Ehrenamt Jugendverbände

Den arbeitsfreien Sonntag erhalten

Die DBJR-Vollversammlung hat am 26./27. Oktober 2018 die Position „Den arbeitsfreien Sonntag als wertvolle Errungenschaft unserer Gesellschaft erhalten“ beschlossen:

Der arbeitsfreie[1] Sonntag ist eine wertvolle Errungenschaft unserer Gesellschaft und elementar für das Gemeinwesen unseres Staates. Der Sonntag ist ein Tag, an dem etwa Familienunternehmungen, gegenseitige Besuche, Ruhepausen sowie die Teilnahme an religiösen oder kulturellen Veranstaltungen möglich sind. Die Menschen haben frei, um gemeinsam Unternehmungen wahrzunehmen, sich zu entspannen oder auch um ihrem ehrenamtlichen Engagement nachzugehen. Somit ist der Erhalt des arbeitsfreien Sonntags auch für die Jugendverbandsarbeit und die Vereinsarbeit von zentraler Bedeutung. Diesen wertvollen Freiraum gilt es zu erhalten und zu bewahren.

Wir haben in Deutschland im letzten Jahrzehnt eine spürbare Abnahme der Freizeit erlebt. Immer mehr Menschen machen immer mehr Überstunden, immer mehr Menschen müssen mehreren Beschäftigungen nachgehen oder neben der Ausbildung oder dem Studium jobben, um den eigenen Lebensunterhalt zu bestreiten. Dieses Missverhältnis und die Entgrenzung zwischen Arbeit und Freizeit wirkt sich auch in einem Anstieg von Sonn- und Feiertagsarbeit aus. Dadurch wird der Teil der Freizeit, der frei zur Verfügung steht, etwa zur Muße oder zur Zerstreuung, immer kleiner.

Der Deutsche Bundesjugendring und seine Mitglieder sind durch diese Entwicklung alarmiert. Kinder, Jugendliche und Erwachsene brauchen ausreichend Freizeit zur Erholung und sie haben ein Recht auf freie Zeit für Engagement, Freund*innen, Muße oder alles andere, was sie gern tun möchten.

Der arbeitsfreie Sonntag wird durch Artikel 139 im Grundgesetz als Errungenschaft geschützt. Auch der Europarat betont in seiner Europäischen Sozialcharta in Artikel 2, der das Recht auf gerechte Arbeitsbedingungen regelt, „dass eine wöchentliche Ruhezeit sicher zu stellen ist, die soweit möglich mit dem Tag zusammenfällt, der in dem betreffenden Land oder Bezirk durch Herkommen oder Brauch als Ruhetag anerkannt ist.“

Es liegt derzeit in der Hand der Bundesländer diesen Schutz zu gewährleisten. Wirtschaftliche Interessen und zunehmender Wettbewerbsdruck zwischen den jeweiligen Einkaufszentren und Regionen führen dazu, dass der verfassungsmäßige Schutz des arbeitsfreien Sonntags immer häufiger zu Lasten der Arbeitnehmer*innen ausgesetzt wird.

Aufgrund fehlender verbindlicher Regelungen wird der Sonntag somit für eine immer größere Zahl von Erwerbstätigen auch über die notwendigen Arbeitsbereiche hinaus zu einem regelmäßigen und gewöhnlichen Arbeitstag. In Deutschland ist die Bedeutung des Sonntags als Tag der Erholung, als Tag für gemeinsame Freizeittätigkeiten und Ruhetag am Ende einer Arbeitswoche daher immer stärker rückläufig.

Daher fordert der DBJR, dass

  • der verfassungsgemäße Schutz von Sonn- und Feiertagen aufrecht erhalten wird,
  • die Sonntagsarbeit bundeseinheitlich und verbindlich zu regeln ist,
  • die Sonntagsarbeit eingeschränkt bleibt,
  • verkaufsoffene Sonntage massiv eingeschränkt werden,
  • klare rechtliche Standards gesetzt werden, um Sonntagsarbeit in notwendigen Branchen zu regulieren,
  • die Bedürfnisse und die Gesundheit der Beschäftigten bei der Entscheidung über die Ausnahmen des Sonntagsschutzes an erster Stelle stehen,
  • eine regelmäßige Evaluierung der Umsetzung und Einhaltung des Sonntagsschutzes durch die Bundesregierung erfolgt und
  • dass die Bildungsinstitutionen wie Schule und Hochschule darauf achten, dass Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen ein gemeinsamer, freier Tag für Familie, Freund*innen, Ehrenamt und ähnlichem zur Verfügung steht (beispielsweise keine Hausaufgaben am Wochenende und eine Arbeitsbelastung, die einen freien Tag möglich macht).

Dem DBJR und seinen Mitgliedsorganisationen ist bewusst, dass für ihre Arbeit auch am Sonntag hauptberufliche Unterstützung benötigt wird. Öffentliches und gesellschaftliches Leben, die Ausübung von Ehrenämtern und die Ermöglichung von Freizeit- und Bildungsangeboten für Kinder und Jugendliche auf allen Ebenen ist ohne hauptberufliche Mitarbeitende und Unterstützende nicht möglich.

Der DBJR setzt sich in geeigneter Form damit auseinander, wie für berufliche Mitarbeitende und Unterstützende der Jugendverbände und Vereine die Balance zwischen der Zusammenarbeit mit Ehrenamtlichen und dem Bedürfnis und Recht nach einem freien Tag, gemeinsam mit Familie, gewährleistet werden kann.

 

Mehrheitlich bei sechs Neinstimmen beschlossen von der DBJR-Vollversammlung am 26./27. Oktober 2018 in Dresden.

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[1] Erwerbsarbeit

Themen: Ehrenamt Jugendverbände