Medien- und Digitalpolitik Jugendarbeit

DigitalPakt Kinder- und Jugendhilfe gefordert

Das Bundesjugendkuratorium (BJK) fordert einen DigitalPakt Kinder- und Jugendhilfe. „Wir unterstützen die Ansichten des Kuratoriums und sehen unabhängig von der Covid-19-Pandemie dringenden Handlungsbedarf“, sagt unsere stellvertretende Vorsitzende Daniela Broda.

Im aktuellen Zwischenruf stellt das BJK in elf Punkten konkrete Forderungen für einen DigitalPakt Kinder- und Jugendhilfe auf. Die gegenwärtigen Herausforderungen haben besonders deutlich werden lassen, dass die Kinder- und Jugendhilfe unzureichend auf die Herausforderungen und Chancen der Digitalität von Kindheit und Jugend vorbereitet ist. Neben einer angemessenen Ausstattung mit Internetverbindungen sowie geeigneter Hard- und Software muss vor allem die fachliche Qualität der Kinder- und Jugendhilfe in verschiedenen digitalen Formaten verbessert werden.

Diskriminierungsfreie Teilhabe-Chancen und ein sinnvoller Kinder- und Jugendmedienschutz sind dringender denn je. Das soziale Leben von jungen Menschen ist durch einen digitalisierten Alltag geprägt. Unterschiede in der digitalen Ausstattung und der sozialen sowie fachlichen Begleitung beim Aufwachsen verschärfen die soziale Benachteiligung unter den jungen Menschen. „Ein DigitalPakt Kinder- und Jugendhilfe muss fachliche Standards setzen, barrierefrei sein und digitale Teilhabe möglich machen“, sagt Daniela Broda.

Die jetzige und vor allem die zukünftige Bundesregierung muss klären, wie und mit welchen Ressourcen sie die Digitalstrategien mit Bezug auf die Kindheit und Jugend politisch unterstützen will. „Sie muss einen DigitalPakt Kinder- und Jugendhilfe nachhaltig und langfristig mit Akteuren der Jugendhilfe und Jugendarbeit wie uns gestalten“, sagt Daniela Broda.

Aus den 11 Punkten sind aus unserer Sicht besonders wichtig:

  • Es sind die Beteiligungsrechte (z. B. Achtung der alltäglichen Bedarfe, digitales politisches Engagement, Beteiligung an der Ausgestaltung von digitalen Angeboten und Infrastrukturen), Förderrechte (z. B. Qualifizierung, Aufklärung, Befähigung, Medienbildung) und Schutzrechte (z. B. Datenschutz durch sichere Dienste, Schutz vor Gewalt und Über- griffen im digitalen Alltag, Cybermobbing, Aufklärung von Fachkräften und Erziehungsberechtigten) der jungen Menschen als Leitlinien der Gestaltung von Digitalstrategien zu berücksichtigen.

  • Der Kinder- und Jugendschutz hat – ebenso wie die umfassende Digitalstrategie – von den Rechten der jungen Menschen auszugehen.

  • In der Kinder- und Jugendarbeit sowie den erzieherischen Hilfen steht im Fokus, wie die Rechte der jungen Menschen diskriminierungsfrei im digitalen Alltag verwirklicht und sie befähigt werden können, diese einzufordern. 

  • Grundlegend steht eine kritische Auseinandersetzung mit den Folgen algorithmischer Systeme z. B. bei den Einschätzungsverfahren bei Kindeswohlgefährdung oder mit Blick auf automatisierte Verfahren der Anspruchsberechnung aus. 

  • Eine barrierefreie digitale Ausstattung ist bereitzustellen und die bereits vorhandenen digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten. 

  • Insgesamt müssen in allen Feldern der Kinder- und Jugendhilfe Standards für Software und digitale Dienste, die im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe genutzt werden dürfen, definiert und überprüft werden. 

  • Von besonderer Relevanz ist die Auseinandersetzung mit Fragen digitaler Ungleichheiten.

  • Bund und Länder müssen politische Rahmenbedingungen zur Finanzierung schaffen. Die Träger müssen bei der konkreten Umsetzung beteiligt werden und fachlich- konzeptionelle Qualitäten sichern.

Zum ausführlichen Zwischenruf des BJK.

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