Jugendarbeit

Kostenheranziehung in der Jugendhilfe wird abgeschafft

Bisher werden junge Menschen mit eigenem Einkommen, die in einer Pflegefamilie oder in einer Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe leben, an Kosten für Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe beteiligt. Der Bundestag hat diese „Kostenheranziehung“ abgeschafft.

Der Bundesjugendring begrüßt die Entscheidung im Bundestag. Die bisherige Praxis der Kostenbeteiligung widersprach dem Auftrag der Kinder und Jugendhilfe und bedeutete eine Ungleichbehandlung von jungen Menschen: Wer bei den Eltern aufwächst, muss sich per Gesetz nicht mit eigenem Gehalt an Kosten beteiligen. Jugendliche in Einrichtungen der Jugendhilfe mussten Teile ihres Einkommens jedoch für Hilfsleistungen in eigener Sache abgeben. Die Haltung des Bundesjugendrings: Junge Menschen müssen vollständig über das Einkommen verfügen, das sie erzielen.

Das neue Gesetz sieht vor, die Kostenheranziehung bei jungen Menschen und Leistungsberechtigten nach Paragraf 19 SGB VIII sowie für ihre Ehegatten und Lebenspartner aufzuheben. Dadurch können die jungen Menschen und Leistungsberechtigten sowie ihre Ehegatten und Lebenspartner künftig vollständig über das Einkommen verfügen, das sie erzielen. In der Begründung heißt es: Wachsen junge Menschen außerhalb ihrer Herkunftsfamilie auf, haben sie bereits mit zusätzlichen Herausforderungen umzugehen und dadurch einen schwierigeren Start in ein eigenständiges Leben. Dieser Start wird nochmal erschwert, wenn sie einen Teil ihres Einkommens, das sie zum Beispiel im Rahmen eines Schüler- oder Ferienjobs oder ihrer Ausbildung verdienen, abgeben müssen.

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hatte zum Einkommen junger Menschen in Pflegefamilien den Gesetzentwurf der Regierung ergänzt. Wenn diese durch die Berufsausbildungsbeihilfe Einkommen erzielen, dürfen sie einen Teil ihres Einkommens behalten. Bisher musste diese Beihilfe und das Ausbildungsgeld vollständig an das Jugendamt abgegeben werden.

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