Sonderseite zur Corona-Pandemie

Wir stellen auf dieser Sonderseite Informationen von Behörden, Organisationen und Jugendverbänden zum Umgang mit der Corona-Pandemie zur Verfügung. Wo möglich verweisen wir auf Quellen mit Informationen und Handreichungen, die Jugendverbände und -ringe in der gegenwärtige Lage verantwortungsvoll handeln lassen.
Wir können und dürfen KEINE RECHTLICHE BERATUNG übernehmen!
Die Arbeit der Jugendverbände und Jugendringe bleibt eingeschränkt. Im Interesse der Jugend begleiten wir weiter jugendpolitische Entwicklungen. Unsere Beobachtungen und Forderungen dazu bündeln wir hier.
(Aktualisiert am 29.10.2020)
INHALT
- Anonyme und kostenfreie Hilfsangebote
- Regelungen für Vereine bis Ende 2021 verlängert
- Sonderprogramm Kinder- und Jugendarbeit
- Hygienekonzept in Bildungsstätten (des AdB)
- Informationen für Fachkräfte
- Allgemeine Informationen
- Empfehlungen zu Internationalen Maßnahmen
- Informationen des BMFSFJ
- Informationen des BMF
- Maßnahmen des DBJR
Anonyme und kostenfreie Hilfsangebote
- Hilfetelefon Sexueller Missbrauch: 0800 2255530
- Nummer gegen Kummer: 116111 (für Kinder und Jugendliche)
- Medizinische Kinderschutzhotline: 0800 1921000
- Elterntelefon: 0800 1110550
- Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen: 08000 116016
- Hilfetelefon Gewalt an Männern: 0800 1239900
- Hilfetelefon für Schwangere in Not: 0800 4040020
- Hilfetelefon tatgeneigte Personen: 0800 7022240
Regelungen für Vereine bis Ende 2021 verlängert
Das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Covid19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht trat Ende März 2020 in Kraft. Darin geregelt wurde auch im §5 Vereine und Stiftungen
(1) Ein Vorstandsmitglied eines Vereins oder einerStiftung bleibt auch nach Ablauf seiner Amtszeit biszu seiner Abberufung oder bis zur Bestellung seinesNachfolgers im Amt.
(2) Abweichend von § 32 Absatz 1 Satz 1 desBürgerlichen Gesetzbuchskann der Vorstand auchohne Ermächtigung in der Satzung Vereinsmitgliedernermöglichen,1. an der Mitgliederversammlung ohne Anwesenheitam Versammlungsort teilzunehmen und Mitglieder-rechte im Wege der elektronischen Kommunikationauszuüben oder2. ohne Teilnahme an der Mitgliederversammlung ihreStimmen vor der Durchführung der Mitgliederver-sammlung schriftlich abzugeben.
(3) Abweichend von § 32 Absatz 2 des BürgerlichenGesetzbuchs ist ein Beschluss ohne Versammlung derMitglieder gültig, wenn alle Mitglieder beteiligt wurden,bis zu dem vom Verein gesetzten Termin mindestensdie Hälfte der Mitglieder ihre Stimmen in Textform ab-gegeben haben und der Beschluss mit der erforder-lichen Mehrheit gefasst wurde
Ursprünglich galten die Regelungen nur bis Ende 2020. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz konnte diese Regelungen nach §8 des Gesetzes per Rechtsverordnung verlängern bis Ende 2021. Am 20. Oktober hat das BMJV die Verordnung erlassen, damit gilt §5 bis Ende 2021.
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Sonderprogramm Kinder- und Jugendarbeit
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) gewährt im Auftrag der Bundesregierung nach Maßgabe der allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen sowie einer Richtlinie Zuschüsse zur Sicherung von gemeinnützigen Einrichtungen der Kinder- und Jugendbildung, Kinder- und Jugendarbeit im Kontext Corona-bedingter Einnahmeausfälle als Billigkeitsleistungen. Billigkeitsleistungen sind Leistungen (hier: Zahlungen), die erbracht werden, obwohl keine rechtliche Verpflichtung besteht.
Im Rahmen dieser Coronahilfen des Bundes übernimmt der Deutsche Bundesjugendring die Rolle einer Regiestelle (Zentralstelle) für das „Sonderprogramm Jugend“. Die konkrete Abwicklung übernehmen die jeweiligen Bundesverbände der Einrichtungen. Mehr Details auf unserer Sonderseite.
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Hygienekonzept in Bildungsstätten des Arbeitskreis deutscher Bildungsstätten (AdB)
Der Arbeitskreis deutscher Bildungsstätten (AdB) hat für den Wiedereinstieg in den Präsenzbetrieb der Bildungseinrichtungen im AdB von der Hygieneberatung HyCo Mück ein Konzept entwickeln lassen. Wir dürfen es ebenfalls zur Verfügung stellen. Das Hygienekonzept kann an die jeweiligen Gegebenheiten vor Ort angepasst werden. Neben dem eigentlichen Konzept beinhaltet das Paket auch Checklisten und Aushänge zur Information von Gästen und Mitarbeitenden. BITTE BEACHTEN: Alle Hygienekonzepte sind immer mit der jeweils aktuellen Fassung der CoronaSchVO abzustimmen.
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Informationen für Fachkräfte
- Fach- und Leitungskräfte der Kinder- und Jugendhilfe brauchen Austausch und Unterstützung, um rasch neue Ansätze erproben zu können und Erfahrungen miteinander zu teilen. Eine Kommunikations- und Transferplattform unterstützt dabei: https://www.forum-transfer.de/index.html
- Das Fachkräfteportal der Kinder- und Jugendhilfe hat ein Themenspecial Coronavirus zusammengestellt: https://www.jugendhilfeportal.de/fokus/coronavirus/
- Klicksafe gibt auf seiner Seite Hinweise zum Umgang mit den Digitalen Tools und zum Umgang mit FakeNews in der Corona-Krise: https://www.klicksafe.de/corona/
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Allgemeine Informationen
- Das Robert Koch-Institut erfasst kontinuierlich die aktuelle Lage, bewertet alle Informationen, schätzt das Risiko für die Bevölkerung in Deutschland ein und stellt Empfehlungen für die Fachöffentlichkeit zur Verfügung: https://www.rki.de/DE/Home/homepage_node.html
- Das Auswärtige Amt informiert über aktuelle Reisewarnungen: https://www.auswaertiges-amt.de/de/
- Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) stellt als Behörde im Geschäftsbereich des Bundesminsteriums für Gesundheit aktuelle und fachlich gesicherte Informationen rund um das Coronavirus und die Erkrankung COVID-19 bereit:
- https://www.infektionsschutz.de/coronavirus/
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Empfehlungen zu internationalen Maßnahmen
- Das Koordinierungszentrum Deutsch-Israelischer Jugendaustausch (ConAct) informiert über den Umgang mit Deutsch-israelischen Begegnungen in der Corona-Pandemie: http://www.conact-org.de/news-termine/conact-news/news-detail/news/informationen-zum-corona-virus/
- Die Stiftung Deutsch-Russischer Jugendaustausch informiert über geplante Veranstaltungen: https://www.stiftung-drja.de/de/aktuelles/neuigkeiten/meldungen/2020/3/coronavirus.html
- Das Deutsch-Französische Jugendwerk hat FAQ zum deutsch-französischen und trilateralen Jugendaustausch zusammengestellt: https://dpjw.org/coronavirus-was-bedeutet-das-fuer-den-deutsch-polnischen-jugendaustausch/
- Das Deutsch-Polnische Jugendwerk bündelt Nachfragen von Antragstellern und Antworten zu geplanten deutsch-polnischen Jugendbegegnungen: https://www.dpjw.org/aktuelles-projekte/aktuelles/coronavirus-was-bedeutet-das-fuer-den-deutsch-polnischen-jugendaustausch/#content
- Wichtige Information zu den Auswirkungen der Coronapandemie auf den deutsch-tschechischen Jugendaustausch haben die Koordinierungszentren Deutsch-Tschechischer Jugendaustausch – Tandem zusammengestellt:
- https://www.tandem-org.de/foerderung/coronavirus-informationen-zu-m%C3%B6glichen-auswirkungen-auf-deutsch-tschechische-jugendbegegnungen.html
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Informationen des BMFSFJ
In einem Schreiben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 9.04.2020 heißt es unter anderem:
Ergänzend zu den bestehenden und in Entwicklung befindlichen Unterstützungsinstrumenten auf Bundes- und Landesebene (Kurzarbeitergeld, KFW-Kredite, Liquiditätshilfen etc.) strebt das BMFSFJ flexible Lösungen für die Förderung der Jugendarbeit aus dem Kinder- und Jugendplan (KJP) an. Wir stehen mit dem Bundesverwaltungsamt in engem Austausch und stimmen uns über alle Möglichkeiten einer niedrigschwelligen und unbürokratischen Unterstützung der Träger ab.
Wir beabsichtigen nicht, Zuwendungen zu widerrufen soweit aufgrund der aktuellen Situation Ziele nicht erreicht oder Aktivitäten nicht durchgeführt werden können. Dies gilt ebenso für die Personalkostenzuschüsse. Daher werden kooperative Abstimmungen mit den Bildungsträgern/Zuwendungsempfängern über eine ggf. gebotene Umsteuerung bei der Zweckbindung erfolgen und Einzelfalllösungen zu speziellen Herausforderungen geschaffen werden.
Das Zentralstellenverfahren gibt den Zuwendungsempfängern hohe Flexibilität und ein hohes Maß der selbständigen Steuerung beim Abruf und bei der Bewirtschaftung von Haushaltsmitteln. Die Regelungen in den KJP-Rahmenvereinbarungen ermöglichen ein besonders unbürokratisches Verfahren - es bedarf z. B. keiner formalen Umwidmungen. Im KJP besteht auch unbürokratisch die Möglichkeit, digitale Formate der Bildungsarbeit durchzuführen und abzurechnen - z. B. Videositzungen, Webinare u.a.m.
Das BMFSFJ entwickelt seine Unterstützungsinstrumente kontinuierlich und bedarfsgerecht weiter, damit die bundeszentralen Strukturen der Kinder- und Jugendarbeit gesichert sind. Zugleich informieren die Dachverbände über die weiteren Unterstützungsmöglichkeiten unterschiedlicher Stellen auf Bundes- und Landesebene.
Für weitere Anregungen und Korrekturen sind wir offen. Die „All in One“-Lösung kann es gleichwohl nicht geben. So diversifiziert sich die Verbände und Einrichtungen finanzieren, müssen auch Lösungen an Hand der jeweiligen Finanzierungsstränge gesucht werden. Wir sind aber zuversichtlich, dass sich auf diese Weise für die meisten Konstellationen eine Lösung finden lässt.
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Informationen des BMF zu steuerlichen Maßnahmen
Zur Förderung und Unterstützung des gesellschaftlichen Engagements bei der Hilfe der von der Corona-Krise Betroffenen hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder einige Verwaltungsregelungen getroffen. Die vollständigen Maßnahmen sind hier zu finden.
Daraus folgender Auszug mt Relevanz für Jugendverbände:
VIII. Mittelverwendung
Aus Vereinfachungsgründen gilt Folgendes:
1. Verluste aus steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben im Sinne des § 64 AO und in der Vermögensverwaltung
Der Ausgleich von Verlusten, die steuerbegünstigten Organisationen nachweislich aufgrund der Auswirkungen der Corona-Krise bis zum 31. Dezember 2020 im steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb oder in der Vermögensverwaltung entstehen, mit Mitteln des ideellen Bereichs, Gewinnen aus Zweckbetrieben, Erträgen aus der Vermögensverwaltung oder Gewinnen aus wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben ist für die Steuerbegünstigung der jeweiligen Körperschaft unschädlich.
2. Aufstockung von Kurzarbeitergeld und Fortsetzung der Zahlung von Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale
Stocken Organisationen, die nach § 5 Absatz 1 Nummer 9 KStG steuerbegünstigt sind, ihren eigenen Beschäftigten, die sich in Kurzarbeit befinden, das Kurzarbeitergeld aus eigenen Mitteln bis zu einer Höhe von insgesamt 80 % des bisherigen Entgelts auf, werden weder die Mittelverwendung für satzungsmäßige Zwecke noch die Marküblichkeit und die Angemessenheit der Aufstockung geprüft, wenn die Aufstockung einheitlich für alle Arbeitnehmer erfolgt. Die Voraussetzungen des § 55 Absatz 1 Nummern 1 und 3 AO gelten als erfüllt.
Zudem wird es gemeinnützigkeitsrechtlich nicht beanstandet, wenn die Ehrenamts- oder Übungsleiterpauschalen weiterhin geleistet werden, obwohl eine Ausübung der Tätigkeit aufgrund der Corona-Krise (zumindest zeitweise) nicht mehr möglich ist.
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Maßnahmen zum Umgang mit Corona im DBJR
Angesichts der Ausbreitung des Corona-Virus verfolgt der Vorstand des DBJR folgenden Maßnahmenplan:
Ziele
Erhalt der Handlungsfähigkeit des DBJR und seiner satzungsgemäßen Organe
Erhalt der Teilhabe aller an Prozessen und Entscheidungen im DBJR
Schutz und Sicherheit der handelnden Personen (Mitarbeitenden, Außenvertretungen und Funktionsträger) im DBJR
Solidarisches Verhalten gegenüber Dritten (u.a. Risikogruppen)
Empfehlung von Gesundheitsbehörden und etwa dem Robert-Koch-Institut sind leitend bei den Maßnahmen und Vereinbarungen für den DBJR. Danach gilt, direkte „physische“ Kontakte möglichst auf ein Minimum zu reduzieren.
Vereinbarungen
Der DBJR sagt zunächst bis Ende Juni eigene Veranstaltungen ab. Es wird sehr gut dokumentiert, dass alles versucht wurde, so schnell wie möglich abzusagen. Denn das Bundesverwaltungsamt (BVA) erkennt nach aktuellem Stand Kosten dann an, wenn alles getan wurde, damit Kosten nicht entstehen.
Veranstaltungsplanungen laufen vorerst weiter. Dabei werden aber keine verbindlichen Verträge eingegangen, die Kosten verursachen bzw. nicht stornierbar sind (siehe BVA-Hinweis). Eine Entscheidung über eine Verlängerung dieser Regel wird regelmäßig getroffen.
Mitarbeitende können weiter mobil arbeiten. Das gilt zunächst bis auf Widerruf. Die üblichen Antrags- und Mitteilungswege (Mobil Arbeiten, krank ohne Krankenschein, Mitteilung AU mit verlängerten Fristen) sowie Genehmigungsverfahren bleiben bestehen. Die Abwesenheiten werden im dienstlichen Kalender dokumentiert.
Die Leitungen erarbeiten mit ihrem Bereich Organisations- und Vertretungspläne für Aufgaben, die im Büro anfallen (Post, Buchhaltung …). Ziel ist, maximal einheitliche Absprachen zu treffen, dazu sprechen sich die Leitungen ab. Konkret sollte ein „Telefon-Dienstplan“ regeln, wer am Ende der Telefon-Umleitungen steht. Die Organisations- und Vertretungspläne werden für alle in der DBJR-Cloud dokumentiert.
Dienstreisen werden bis auf weiteres so stark wie möglich minimiert. Für die Absage einer Teilnahme ist relevant, ob dadurch die Handlungsfähigkeit anderer Organisationen eingeschränkt wird (zum Beispiel Teilnahme an satzungsgemäßen Gremien/Wahlen). Es wird geprüft, ob Mandate an Personen „vor Ort“ übergeben werden können. Eine Absage der Teilnahme an Podien, Expert*innenhearings, Anhörungen, Fachtagen geschieht nach Rücksprache mit der jeweiligen Bereichsleitung.
Satzungsgemäße Gremien (Vorstand, Hauptausschuss, KJP-Kommission, Vollversammlung) werden weiter geplant und nicht abgesagt. Der Vorstand berät, wie etwa Vorstandssitzungen organisiert werden. Es muss gewährleistet sein, dass alle teilnehmen und Entscheidungen auf der Grundlage der Satzung treffen können.
Krisenentscheidungen treffen letztinstanzlich der BGB*-Vorstand und Geschäftsführung, die Aufhebung der dazu vereinbarten Maßnahmen ebenfalls. (*Bürgerliches Gesetzbuch)
Zur Vorsorge klärt bei Symptomen jede handelnde Person im DBJR (Mitarbeitende, Außenvertretungen und Funktionsträger*in) über entsprechende Wege (116117, Gesundheitsbehörden oder Hausärzt*in) das weitere Vorgehen. Das gilt auch bei/nach Kontakten zur Verdachtsfällen und Personen aus Risikogebieten.
Kommunikation
Auf dbjr.de werden unsere Erreichbarkeit sowie Maßnahmen und Strategien (siehe oben) kommuniziert. Darüber hinaus werden relevante Informationen (Mitteilung BVA, Leitfäden und Empfehlungen anderer Organisationen) zur Verfügung gestellt.
Auf dem Anrufbeantworter wird kommuniziert, dass wir angesichts der Lage derzeit eingeschränkt erreichbar sind, weil wir verstärkt mobil arbeiten und nur sehr reduziert in der GS präsent sind.
Für Mitgliedsorganisationen stellen wir relevante Informationen zusammen.
Für Mitarbeitende und den Vorstand stellen wir in der DBJR-Cloud relevante Informationen (Maßnahmen, Dienstpläne) zur Verfügung.
Informationen des BVA
Ab dem 07.03.2020 ist folgende Regelung gültig.
Die Ausbreitung des Coronavirus kann auch Auswirkungen auf noch zur Förderung anstehende bzw. bereits bewilligte Veranstaltungen und Projekte des BMFSFJ haben. Da der Schutz vor Ansteckung und Ausbreitung hohe Priorität hat, ist bereits bei der Bewilligung von Veranstaltungen zu prüfen, ob diese überhaupt oder an diesem Ort bzw. zu dieser Zeit stattfinden müssen oder evtl. auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden können.
Die Entscheidung über die Anerkennung und Einordnung der Zuwendungsfähigkeit von Ausgaben steht grds. im Ermessen der Bewilligungsbehörde.
Soweit es bei vom BMFSFJ geförderten Veranstaltungen/Projekten etc. aufgrund des Coronavirus zu Ausfällen, Unmöglichkeit der Anreise (z. B. Wegen Quarantäne) kommt und Storno-/ oder anderweitige Ausfallkosten entstehen, können diese aufgrund der Ausnahmesituation im Rahmen der gewährten Zuwendung grds. als zuwendungsfähige Ausgaben anerkannt und abgerechnet werden.
Dies gilt im Rahmen der Bewilligung, soweit die Zuwendungsempfänger die Ausgaben nicht aus Eigenmitteln aufbringen können (Subsidiaritätsprinzip).
Außerdem sind vorher alle Möglichkeiten einer möglichst kostenfreien oder -günstigen Stornierung in Anspruch zu nehmen, um die Kosten zu reduzieren.
Dies ist entsprechend zu dokumentieren und von den Zuwendungsempfängern für eine Prüfung vorzuhalten.
Die Ausgaben sind entsprechend im Verwendungsnachweis nachzuweisen.
Diese Informationen stehen als PDF zur Verfügung.
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