Beteiligung

ePartizipation Beteiligung im und mit dem Internet

Die DBJR-Vollversammlung hat am 26./27. Oktober 2012 die Position „ePartizipation Beteiligung im und mit dem Internet“ beschlossen:

Der Deutsche Bundesjugendring (DBJR) nimmt wahr, dass vor allem junge Menschen in der Debatte um ePartizipation als attraktive Zielgruppe gesehen werden. Das Internet scheint der natürliche Zugang zur Generation der „digital natives“ zu sein. Dabei wird jedoch oft übersehen, dass ein Teil der Jugendlichen aufgrund der ungleichen Zugänge noch weiter abgehängt wird. Insbesondere der sozioökonomische Status und damit verbunden auch der Bildungshintergrund sind als zentrale Faktoren anzusehen für soziale aber auch digitale Ungleichheiten. In fast allen Angeboten zur ePartizipation finden sich die Jugendlichen mit ihren unterschiedlichen Bildungshintergründen – und damit verbundener unterschiedlicher Mediennutzung und Medienkompetenz – nicht wieder. Angebote zur Beteiligung ins Internet zu verlagern, führt deswegen nicht automatisch zu einer jugendgerechteren oder gar einem Mehr an Beteiligung. Dennoch: das e in ePartizipation kann die Bedingungen guter und echter Partizipation multiplizieren, kann Möglichkeiten öffnen, kann aber auch Grenzen setzen: Jugendliche über ePartizipation sinnhaft an sie betreffenden Entscheidungen zu beteiligen ist deshalb chancenreich, aber auch komplexer. Aus Sicht des DBJR ist aus diesem Grund eine strukturierte und ernsthafte Diskussion über ePartizipation notwendig.

Parallel zur Diskussion entwickeln und testen Parteien, Parlamente und Regierungen, Verwaltungen, Wirtschaftsunternehmen, Medien, Organisationen und Institutionen auf allen Ebenen Beteiligung im und mit dem Internet; für die digitalen Formen der Beteiligung steht der Begriff ePartizipation. Aber: In der Diskussion über das Potenzial der ePartizipation werden oft simple Umfragen und Abstimmungen im Internet zur Chance für die Demokratie stilisiert. Online-Dialoge, in denen Regierende die Bürger_innen um ihre Meinung bitten, werden als Beispiel für ePartizipation aufgeführt. Kommentare in sozialen Netzwerken oder der Tweet im Mikroblog sind zwar Facetten politischen Agierens; jedoch meist nicht so zielgerichtet, wie es aus Sicht des DBJR wünschenswert wäre.

Der DBJR beschreibt mit dieser Position seine Vorstellung von ePartizipation, formuliert Ansprüche und stellt entsprechende Forderungen für ePartizipationsprojekte und -prozesse mit Jugendlichen. Die Jugendverbände und Landesjugendringe im DBJR leisten damit ihren Beitrag zur Debatte um ePartizipation, auch und gerade weil sie natürliche Orte für Beteiligung sind. In Jugendverbänden ist seit ihrem Bestehen Partizipation selbstverständlicher Bestandteil der Arbeit. Hier liegen langjährige Erfahrungen mit Beteiligungsprozessen vor, die Jugendverbände zu einem idealen Feld von ePartizipation machen.

Verständnis und Erwartungen

Der DBJR versteht ePartizipation zunächst einmal ganz wörtlich, als eine im und durch das Internet unterstützte Form der Partizipation. Daher gelten auch für ePartizipation die gleichen Ansprüche wie an Partizipation bisher: Jugendliche benötigen für sie entsprechend aufbereitete Informationen, brauchen Zeit, um miteinander – digital oder von Angesicht zu Angesicht – in einen Austausch zu kommen; sie müssen ihre dabei entwickelten Meinungen an entscheidender Stelle äußern und mit dieser schließlich auch etwas bewirken können.

Der DBJR sieht ePartizipation nicht als neue Form der Demokratie, sondern als ein neues Mittel, bestehende Beteiligungsprozesse weiter zu entwickeln, zu qualifizieren und mit neuen Formen digital zu ergänzen. ePartizipation muss sinnvoll in Entscheidungsprozesse eingebunden werden. Das bedeutet: Auch die Beteiligung im und mit dem Internet muss für Jugendliche mit unterschiedlichen formalen Bildungshintergründen differenziert aufbereitet werden, verbindlich sein, Einfluss auf Ergebnisse haben und diese breit kommunizieren. Wenn junge Menschen selbstbestimmt die Initiative ergreifen und durch ePartizipation Einfluss nehmen wollen, tragen Entscheidungsgremien eine besondere Verantwortung, die Ergebnisse ernst zu nehmen, sie bei Entscheidungen zu berücksichtigen und Feedback zu geben.

Vorhandene Tools sind teilweise noch von dem entfernt, was Jugendverbände und Landesjugendringe mit ePartizipation meinen: Das Bereitstellen von Informationen, das Äußern von Meinungen in sozialen Netzwerken (z. B. facebook) oder in Mikroblogs (twitter), das Vernetzen in Communities – das alles für sich sind einzelne Facetten politischen Agierens, aber noch keine ePartizipation. Aber in den vorhandenen Angeboten und den Ideen dahinter steckt Potenzial, beispielsweise in frei zugänglichen öffentlichen Daten (OpenData). OpenData bedeutet, dass durch das Nutzen frei verfügbarer öffentlicher Daten positive Entwicklungen im Sinne der Allgemeinheit eingeleitet werden können. Indem offene Daten von allen interpretiert und mit anderen Daten neu kombiniert werden können, sinkt die Abhängigkeit von offiziellen Interpretationen und Institutionen. Auch der Diskurs in sozialen Netzwerken und Blogs ist eine wichtige Grundlage für Beteiligung. Einzelne Komponenten wie OpenData, soziale Netzwerke und Blogs können also sinnvoll zusammengefügt werden und damit Grundlagen für ein Werkzeug zur wirkungsvollen Beteiligung im und mit dem Internet werden.

Aus Sicht des DBJR muss ePartizipation Auseinandersetzung bieten, Lebensweltbezug herstellen, eine Positionierung ermöglichen, Bewertungen erlauben, Feedbackschleifen einplanen, Transparenz und Informationen bieten und wirksame Ergebnisse erzielen, mit denen Einfluss auf Entscheidungen genommen werden kann.

Verschiedene ePartizipationsmöglichkeiten sind deshalb daraufhin zu prüfen, ob möglichst viele die Möglichkeit haben, an dem Prozess im Internet teilzuhaben. Das bedeutet: Die technischen Zugänge und Potenziale müssen allerorts bestehen, der Zeitumfang und die Abläufe müssen stimmen, die Komplexität zu bewältigen und Medienkompetenz vorhanden sein. Auch eine sporadische Teilnahme muss möglich sein. Es muss bedacht werden, dass manches augenscheinlich neutrale Instrument durchaus unterschiedliche Hürden für Jugendliche unterschiedlicher Herkunft, Bildung, Geschlecht etc. darstellt. Wichtig ist, dass junge Menschen Tools und Bausteine zur Verfügung haben, mit denen sie selbst die Initiative ergreifen und selbstbestimmt Beteiligungsprozesse initiieren können – ähnlich einem Bürgerbegehren.

Aus seinen Erfahrungen mit Partizipation formuliert der DBJR Kriterien, mit denen Tools zur ePartizipation überprüft werden können. Diese Kriterien basieren auf der Position „Mitwirkung mit Wirkung“ (aus dem Jahr 2003). Erfahrungen des DBJR in den letzten Jahren zeigen, dass Entscheidungsträger_innen Jugendliche häufig nur auf die Dekoration in Beteiligungsprozessen reduzieren; Meinungen und Ansichten Jugendlicher sind lediglich „authentische Eindrücke“. Formen der Alibi-Teilhabe, bei der Jugendliche zwar noch selbst entscheiden, ob sie an einer Aktion oder Veranstaltung teilnehmen, dann aber während der Aktion oder Veranstaltung keinen Einfluss mehr nehmen können und eher als Dekoration dienen, lehnt der DBJR entschieden ab.

Kriterien für ePartizipation

Neben einer grundsätzlichen Beteiligungskultur, die junge Menschen als eigenständige Subjekte wahrnimmt, ihre Eigeninitiative wertschätzt, ihnen Verantwortung überträgt und sie in Entscheidungsprozesse selbstverständlich einbezieht, müssen aus Sicht des DBJR folgende Mindeststandards für ePartizipation erfüllt sein:

Angemessenheit:

eteiligungsformen müssen reale Gestaltungsmöglichkeiten bieten, Lebensweltbezug haben, altersangemessen aufbereitet und methodisch vielfältig sein. Sie müssen die unterschiedlichen Fähigkeiten und Potenziale junger Menschen berücksichtigen. Ein angemessener Zeitraum für den Beteiligungsprozess ist zu gewährleisten. Die Beteiligung von Jugendlichen wird inhaltlich und methodisch entweder von qualifizierten Gleichaltrigen oder Praktiker_innen aus der Jugendarbeit unterstützt, die zur Beteiligung motivieren.

Transparenz:

Es herrscht Transparenz im Prozess in Bezug auf Entscheidungen und Ziele. Die Umsetzung der Entscheidung wird transparent dokumentiert. Junge Menschen werden über ihre Mitbestimmungsrechte aufgeklärt. Am Anfang und im Prozess jeder Beteiligung wird ein weitgehender, niederschwelliger Zugang zu relevanten Informationen bereit gestellt, z. B. müssen Abläufe (insbesondere in Politik und Verwaltung) für junge Menschen durchschaubar sein.

Wirksamkeit:

Es gibt tatsächlich etwas zu entscheiden und der Transfer der Ergebnisse in die betreffenden Entscheidungsabläufe (z. B. von Politik und Verwaltung) gelingt. Von vornherein sind Budgets so zu gestalten und fest zu etatisieren, dass den vielfältigen Ansprüchen an Beteiligung Rechnung getragen wird und Beteiligung wirksam werden kann.

Verbindung von Medienkompetenz und Partizipationsförderung:

Möglichst viele müssen erreicht werden. Insbesondere müssen ggf. durch den Einsatz von Medien zur Beteiligung entstehende Hürden durch Stützsysteme on- wie offline abgebaut werden. Gezielt sollten partizipative Ansätze im Medienhandeln von Jugendlichen gefördert werden, um aufbauend auf lebensweltlichen Bezügen Partizipation erfahrbar zu machen. Auch Entscheidungsträger_innen und Multiplikator_innen müssen Kompetenzen erlernen, um junge Menschen in allen Lebenslagen angemessen zu beteiligen und einen zugleich kritischen Umgang mit dem eigenen Medienhandeln anzuregen.

Verschiedene Wege führen zur Beteiligung: Analog zu klassischen Formen der Beteiligung gibt es auch im Bereich der ePartizipation unterschiedliche Wege ins Engagement. Zugänge müssen daher zielgruppengerecht geschaffen werden. Ziel bleibt dabei, einen möglichst hohen Grad der Beteiligung zu erreichen.

Erfahrungsräume für ePartizipation

Jugendverbände wenden bereits verschiedene Formen der ePartizipation an. Sie versuchen auf der Basis ihrer Kriterien, Beispiele für gelingende ePartizipation zu geben. Dazu wollen und müssen auch sie ihre bisherigen Entscheidungsprozesse überprüfen, ihre Arbeitsweisen anpassen und klären, ob die bestehenden Strukturen hilfreich oder behindernd wirken. Es geht also darum, Strukturen und Entscheidungswege in Jugendverbänden transparent zu machen, noch breiter Mitwirkungsräume zu bieten und für Impulse und Inhalte offen zu bleiben.

Gleichwohl lernen junge Menschen in Jugendverbänden, dass die Wahl und Delegation von Vertreter_innen, die für alle Gruppenmitglieder sprechen können, hilfreich ist. Sie erfahren, dass die Vertretungsstruktur ihnen als Gruppe die Kommunikation mit Gruppen oder anderen Kooperationspartner_innen auf lokaler, regionaler, bundesweiter und internationaler Ebene ermöglicht.

Im Jugendverband lernen Kinder und Jugendliche zu unterscheiden, ob jemand nur für sich alleine spricht oder eine gemeinsam ausgehandelte Gruppenposition vertritt. Dies gilt es auch bei ePartizipation abzubilden.

Neben den Verbänden sind auch Schulen und Institutionen gefragt, relevante Inhalte zu vermitteln und ePartizipation als digitale Ergänzung in Beteiligungsprozessen auszuprobieren und einzuüben. Die Kommunen müssen als direkter Lebens- und Sozialraum junger Menschen auch ePartizipation anbieten und selbstorganisierte Projekte unterstützen – idealerweise entwickelt und begleitet in Kooperation mit Jugendverbänden vor Ort. Gerade Tools der ePartizipation bieten sich an für Entscheidungsprozesse in Ländern, im Bund und in der Europäischen Union; aus ihrer Lebenswelt und ihrem Sozialraum heraus können sich Jugendliche dort beteiligen.

Forderungen

Der Anspruch an Partizipation und ePartizipation lautet: Sie muss Wirkung haben, mehr als Impuls und Beratungsprozess sein. Es geht darum, Gestaltungsmacht mit jungen Menschen zu teilen und ihre Selbstbestimmung und Selbstorganisation zu stärken. Ohne eine grundsätzliche Bereitschaft zur Partizipation, ohne die Bereitschaft, Gestaltungsmacht zu teilen und ohne Übung in partizipativen Prozessen mit und ohne Internet in der Lebenswirklichkeit kann ePartizipation nicht nachhaltig erfolgreich sein.

Der Deutsche Bundesjugendring fordert:

ine Kultur der Beteiligung: Die Gesellschaft muss insbesondere junge Menschen ernst nehmen. Sie haben die Kompetenz, für sich und andere zu entscheiden. Es bedarf der Diskussion auf Augenhöhe, des aufmerksamen Zuhörens, des Meinungsaustausches, um gemeinsam Positionen zu finden. Es braucht eine Bereitschaft zum Dialog und zur Transparenz – auch im Internet. Dabei müssen vor allem staatliche Institutionen mit gutem Beispiel vorangehen und beispielsweise die Veröffentlichung von Sitzungsprotokollen im Internet anstreben.

Eine sachliche Debatte: ePartizipation wird in ihren Leistungsmöglichkeiten wahlweise über- und unterschätzt. Nur durch realistische Einschätzungen und kontinuierliche Evaluation der Chancen und Grenzen lässt sich ePartizipation als sinnvolle Ergänzung zu bestehenden Formen der Beteiligung weiterentwickeln.

Eine wirksame Beteiligung: Junge Menschen müssen erfahren, dass sie etwas bewirken können. Es ist für das Ernstnehmen einer Jugendbeteiligung und für die Erfahrung von Selbstwirksamkeit der Jugendlichen nicht ausreichend, Jugendliche mit ihren Ideen als reine Impulsgeber_innen zu sehen und anschließend im weiteren Prozess über die Umsetzbarkeit ihrer Vorschläge ohne sie zu verhandeln. Insbesondere Politik und Verwaltung auf Kommunal-, Landes- und Bundesebene haben beim Anwenden partizipativer Strukturen und Werkzeuge (mit und ohne Internet) für Jugendliche besondere Verantwortung. Das Interesse von Jugendlichen korrespondiert in hohem Maße mit der Glaubwürdigkeit, die sie etwa politischen Akteur_innen zuschreiben. ePartizipation eröffnet hierbei neue Erfahrungsräume, in denen positive Beziehungen zu demokratischen Formen der Interessenvertretung und Konfliktlösung ermöglicht sind. Negative Erfahrungen in unzureichenden Beteiligungsmodellen wirken kontraproduktiv. Chancen demokratischer Mitwirkung in Beteiligungsprozessen müssen durch ePartizipation ergänzt und vergrößert werden.

Verbindliche Kriterien für ePartizipation bei entsprechenden Prozessen und Projekten: Möglichst viele relevante Informationen für den Prozess müssen ohne Einschränkung zugänglich und nach Möglichkeit für junge Menschen aufbereitet sein. Daten, die als Basis für Entscheidungen dienen, müssen offen und verwertbar zur Verfügung stehen. Wie in den Kriterien beschrieben, müssen die Prozesse und Entscheidungen transparent, angemessen und methodisch vielfältig sein.

Eine Infrastruktur für ePartizipation: Werkzeuge zur Beteiligung müssen für junge Menschen kostenfrei bereitstehen, selbstbestimmt und einfach nutzbar, weiterzuentwickeln und den Bedürfnissen des Beteiligungsprozesses anzupassen sein. Tools der ePartizipation sollten den Rezeptionsbedürfnissen angepasst werden; sie sollten Lust auf Mitwirkung und Spaß machen. Sie sollten auch einfach, benutzerfreundlich und einladend gestaltet sein, nicht technisch überladen. Sinnvoll ist, sie modular anzulegen, damit sie schnell den Bedürfnissen angepasst und nichtlinear sowie zeitlich unabhängig genutzt werden können. Mit Blick auf die zunehmende mobile Nutzung des Internets durch Jugendliche sollten sie für mobile Geräte geeignet sein. Grundsätzlich ist bundesweit – insbesondere in ländlichen Regionen ein Breitbandzugang zum Internet notwendig.

Schutz der Privatsphäre: Beteiligung im Internet braucht hohe Standards im Datenschutz und beim Schutz der Privatsphäre junger Menschen. Es muss klar sein, welche Daten wofür und von wem erhoben werden. Dabei gilt der Grundsatz „soviel wie nötig, so wenig wie möglich“. Formen von ePartizipation sind ausschließlich zur Beteiligung da, nicht zum Sammeln und Verwerten diverser privater Daten. Ein hoher Schutz der Privatsphäre und eine transparente Darlegung, was mit den erfassten Daten geschieht, baut Hemmnisse ab und unterstützt die Beteiligung.

Jugendverbände als Orte engagierter Jugendlicher anerkennen: In den Verbänden kommen Jugendliche selbstbestimmt zusammen. Hier ist Beteiligung selbstverständlicher Alltag. Dieser wird durch Formen und Methoden der ePartizipation erweitert, ergänzt und an manchen Stellen herausgefordert. Insbesondere Politik und Verwaltung auf allen Ebenen sollten dies nutzen und mit Jugendverbänden Werkzeuge entwickeln, die auch Jugendliche außerhalb der Verbände nutzen können.

Subsidiarität gilt auch online: (Eigen-)Initiativen gerade von jungen Nutzer_innen im Internet sind grundsätzlich zu fördern.

Aufgabe der Jugendverbände

In den Jugendverbänden nutzen Jugendliche ganz selbstverständlich bereits das Potenzial des Internets und der Netzwerke für ihre ehrenamtliche Arbeit. Bestehende Strukturen der Jugendverbandsarbeit ermöglichen schon frühzeitig Beteiligung und damit Einflussnahme. Jugendverbände bieten also einen wirkungsvollen Engagementrahmen.

Jugendverbände selbst wollen und können Lernfelder für ePartizipation schaffen, einen entsprechenden Rahmen bieten, ePartizipation ausprobieren, indem sie sich digitalen Kommunikations- und Kollaborationsformen öffnen und diese nach ihren Bedürfnissen gestalten. Dazu müssen sie ihre Strukturen und Arbeitsweisen reflektieren und – wo nötig – verändern. Sie müssen vielleicht ihre Entscheidungsprozesse anders gestalten, die Anliegen und das Potenzial ihrer Mitglieder besser nutzen. Sowohl die Motivation Jugendlicher als auch deren Frustration bei Beteiligungsprozessen sind wichtige Hinweise, um ePartizipation weiterzuentwickeln. Die Frage nach einem Mehr an direkter Beteiligung in Ergänzung des demokratischen Vertretungsprinzips sind auch für Jugendverbände eine Herausforderung, die sie annehmen.

Jugendverbände erweitern ihren Wirkungskreis im Internet. Diesen erweiterten Wirkungskreis müssen sie mitgestalten. Ihr Bildungsauftrag – zu fördern, zu bilden, zu organisieren und zu qualifizieren – muss sowohl auf hauptamtlicher Ebene gesichert als auch in der ehrenamtlichen Ebene durch geeignete Bildungsoffensiven verankert sein: Digitale Jugendbildung muss in allen relevanten Sozialisationsräumen (Schule, Freizeit, Ausbildung und Studium) Bestandteil sein.

ePartizipation ist auch Partizipation an den Entscheidungen, die das Internet selbst betreffen. Jugendverbände müssen sich deswegen stärker als bisher auch netzpolitischen Diskursen öffnen, sich aktiv für die Interessen der jungen Generation am Internet selbst, insbesondere dem Datenschutz, dem Schutz der Privatsphäre und einem zeitgemäßen Urheberrecht einsetzen. Sie sollten neugierig und aufgeschlossen neue Aktionsformen aufnehmen, von anderen guten Beispielen lernen. Jugendverbände sollten ihre Mitglieder wie bisher ermutigen, sich über das Engagement im Verband hinaus einzumischen, Themen in ihren Sozialräumen zu setzen, sich zu artikulieren und Partizipations- sowie ePartizipationsprozesse einzufordern.

Schließlich muss es auch Ziel der Jugendverbände sein, Jugendliche aus allen sozialen Milieus und Lebenswelten für ePartizipation zu befähigen und deshalb auf eine Überwindung der digitalen Ungleichheiten hinzuwirken.

Von der 85. Vollversammlung am 26.|27.10.2012 in Berlin einstimmig bei einer Enthaltung beschlossen.

Themen: Beteiligung