Für einen wirksamen Jugend-Check
Der Jugend-Check ist das zentrale Element der Jugendstrategie der Bundesregierung. Er leistet einen wirksamen und spürbaren Beitrag zu mehr Jugendgerechtigkeit und führt zu einer besseren Gesetzgebung, die auch die Interessen junger Menschen berücksichtigt. Der Deutsche Bundesjugendring (DBJR) sieht jetzt, mit Vorliegen der Arbeitsergebnisse, die auf der Informationsveranstaltung am 15. Juni 2016 präsentiert wurden, den Zeitpunkt und die Chance für eine schnelle und umfassende Umsetzung eines Jugend-checks. Dies kann jedoch nur gelingen, wenn die notwendigen politischen Schritte jetzt konsequent eingeleitet werden.
Der DBJR und seine Mitgliedsorganisationen befassen sich schon seit Jahren mit dem Jugend-Check. Sie haben maßgeblich daran mitgewirkt, die Idee eines solchen Instruments in der politischen Debatte zu etablieren. Aus diesem Grund begrüßte der DBJR ausdrücklich die Festschreibung des Jugend-Checks im Koalitionsvertrag.
Auf Bitten des Bundesjugendministeriums (BMFSFJ) hat der DBJR zu mittlerweile zehn Workshops eingeladen, an denen neben Vertreter_innen des BMFSFJ auch Vertreter_innen des Bundesjugendkuratoriums (BJK), der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe - AGJ, der Koordinierungsstelle „Handeln für eine jugendgerechte Gesellschaft“ und dem Deutschen Jungendinstitut (DJI) teilnahmen. Diese Einbeziehung und Beteiligung verschiedener jugendpolitischer Akteure war und ist dem DBJR wichtig. In diesem Prozess hat sich der DBJR engagiert in die inhaltliche Konzeptionierung des Jugend-Checks eingebracht. Die Workshop-Sitzungen waren geprägt von dem gemeinsamen Ziel, einen fachlich anspruchsvollen und wirksamen Jugend-Check zu entwickeln. Die Ergebnisse dieses Prozesses wurden im Dezember 2015 mit dem Zwischenbericht Jugend-Check „… um Maßnahmen auf ihre Vereinbarkeit mit den Interessen der jungen Generation zu überprüfen“ der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt und in verschiedenen Gremien und Veranstaltungen beraten. Im Anschluss wurde die Workshop-Gruppe durch Vertreter_innen des Instituts für Gesetzesfolgenabschätzung und Evaluation (InGFA) verstärkt. Deren Unterstützung und Expertise hat die Vorstellung zur Umsetzbarkeit sowohl bestätigt als auch konkretisiert. Es wird deutlich: Die grundlegende Idee für einen wirksamen Jugend-Check kann funktionieren. Ein Jugend-Check ist kein Ausnahmemodell im Gesetzgebungsprozess, sondern ein notwendiges Instrument, um die Interessen junger Menschen besser in der Gesetzgebung zu berücksichtigen.
Die grundlegenden Qualitätsmerkmale eines wirksamen Jugend-Checks sind aus Sicht des DBJR:
- Der Jugend-Check ist verbindlich gesetzlich verankert.
- Der Jugend-Check wird ressortübergreifend angewandt.
- Die Anwendung des Jugend-Checks wird durch ein unabhängiges Prüfgremium begleitet.
Die Möglichkeiten der gesetzlichen Verankerung und verfahrenstechnischen Umsetzung sind geklärt. Das Instrument muss in der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO), der Gesetzesfolgenabschätzung (GFA) und dem SGB VIII im Bereich der Aufgaben des Bundes verankert werden. Um einen verantwortungsbewussten Ressourcenaufwand zu gewährleisten wird ein Relevanz-Screening einer möglichen Hauptprüfung vorgeschalten. Sowohl für das Relevanz-Screening als auch für die Hauptprüfung liegen ein ausgearbeiteter und fachlich abgestimmter Fragenkatalog und die inhaltlichen Prüfkriterien vor.
Ferner liegt ein maßgeblich vom DBJR entwickeltes Konzept für eine breite Jugendbeteiligung am Jugend-Check vor. Die Beteiligung bindet junge Menschen mit ganz unterschiedlichem Hintergrund bei der kontinuierlichen Weiterentwicklung des Jugend-Checks und seiner Kriterien ein und sichert eine Nähe zu jugendlichen Lebenswelten, von der die Anwender_innen des Jugend-Checks in Form von Arbeitshilfen profitieren. Erste Beteiligungsformate sind bereits vor der Einführung des Jugend-Checks geplant.
Das Konzept Jugend-Check ist mit verschiedenen Expert_innen durchdacht und entwickelt worden. Es ist stichhaltig und einsatzbereit. Jetzt bedarf es der entschiedenen politischen Umsetzung dieses Vorhabens, auf das sich die Regierungskoalition verpflichtet hat – ganz im Sinne einer Eigenständigen Jugendpolitik. Das verbleibende Zeitfenster dieser Legislatur betont, dass nun ein stringentes und effektives Vorgehen gefragt ist. Das klare Bekenntnis der Parlamentarischen Staatssekretärin bei der Bundesjugendministerin, Caren Marks am 15. Juni 2016 bei der Präsentation des Jugend-Checks bildet dafür eine wichtige Grundlage. Auch die vielen positiven Rückmeldungen zu dem gesamten Vorhaben geben Rückenwind.
Wenig hilfreich für die Implementierung des Jugend-Checks sind hingegen aktuelle Versuche, den Jugend-Check, abweichend vom Koalitionsvertrag, für unter 12-jährige Menschen zu öffnen. Der Jugend-Check ist das Ergebnis der Eigenständigen Jugendpolitik. Er ist als solches kein Instrument gegen andere Altersgruppen. Sein Ziel ist es, im Interesse junger Menschen einen Mangel zu beheben – nämlich die zu geringe Berücksichtigung der Perspektive von und auf Jugendliche in der bundesdeutschen Gesetzgebung. Auch die Diskussionen zum aktuellen Jugendbericht zeigen diese gesellschaftspolitische Notwendigkeit eines jugendspezifischen Checks.
Eine Erweiterung der Alterspanne kann auch nicht unreflektiert erfolgen. Sie würde u.a. eine Überarbeitung der inhaltlichen Prüfkriterien notwendig machen. Das würde die Ausarbeitung des Jugend-Checks zeitlich zurückwerfen. Der DBJR warnt eindringlich davor, den bisherigen Prozess und dessen qualifizierte Ergebnisse zu blockieren und damit das Vorhaben Jugend-Check insgesamt zu gefährden.
Die Altersgruppe für den Jugend-Check wurde bereits im Koalitionsvertrag festgeschrieben und auch in den o.g. Workshops intensiv beraten. Das Ergebnis wurde im Dezember 2015 mit dem Zwischenbericht veröffentlicht. Forderungen nach Ausweitung der Altersgruppe zu diesen Zeitpunkten wären möglich und sinnvoller gewesen. Der DBJR regt jedoch an, im Rahmen einer Evaluation des Jugend-Checks seine Erweiterung durch spezifische Fragen für jüngere Altersgruppen zu prüfen ohne dadurch den Fokus zu verlieren, der sich aus der Eigenständigen Jugendpolitik ergibt.
Der DBJR erwartet von der Bundesregierung eine zeitnahe und konsequente Umsetzung eines qualitativ hochwertigen Jugend-Checks. Dabei setzt der DBJR auf den politischen Willen und die Überzeugungskraft des BMFSFJ, um die übrigen Bundesministerien auf dem Weg zum Jugend-Check mitzunehmen. Hierbei ist es dem DBJR wichtig darauf hinzuweisen, dass es nicht Ziel des Jugend-Checks ist, Verantwortliche für Gesetzesentwürfe anzuprangern. Wie die Ideen und Überlegungen für Arbeitshilfen und Jugendbeteiligung zeigen, soll er vielmehr die zuständigen Referent_innen in der Gesetzgebung unterstützen und für die Belange junger Menschen sensibilisieren.
Schließlich ruft der DBJR die zivilgesellschaftlichen Akteure dazu auf, im Sinne junger Menschen an einem Strang zu ziehen! Kurzum: Auf dem Weg zum Jugend-Check ist bereits viel erreicht. Nun kommt es auf die konsequente und zeitnahe Umsetzung an. Der DBJR steht dabei weiterhin als zuverlässiger Gestaltungspartner für einen wirksamen Jugend-Check zur Verfügung und wird dafür einstehen.
Vom Vorstand des DBJR einstimmig beschlossen am 27. Juni 2016.