Jugendpolitik Jugendverbände

Fragen und Argumente zum Programm "Demokratie leben!"

Argumente zum Programm „Demokratie leben!“ haben wir an Bundesjugendministerin Dr. Franziska Giffey gesandt und zudem auf unserer Vollversammlung 2019 an Staatssekretärin Juliane Seifert übergeben.

„Demokratie leben!“ ist das zentrale Programm des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur Prävention von und Intervention gegen Rechtsextremismus und Diskriminierung sowie zur Förderung von Demokratie, Vielfalt und gesellschaftlichem Zusammenhalt. Nach der erste Förderperiode (2015-2019) steht die zweite Förderperiode (2020-2024) an. Aufgrund der Rückmeldungen unserer Mitglieder, haben wir Vor- und Nachteile des Programms Demokratie leben! und des Entscheidungsprozesses in einem Argumente-Papier zusammengefasst.

Positiv ist:

  • Es gibt eine Verstetigung des Programms und damit Bundesmittel für eine weitere Förderung im Bereich „Demokratie leben!“.
  •  Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) erkennt an, dass Träger Unterstützung brauchen, um Impulse für eine lebendige und stabile Demokratie zu setzen – vor allem in der Fläche und in den östlichen Bundesländern.

Kritisch ist:

  • Ein in Aussicht gestelltes Beteiligungsverfahren an der Erarbeitung der Förderkriterien wurde aus unserer Sicht nicht umgesetzt.
  • Ergebnisse der wissenschaftlichen Beratung spiegeln nicht die neuen Schwerpunktsetzungen des Programms. Positive Bewertungen anerkannter Träger, Konzepte oder Ansätze sind in die förderpolitischen Bedingungen nicht eingeflossen.
  •  Das Verfahren ist sehr kompliziert strukturiert, allein die Interessenbekundung ist nur durch erheblichen Aufwand und zeitliche Ressourcen zu bewältigen.
  • Projektträgern aus der 1. Förderphase wurde eine weitere Förderung in Aussicht gestellt, dies wurde nicht eingehalten.
  •  Es gab und gibt neben dem offiziellen Antragsverfahren nach unserer Kenntnis Nebenabsprachen zwischen einigen Trägern und dem BMFSFJ. Insgesamt ist das Verfahren für freie Träger intransparent.
  • Ein Schweigegebot an Träger, die zur Antragstellung aufgefordert wurden, sorgt für Intransparenz unter engagierten Akteur*innen.
  • Die Präventionsarbeit wird stärker verstaatlicht. Zivilgesellschaft muss aber im Sinne des Subsidiaritätsprinzips ein unabhängiger, starker Partner des Staates sein, nicht sein Dienstleister.

Durch die veränderte Gestaltung der Fördermöglichkeiten entstehen folgende Effekte:

  • Kompetenznetzwerke und -zentren bestehen immer aus maximal fünf Trägern. Das trägt der aktuellen Situation und Bedarfslage nicht Rechnung.
  •  Es kann nur ein Netzwerk oder Zentrum pro sehr groß gefasstem Themenkomplex geben. Träger wurden in Konkurrenz zueinander gebracht und mussten darum ringen, wer einen Antrag einreichen darf.
  •  Projekte auf kommunaler Basis sollen „beteiligungsorientiert und nachhaltig“ sein. Eine Förderung in Form von Projekten steht dem entgegen. Es entstehen eher Strukturen (zum Beispiel Jugendparlamente), die nach der Förderung durch Demokratie leben! an Substanz verlieren.
  •  Die Rechtsextremismus-Prävention wird verkürzt auf Sekundär- und Tertiärprävention – wichtige Ansätze der Primärprävention wurden komplett gestrichen.

Als Konsequenz aus geänderten Fördermöglichkeiten wurde gegenüber Trägern argumentiert, dass Träger, die keine andere Förderung erhalten könnten (zum Beispiel aus dem Kinder- und Jugendplan), Anträge im Programm „Demokratie leben!“ stellen sollten. Es sollten damit diejenigen eine Förderung erhalten, die sonst nicht gefördert werden. So wird eine neue Trägerlandschaft geschaffen, die ausschließlich vom Programm „Demokratie leben!“ abhängig ist. Das widerspricht dem Ansatz, eine Projektitis zu vermeiden.

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