Prävention

Empfehlungen der Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs

Die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs veröffentlichte Empfehlungen zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs in Institutionen. Darin sind auch gute Ansätze für Jugendverbände enthalten.

Mit den Empfehlungen bekommen private, öffentliche oder nichtstaatliche Einrichtungen verbindliche Kriterien, um zurückliegenden sexuellen Kindesmissbrauch in ihrer Institution aufzuarbeiten. Die Empfehlungen der Kommission benennen unter anderem die Voraussetzungen, damit das Recht von Betroffenen auf Aufarbeitung verwirklicht werden kann. Dazu gehört an erster Stelle eine aufgeschlossene Haltung gegenüber den Rechten der Betroffenen und den Pflichten der Institution. Wichtig ist zudem, dass der Aufarbeitungsprozess von einem unabhängigen Aufarbeitungsteam geleitet wird. Eine öffentliche Bekanntmachung, Möglichkeiten für eine Beteiligung von Betroffenen an dem Prozess, Transparenz, Hilfs- und Begleitangebote und die Vernetzung von Betroffenen sind ebenfalls wichtige Bedingungen für eine gelingende Aufarbeitung. Viele Einrichtungen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, haben in den letzten Jahren Schutzkonzepte eingeführt – auch zahlreiche Jugendverbände.

Wir finden die Empfehlungen grundsätzlich gut, auch wenn sie sich in erster Linie an deutlich größere Strukturen als Jugendverbände wenden. In den Diskussionen wurde deutlich, dass es gerade zur Unterstützung von Vereinen und Verbänden multiprofessionelle Aufarbeitungsteams bräuchte, die dann etwa auch staatlich gefördert sein müssten. Denn Aufarbeitung bedeutet nicht, Studien zu erstellen. Sie bedeutet, gute ansprechbare Stellen zu organisieren, damit Betroffene wissen, wohin sie sich in der Organisation wenden können. Und ob die Organisation einen Handlungsleitfaden hat, wie sie mit der Meldung von Betroffenen umgeht.

Die Empfehlungen gehen auch auf Rechtsfragen ein, die verschiedene Beteiligte im Aufarbeitungsprozess wissen sollten. Sie geben Antworten auf Fragen der Finanzierung, auf Methoden und Formate der Aufarbeitung, auf die Gestaltung von Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, auf Formate der Anerkennung und nicht zuletzt darauf, wie Prävention und Schutz von Kindern nach der Aufarbeitung gestärkt werden können.

Die Empfehlungen stehen auf der Seite der Aufarbeitungskommission zur Verfügung.

Themen: Prävention