0,7-Prozent-Ziel in der Entwicklungszusammenarbeit
Der DBJR erneuert seine Forderung, die tatsächlichen Ausgaben für Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe auf mindestens 0,7 Prozent des deutschen Bruttonationaleinkommens zu erhöhen. Finanzielle Ausstattung und Unterstützung vor Ort sind grundlegende Voraussetzungen für Entwicklungszusammenarbeit, zur Bekämpfung von Fluchtursachen und zur Schaffung von Bleibeperspektiven. Im Sinne des Gender Budgetings muss dabei sichergestellt werden, dass Ausgaben für Entwicklungszusammenarbeit geschlechtergerecht eingesetzt werden. Damit Entwicklungszusammenarbeit Bleibeperspektiven schaffen und lokale Strukturen stärken kann, darf sie nicht als deutsche Wirtschaftsförderung verstanden werden. Die Unterbringungs- und Versorgungskosten für geflüchtete Menschen in Deutschland sowie Gelder aus dem Bereich der internationalen Klimafinanzierung dürfen nicht länger zum Erreichen des 0,7 Prozent Ziels herangezogen werden.
Einstimmig beschlossen von der DBJR-Vollversammlung am 27./28 Oktober 2017 in Berlin.