Gremien

Am 3. Oktober 1949 wurde der Deutsche Bundesjugendring als Arbeitsgemeinschaft der Jugendverbände und Landesjugendringe in Altenberg gegründet. Derzeit sind 28 Jugendverbände, 16 Landesjugendringe sowie 7 Anschlussverbände Mitglied. Die Anschlussverbände haben in den Gremien des Deutschen Bundesjugendring eine beratende Stimme. Satzung und Geschäftsordnung regeln das Miteinander der Mitglieder und der Gremien. 

Die Vollversammlung

Die Vollversammlung tagt in der Regel einmal im Jahr. Sie berät über die Grundlagen der Arbeit des Deutschen Bundesjugendrings. Darüber hinaus legt sie die konkreten Arbeitsschwerpunkte für das folgende Jahr fest. Die Jugendverbände entsenden in die Vollversammlung Delegierte nach einem Schlüssel, der sich an ihren Mitgliederzahlen orientiert; die Landesjugendringe sind mit jeweils eine*r Delegierten vertreten.

Der Hauptausschuss

Im Hauptausschuss hat jeder Jugendverband nur eine Stimme – die Anschlussverbände haben eine beratende Stimme. Die Landesjugendringe sind in ihrer Gesamtheit mit drei Stimmen repräsentiert. Der Hauptausschuss nimmt zwischen den Vollversammlungen des Deutschen Bundesjugendrings alle Aufgaben wahr, die nicht ausdrücklich der Vollversammlung vorbehalten sind. Der Hauptausschuss tagt viermal im Jahr.

Der Vorstand

Der Vorstand arbeitet auf der Grundlage der Beschlüsse von Vollversammlung und Hauptausschuss. Er vertritt den Deutschen Bundesjugendring nach innen und außen. Der Vorstand kommt in der Regel zehnmal im Jahr zusammen.

Kommissionen, Arbeitsgruppen und Vertretungen

Im Bundesjugendring wirken Vertreter*innen aus Mitgliedsorganisationen in Kommissionen und Arbeitsgruppen mit. Die Mitglieder werden durch den Hauptausschuss gewählt und berufen.

Der Hauptausschuss beauftragt laut Geschäftsordnung Vertreter*innen aus Mitgliedsorganisationen mit der Außenvertretung des Bundesjugendrings im nationalen wie internationalen Bereich. Ebenso ergeben sich Vertretungsaufgaben durch Mitgliedschaften oder Kooperationen des Bundesjugendrings in und mit anderen Netzwerken oder Organisationen sowie durch die jugendpolitische Interessenvertretung des Vorstandes. Alle wesentlichen Vertretungen sind aufgelistet und beschrieben.