Einbürgerung darf kein Privileg von wenigen sein!
Der Deutsche Bundesjugendring fordert, dass jungen Menschen, die in Deutschland ihren Lebensmittelpunkt haben, keine Hindernisse im Weg stehen sollten, um die deutsche Staatsbürger*innenschaft zu erlangen.
Mit großer Sorge stellt der DBJR fest, dass der Einbürgerungsprozess für junge Menschen noch immer von starken bürokratischen und finanziellen Hürden geprägt ist. Vielen Kindern und Jugendlichen, die zum größten Teil hier geboren und aufgewachsen sind, erschweren diese Hürden, die deutsche Staatsbürger*innenschaft zu erlangen. Leider ist jedoch die deutsche Staatsangehörigkeit oft eine Grundvoraussetzung, um an Beteiligungsformen, wie beispielsweise Bundes- oder Landtagswahlen, teilzunehmen.
Jugendliche, die Sozialleistungen beziehen, sind prinzipiell von der Einbürgerung ausgeschlossen. Zudem kostet der Antrag auf Einbürgerung 255 Euro, hinzu kommen Kosten für die Beschaffung von Antragsunterlagen, deren beglaubigte Übersetzung und Apostillen. Eine Antragsstellung ist selbstständig (also ohne Zustimmung der Eltern) erst ab dem 16. Lebensjahr möglich.[1] Die Behörden verlangen außerdem häufig nach einem dauerhaften Beschäftigungsnachweis. Jugendliche mit ausländischer Staatsbürger*innenschaft werden gesellschaftlich jedoch oft ausgegrenzt, im Arbeits- und Ausbildungssektor diskriminiert und finden bzw. erhalten keinen Ausbildungs- oder Studienplatz.
Dies sind denkbar schlechteste Voraussetzungen, um sich als Person zu emanzipieren.
Der Deutsche Bundesjugendring fordert deshalb:
- Der Einbürgerungsprozess muss kostenlos sein.
- Der Einbürgerungsprozess muss stark entbürokratisiert und vereinfacht werden.
- Der Einbürgerungsprozess muss allen Jugendlichen offen stehen, unabhängig von ihren finanziellen Hintergründen.
- Die Partizipation von Jugendlichen an gesellschaftlichen und politischen Prozessen darf nicht von der Staatsbürger*innenschaft abhängig sein.
- Eine gerechtere Gesellschaft ist zu schaffen, in der alle die gleichen Möglichkeiten zur Emanzipation haben, egal welche Staatsbürger*innenschaft sie besitzen.
Einstimmig beschlossen von der DBJR-Vollversammlung am 26./27. Oktober 2018 in Dresden.
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[1] Antrag auf Einbürgerung auf www.bundesauslaenderbeauftragte.de/einbuergerung.html (Stand: 03.09.2018)