Demokratie Erinnerungsarbeit

Den 8. Mai als gesetzlichen Feiertag anerkennen - jetzt!

Der 08. Mai 1945, der das Ende des Zweiten Weltkriegs in Europa und den Sieg über den Nationalsozialismus markiert, jährt sich heute zum 79. Mal. Die Vollversammlung des Bundesjugendrings hat im vergangen Jahr mit der einstimmig beschlossenen Position „Den 8. Mai als ‚Tag der Befreiung vom Nationalsozialismus und der Beendigung des zweiten Weltkriegs‘ zum gesetzlichen Feiertag machen“ die Bedeutung dieses Tages hervorgehoben und eine deutliche Forderung an die Bundesregierung gerichtet.

Die Delegierten der Vollversammlung unterstreichen in ihrer Position die Bedeutung des 8. Mai: „[Der Tag] bedeutet das Ende des Unrechtsstaates, welcher die Unterdrückung, Verfolgung und Ermordung von Millionen Menschen ermöglichte. Der Sieg der Alliierten auf dem Schlachtfeld bedeutete jedoch keinen Sieg in den Köpfen der Besiegten. Viele Täter*innen konnten in den Folgestaaten weiterhin ihren Berufen nachgehen und mit wenigen oder gar keinen Strafen rechnen. Menschenverachtende und antidemokratische Einstellungen blieben in Teilen bestehen und viele Gesetze und Verordnungen weisen immer noch eine nationalsozialistische Handschrift auf. Auch steht der 08. Mai für eine Erneuerung der europäischen Einigungsidee mit dem Bestreben, durch politische und wirtschaftliche Zusammenarbeit den Frieden in Europa sicherzustellen.“

Der 08. Mai als Feiertag biete Raum und Zeit für einen Blick in die Vergangenheit und gleichzeitig zukunftsorientiert für Frieden, Freiheit und Gerechtigkeit unter den Menschen einzutreten. Die Jugendverbände und -ringe im Bundesjugendring sehen dies als Auftrag, das bestehende Engagement zum 08. Mai, auch im Sinne der Demokratiebildung, zu stärken und auszuweiten. Ausdrücklich soll der 8. Mai als Tag der Befreiung gegen jeden Versuch des Geschichtsrevisionismus und der Verharmlosung der Täter*innen des Nationalsozialismus stehen.


 

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