Jugendarbeit Geflüchtete

Jugendfreizeiten für Geflüchtete erleichtern

Wir haben gemeinsam mit dem Bundesforum Kinder- und Jugendreisen e. V. zur Fachtagung „Freizeiten mit jungen Geflüchteten“ eingeladen. Thematisiert wurden vor allem rechtliche Hürden für die Teilnahme an Ferienfahrten.

Bei der Fachtagung in Bielefeld wurden Zugangswege und Hindernisse für die Teilnahme junger Geflüchteter an Ferienfahrten sowie entsprechende rechtliche Gesichtspunkte diskutiert. Insbesondere das Thema der sogenannten Sammellisten wurde dabei intensiv besprochen.

Hintergrund ist, dass für geflüchtete Schüler*innen ein Rechtsanspruch auf Teilnahme an Klassenfahrten besteht, der durch eine „Schülersammelliste“ sichergestellt wird. Diese Listen unterliegen einer zwischenstaatlichen Vereinbarung und ermöglichen geflüchteten Schüler*innen die Teilnahme an im Schulkontext stattfindenden Bildungsfahrten ins Ausland. Ein analoger Anspruch auf Teilnahme an außerschulisch organisierten Bildungsfahrten und Ferienfreizeiten liegt allerdings nicht vor.

Unsere Mitgliedsorganisationen setzen sich dafür ein, dass geflüchtete Menschen im Rahmen von Jugendverbandsmaßnahmen ins Ausland reisen dürfen, unabhängig davon, ob sie sich noch in einem laufenden Asylverfahren befinden oder einen Duldungsstatus erlangten. Dazu sollte sich zumindest auf nationaler Ebene etwas ändern und in Anlehnung an die „Schülersammelliste“ eine entsprechende Bewilligungsliste für die Teilnahme an außerschulischen Jugendbildungsmaßnahmen anerkannt werden. Individuelle und willkürliche Entscheidungen der einzelnen Ausländerbehörden können nicht die Lösung sein.

Die Teilnehmenden des Fachtags konstatierten, dass diese Forderung inzwischen auf bundespolitischer Ebene angekommen ist. Im April 2019 hat die Konferenz der Integrationsminister*innen einen Vorstoß für Vereinfahrten beschlossen, in dem die Wichtigkeit der Teilnahme aller an außerschulischen Fahrten anerkannt und die fehlende allgemeine Reisefreiheit für geduldete und gestattete Personen aus Drittstaaten kritisiert wird. Mit dem Beschluss fordert die Integrationsministerkonferenz den Bund auf, sich auf EU-Ebene für eine Erweiterung der Reiseerleichterungen für Kinder und Jugendliche aus Drittstaaten mit Wohnsitz in einem EU-Mitgliedstaat einzusetzen.

Bisher gibt es keine Erkenntnisse, dass sich in dieser Thematik etwas bewegt. Eine notwendige Änderung von EU-Recht ist nicht in Sicht. Hier besteht vielmehr die Gefahr, dass Forderungen zur Änderungen der Sammelliste eher zu restriktiveren Maßnahmen führen.

Themen: Jugendarbeit Geflüchtete