher nicht die Regel. Der DBJR hat die Aufgabe, Räume zu eröffnen, in denen junge Menschen sich selbstwirksam und auf Augenhöhe in Politik einbringen können. Dabei wird jungen Menschen auch Zutritt zu politischen Räumen verschafft, die durch erfahrene und machtvolle Akteur*innen geprägt sind. Damit solche Räume nicht zu unkontrollierten Handlungsräumen für Grenzverletzungen und Überforderung werden, ist eine gute Begleitung umso wichtiger.
1.4. Zuständigkeit und Verantwortung im DBJR
Prävention sexualisierter Gewalt (P.s.G.) ist eine Querschnittsaufgabe, an der alle Akteursgruppen des DBJR in ihrer jeweiligen Zuständigkeit im Alltag mitwirken müssen, damit sie gelingen kann. Darüber hinaus muss es Stellen innerhalb der Organisation geben, die für Wissensmanagement, Qualitätsentwicklung, und -erhalt sowie richtungsgebende Entscheidungen verantwortlich sind.
Der Vorstand hat in seiner Klausurtagung im November 2023 den offiziellen Start eines Schutzprozesses im DBJR beschlossen. Er begleitet das Thema P.s.G. zudem jugendpolitisch.
1.4.1. Die Fachstelle Prävention
Aus dem Anliegen heraus, P.s.G. in den eigenen Strukturen und darüber hinaus zu fördern und weiterzuentwickeln, hat der DBJR 2023 eine Fachstelle Prävention eingerichtet. Diese unterstützt die Mitgliedsorganisationen dabei, Präventions- und Schutzprozesse in ihren Strukturen und Angeboten zu etablieren. Sie bietet fachpolitische Beratung und Vernetzungsmöglichkeiten an.
Die Fachstelle unterstützt den Vorstand und die Geschäftsführung zudem bei der Umsetzung und Weiterentwicklung des Schutzkonzepts des DBJR. Sie begleitet diesen Prozess fachlich, um sicherzustellen, dass das Konzept den aktuellen Anforderungen entspricht, nachhaltig in den Strukturen verankert wird und bereichsspezifisch Anwendung findet. Die Fachstelle Prävention ist zudem für das interne Wissensmanagement zuständig.
1.4.2. Steuerungsgruppe
Zur Entwicklung, Steuerung und Reflexion des Schutzprozesses hat der Vorstand eine Steuerungsgruppe eingerichtet. Sie besteht aus einer*m Vorsitzenden, den thematisch zuständigen Vorstandsmitgliedern, der Geschäftsführung, der*dem Referent*in für P.s.G. und der Leitung des Grundlagenreferats. Die Steuerungsgruppe ist Bindeglied zwischen Geschäftsstelle und Vorstand.
1.5. Risikoanalyse
Eine Analyse der Schutz- und Risikofaktoren ist die Grundlage für die Entwicklung eines wirksamen, organisationsspezifischen Schutzkonzepts. Ziel dieser Analyse ist es, bestehende Schutzfaktoren und potenzielle Risiken systematisch zu identifizieren, um darauf aufbauend gezielte und effektive Schutzmaßnahmen zu entwickeln und zu implementieren. Während der Entwicklung des vorliegenden Konzeptes hat eine Gesamtanalyse im DBJR stattgefunden. In diesem Rahmen wurde der Bedarf identifiziert, die verschiedenen Veranstaltungsformate im DBJR jeweils auf Risiken zu prüfen und formatspezifische Maßnahmen zu entwickeln. Ziel ist es, den unterschiedlichen Anforderungen – insbesondere im Hinblick auf Zielgruppen, Orte, Formate und Zuständigkeiten – besser gerecht zu werden.