Corona Jugendverbände

Freiräume und Freizeiten für Kinder und Jugendliche in den Sommerferien

Der DBJR-Vorstand hat die Position „Freiräume und Freizeiten für Kinder und Jugendliche in den Sommerferien - Planungssicherheit für Angebote der Kinder- und Jugendarbeit gewährleisten“ am 15.06.2020 beschlossen:

Wenige Wochen vor den Sommerferien haben noch immer nicht alle Kinder und Jugendliche Klarheit darüber, ob und unter welchen Rahmenbedingungen sie Ferienaktivitäten wie Freizeiten, Zeltlager und Ausflüge planen und verwirklichen können. Haupt- und ehrenamtliche Teamer*innen der Freizeitmaßnahmen haben mancherorts ebenso wenig Handlungs- und Planungssicherheit wie die Eltern der möglichen Teilnehmer*innen. Je nach Bundesland müssen die Engagierten in Jugendverbänden sowohl mit praxisferner Regulierung als auch mit Unklarheit umgehen.

Die Auswirkungen durch monatelange Einschränkungen in der Kinder- und Jugendarbeit hatten für junge Menschen massive Folgen. Mit den infektionsschützenden Maßnahmen gingen umfassende Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen einher, in deren Konsequenz Angebote für Kinder und Jugendliche seit Mitte März gar nicht oder allenfalls digital gemacht werden konnten. Für viele junge Menschen bedeutete dies in einer Zeit voller Unsicherheiten zusätzlich fehlende Kontakte zu Gleichaltrigen und Vertrauenspersonen außerhalb ihrer Familie. Sie konnten nicht wie sonst nach vorne schauen und eigene Freiräume gestalten. Viele fühlten sich isoliert.

Die anstehenden Schulferien im Sommer waren und sind wichtige Freiräume für junge Menschen. Sie bieten Kindern und Jugendlichen Erholung und selbstbestimmte Aktivitäten mit Gleichaltrigen. Für viele junge Menschen sind sie Höhepunkt des Jahres sowie ihres Verbands- und Freizeitlebens. Auch wenn in der Politik immer noch über „Sommerschulen“ und dergleichen nachgedacht wird:

Ferien müssen Ferien bleiben!

Während über Schul- und Kita-Öffnungen weiter intensiv beraten wird und Urlaub in Europa wieder möglich ist, gibt es vielerorts noch zu wenig Planungssicherheit und Unterstützung für junge Menschen, die sich selbst organisiert in Jugendverbänden engagieren und in ihren Kinder- und Jugendgruppen gemeinsamen Sommeraktivitäten planen. Diese intensiven außerschulischen Bildungsprozesse bedeuten jedoch prägende Erfahrungen und Erlebnisse, sie fördern die Persönlichkeitsentwicklung. Dies gilt besonders für Heranwachsende, die sonst keinen Zugang zu Jugendreiseaktivitäten haben. Wir fordern:

Freizeiten mit Übernachtungen müssen in den Sommerferien bundesweit möglich sein!

Das Wohlergehen von jungen Menschen, ihre physische und psychische Gesundheit steht dabei immer schon im Mittelpunkt aller Aktivitäten der Kinder- und Jugendarbeit – auch in Zeiten der Pandemie. Kinder und Jugendliche sind deswegen als Expert*innen ihrer eigenen Lebenswelt in alle Entscheidungen, die sie betreffen, einbezogen. Damit das während der Pandemie ebenfalls geht, braucht es spezifische Rahmenbedingungen für Aktivitäten der Kinder- und Jugendarbeit, insbesondere bei Angeboten mit Ortswechsel, gemeinsamer Übernachtung und Verpflegung. Diese müssen, soweit noch nicht geschehen, mit den Betroffenen selbst jetzt schnell erarbeitet werden. Nur so kann gewährleistet werden, dass die Regelungen für Sommerfreizeiten praxisnah, unbürokratisch und eindeutig ausfallen. Ergänzend bedarf es unbedingt klarer Ansprechpartner*innen in den Behörden vor Ort sowie - bei Bedarf - kostenlose Testkapazitäten. Nur klare und umfassende Lösungen ermöglichen die dringend benötigte

Handlungs- und Planungssicherheit für Freizeitmaßnahmen in den Sommerferien!

Ferienfreizeiten werden durch die enge Zusammenarbeit von qualifizierten Haupt- und Ehrenamtlichen ermöglicht. In der Regel tragen die ausgebildeten Jugendleiter*innen vor Ort die Verantwortung für die Freizeitmaßnahmen. Ihnen stehen hauptamtliche Jugendbildungsreferent*innen mit Rat und Tat zur Seite. Durch die Teilnahme an Ausbildungskursen und Seminaren zum Erwerb der Jugendleiter*incard (Juleica) und ihre vielfältige Erfahrung als Leiter*innen von Freizeitmaßnahmen, sind die ehrenamtlichen Teamer*innen soweit qualifiziert, dass sie fundiert Entscheidungen treffen können, ob und in welcher Form sie auch in diesem Jahr Aktivitäten umsetzen. Dabei werden sie wie sonst auch das lokale Infektionsgeschehen sowie die individuellen Bedürfnisse der Teilnehmenden stets vor Augen haben und diese in die Entscheidungen einbinden. Sie müssen dabei aber auch u.a. von Gesundheitsämtern unterstützt werden. Voraussetzung ist und bleibt:

Vertrauen in Entscheidungskompetenz und Handeln der Jugendleiter*innen vor Ort!

Beschlossen vom DBJR-Vorstand am 15.06.2020.

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