Ehrenamt

Für sich selbst und andere

Die DBJR-Vollversammlung hat am 29./30. Oktober 2010 die Position „Ehrenamtliches Engagement junger Menschen: Für sich selbst und andere“ beschlossen:

Junge Menschen engagieren sich ehrenamtlich, sie setzen sich für sich selbst und andere ein. Die Inhalte und Themen des Engagements sind so bunt und vielfältig wie die Interessen und Bedürfnisse junger Menschen: Freizeit, Geselligkeit, Bildung, Solidarität, Alltagsbewältigung, Arbeitswelt und vieles mehr. Ein großer Teil ehrenamtlichen Engagements findet selbstorganisiert statt. Die wichtigste Form der Selbstorganisation junger Menschen sind die Jugendverbände. Jugendverbände existieren für und durch ehrenamtliches Engagement. Ehrenamtliches Engagement in Jugendverbänden beinhaltet die freiwillige und unbezahlte Übernahme von Verantwortung für Aufgaben in der Kinder- und Jugendarbeit, in anderen Feldern darüber hinaus sowie die Übernahme von Funktionen innerverbandlicher und jugendpolitischer Interessenvertretung. Das Engagement in Jugendverbänden ist grundsätzlich freiwillig, wertegebunden und gemeinnützig. Es ist niemals bloßer Selbstzweck, aber meist verbunden mit einem konkreten Ziel – eben „für sich selbst und andere“. Junge Menschen übernehmen dabei Verantwortung. Ihr Engagement ist Ausdruck ihrer Wertevorstellung. Daher war und ist die Debatte um die Herausforderungen für das ehrenamtliche Engagement in der Kinder- und Jugendarbeit immer lebendig.

Junge Menschen erleben in ihrem ehrenamtlichen Engagement, dass sie etwas bewegen und die Entwicklung der Gesellschaft nach ihren Vorstellungen konkret beeinflussen können. Diese Erfahrung von Selbstwirksamkeit ist ein wichtiges Motiv, welches die konkreten Interessen und Werthaltungen ergänzt: Erfolgreiches Engagement macht Spaß. Attraktive Gestaltungsmöglichkeiten und die Möglichkeit, selbst über Räume, Inhalte sowie Geld und andere Ressourcen zu bestimmten, ist die wichtigste Voraussetzung für ein ehrenamtliches Engagement, in dem junge Menschen ihre Persönlichkeit umfassend entwickeln und entfalten. Dies beinhaltet den Erwerb positiver Kompetenzen für den weiteren Lebensweg, geht aber weit über bloßen Kompetenzerwerb hinaus. Ehrenamtliches Engagement ist Selbstbildung und Persönlichkeitsentwicklung im umfassenden Sinne.

Der Deutsche Bundesjugendring (DBJR) begrüßt, dass die politische Aufmerksamkeit für das ehrenamtliche Engagement junger Menschen wächst, denn Engagementpolitik muss bei jungen Menschen ansetzen, da ehrenamtliches Engagement in der Jugend aufgenommen und gelernt wird. Die Möglichkeiten junger Menschen, sich ehrenamtlich zu engagieren, werden jedoch durch aktuelle politische Entscheidungen und gesellschaftliche Veränderungen beschnitten[1]. In der Folge stagniert im Moment das ehrenamtliche Engagement junger Menschen, während das Engagement in älteren Altersgruppen wächst. Dennoch ist die Jugendphase von entscheidender Bedeutung. Zuwächse in älteren Altersgruppen sind nur zum geringen Teil Ausdruck erfolgreicher Mobilisierungsstrategien bei bestimmten Bevölkerungsgruppen – wie jungen Rentnerinnen und Rentner; sie sind zunächst einmal Generations-Kohorten-Effekte. Es sind älter werdende Generationen, die als junge Menschen bereits hoch engagiert waren, die ihr Engagement als Erwachsene fortsetzen und dies auch im Alter tun werden. Diesen Generationen fällt es aktuell durch besonders förderliche Rahmenbedingungen wie z. B. ihre soziale Absicherung und größere Zeitbudgets, die sie anders als die Jugend genießen, leicht, ehrenamtlich aktiv zu sein. Die Freiwilligensurveys zeigen aber eindeutig: Wer nicht als junger Mensch ehrenamtlich aktiv war, der ist später nur sehr schwer für ein ehrenamtliches Engagement zu gewinnen.

Politik hofft, durch eine stärkere Aktivierung der einzelnen Mitglieder des Gemeinwesens die gesellschaftlichen Herausforderungen zu bewältigen. Die gesellschaftliche Gruppe der jungen Menschen spielt dabei eine Schlüsselrolle. Die Altersgruppe der Kinder und Jugendlichen wird sowohl absolut als auch im Verhältnis zu älteren Generationen kleiner. Damit steigen die Erwartungen und Ansprüche an die Gruppe der Kinder und Jugendlichen; sie sollen früher an ehrenamtliches Engagement herangeführt werden. Bei jungen Menschen gibt es eine unverändert hohe Bereitschaft zum ehrenamtlichen Engagement, die allerdings an positive Rahmenbedingungen gebunden ist. Ändern sich diese, hat das auch Einfluss auf das ehrenamtliche Engagement bzw. die Bereitschaft dazu. Das ehrenamtliche Engagement junger Menschen muss daher in den staatlichen Strategien und Plänen zur stärkeren Aktivierung von ehrenamtlichem Engagement noch stärker als bisher von den Interessen und Möglichkeiten junger Menschen her bedacht werden.

Unsere Gesellschaft lebt – wie jede Demokratie – vom Engagement und dem Gestaltungswillen ihrer Bürgerinnen und Bürger. Das ehrenamtliche Engagement ist wesentlicher Teil der Zivilgesellschaft und gehört zu den konstitutiven Elementen einer Demokratie. Dies allein schon begründet das öffentliche Interesse am ehrenamtlichen Engagement. Nachhaltiges ehrenamtliches Engagement bleibt dabei nur erhalten und bildet sich (weiter) aus, wenn Staat und Gesellschaft ihre Aufgaben erfüllen und die entsprechenden Rahmenbedingungen sicherstellen. Ehrenamtliches Engagement trägt dazu bei, staatliches Handeln zu entlasten, zu ergänzen, zu korrigieren und im Sinne der sozialen Anwaltsfunktion zu ermutigen. Ersetzen kann es den Staat und sein Handeln jedoch nicht. So können z. B. die vielen Ehrenamtlichen in Kindertafeln, Freizeiten für sozial benachteiligte Kinder usw. zwar den Staat entlasten, indem sie die Not der Menschen mildern, können aber eine hinreichende Sozialpolitik nicht ersetzen. Außerdem darf ehrenamtliches Engagement nicht auf Problembewältigung reduziert werden – es muss an den Interessen der Engagierten ansetzen.

Der Staat – auch der Sozialstaat – muss überall dort eingreifen, wo Einzelne und wo die Zivilgesellschaft nicht von sich aus und aus eigener Kraft ein Funktionieren der Gesellschaft und eine Verwirklichung der gesellschaftlichen Teilhabe der Einzelnen oder des Einzelnen sichern können. Dies heißt im Umkehrschluss, dass er dort, wo dies nicht erforderlich ist, auch nicht eingreifen soll, weil so die einzelne Bürgerin oder der einzelne Bürger in ihren oder seinen Entfaltungsmöglichkeiten eingeschränkt würde. Darin begründet sich der subsidiäre Aufbau unserer Gesellschaft. Das Bestreben des Staates und seiner Partner, alles ihnen Mögliche zu tun, um ehrenamtliches Engagement mit dem Ziel, die Selbstregulierungskräfte der Gesellschaft anzuregen und zu fördern, ist konsequent. Der Staat und/oder seine Partner dürfen aber nicht darüber hinausgehen, die interne Motivation der potentiell Engagierten zu wecken. Aktuell werden sehr undifferenziert unterschiedliche Formen der Aktivität und des Engagements in den Blick genommen, die sich anzubieten scheinen, um akute gesellschaftliche Probleme und leere Sozialkassen usw. zu beheben. Sogenannte Bürgerarbeit und die Freiwilligendienste – bis hin zu sozialen Pflichtdiensten als Nachfolge für die Wehrpflicht – werden als Problemlösung für anstehende soziale Aufgaben diskutiert. Die Grenzen dieser Strategien müssen klar benannt werden: Der Staat verfügt nicht über die Möglichkeit, innere und uneigennützige Motivationen zu erzeugen. Er kann lediglich persönliche Vorteile vermitteln oder Zwänge aufbauen. Damit vernachlässigt der Staat die individuellen Motivationen der ehrenamtlich Engagierten. Konsequenzen sind ungewollte Substitutionseffekte, Monetarisierungstendenzen und die Ausdehnung eines Niedriglohnsektors des Arbeitsmarkts. Für die Anregung des gemeinnützigen Einsatzes kann dies nur schädlich sein.

Gemeinwohl bedeutet nicht weniger, als alles zu fördern, was der Gesellschaft dient. Dies ist unspezifisch und schließt insbesondere materielle Gewinnabsichten nicht aus. Damit ist das Konstrukt der Gemeinwohlorientierung ungeeignet, um zu entscheiden, welche Formen des Engagements der Staat fördern soll und welche nicht. Damit ist auch klar, dass die Versuche der Politik, aus unterschiedlichen Gründen freiwillige Leistungen der Zivilgesellschaft für ein abstraktes „Gemeinwohl“ zu aktivieren, an der Realität des ehrenamtlichen Engagements vorbeigehen. Keine Ehrenamtliche und kein Ehrenamtlicher wird sich für ein abstraktes „Gemeinwohl“ einsetzen. Vielmehr handeln ehrenamtlich Engagierte und ihre Organisationen nach ihren jeweiligen Interessen und Wertvorstellungen. Dort wo sie von diesem Ausgangspunkt her ihre Aktivitäten öffnen, übergreifende Verantwortung übernehmen und auf eigennützige Gewinne verzichten, wird das Engagement gemeinnützig. Dieses gemeinnützige Engagement muss der Staat aufgreifen und unterstützen. Wo es stattfindet, wird der Staat vom eigenen Handeln entlastet.

Engagement lässt sich grundsätzlich sehr unterschiedlich organisiert motivieren, verorten, qualifizieren und begleiten. „Hybride“ Organisationsformen wie Freiwilligenagenturen usw. haben aktuell Konjunktur, weil die Geldgeber dieser Organisationen hoffen, so zielgerichtet Engagementpotentiale für bestimmte politische Ziele erschließen zu können. Richtig an diesen und weiteren Ansätzen ist es, durch Begleitung und Unterstützung bessere Engagementmöglichkeiten zu vermitteln und zu eröffnen. Motivationen und Interessen der Engagierten müssen dabei aber im Mittelpunkt stehen. Ist dies nicht der Fall, so wird die Idee des freiwilligen Einsatzes ausgehöhlt und einer Monetarisierung ehrenamtlichen Engagements Vorschub geleistet. Konsequenzen sind die Substitution wertgebundenen Engagements durch eigennützige Betätigung und darüber hinaus negative Effekte auf den Arbeitsmarkt (Niedriglohnsektor, De-Professionalisierung). Besonders perfide ist es, wenn derartige hybride Organisationen politisch gezielt aufgebaut und unterstützt werden, um Konkurrenzen für bereits bestehende zivilgesellschaftliche Organisationen aufzubauen und diese so finanziell und politisch abhängiger zu machen.

Weil jedes Engagement von seiner Anlage eine gesellschaftliche und damit politische Dimension hat und persönliche Werthaltungen ausdrückt, sind plurale und unabhängige Organisationsformen in pluralen Demokratien die angemessene Form der Organisation von Engagement. Diese Organisationen unterliegen der ständigen methodischen und konzeptionellen Weiterentwicklung – auch hinsichtlich der Anregungen und Begleitung von ehrenamtlichem Engagement. So sehr die Gesellschaft und der Staat auch darauf angewiesen sein mögen, dass sich Bürgerinnen und Bürger für die Gesellschaft, in der sie leben, ehrenamtlich einsetzen: Das ehrenamtliche Engagement der Zivilgesellschaft ist für einen demokratischen Staat nicht verfügbar. In diesem Dilemma steht jede staatliche Einwirkung auf die Zivilgesellschaft – ganz gleich, wie vernünftig, sinnvoll oder gut gemeint sie ist. Konkret heißt dies: Der Staat kann das Ehrenamt zwar unterstützen, aber nicht über es verfügen.

Veränderungen – eine Generation unter Druck

Die Debatte um Veränderungen im ehrenamtlichen Engagement und vor allem in Bezug auf die Veränderungen des Engagements junger Menschen folgt den gesellschaftlichen, sozialen und ökonomischen Veränderungen. Häufig schlagen sich in dieser Debatte undifferenzierte Jugendbilder oder Stereotype nieder, die der Realitätsnähe und seriöser empirischer Grundlagen entbehren. So wurden in der vergangenen Legislatur mehrfach krisenhafte Rückgänge im ehrenamtlichen Engagement junger Menschen beschworen, die sich in keiner empirischen Studie belegen ließen und lassen. Seit seiner Erfindung ist die Legende vom „Tod des Ehrenamtes“ fester Bestandteil des engagementpolitischen Diskurses, obwohl sie empirisch immer und immer wieder widerlegt wurde. Dasselbe gilt für die Vorstellung eines „alten“ und eines „neuen“ Ehrenamtes, bei der die Lebendigkeit tradierter sozialer Organisationen ignoriert wird. Gerade wenn es um ehrenamtliches Engagement geht, sollte das Leitbild einer evidenzbasierten Politik nicht aufgegeben werden. Ehrenamtliches Engagement unterliegt Veränderungen. Diese müssen differenziert erfasst und bewertet werden. Voreilige Schlüsse am grünen Tisch helfen nicht weiter.

Dominanz des formalen Bildungssystems

Die Forderungen der Wirtschaft nach einer schnellen, auf die Anforderungen der Erwerbsarbeit ausgerichteten Bildung mit möglichst frühem Abschluss, die sich u.a. in der Bologna-Reform der Hochschulausbildung widerspiegeln, verdichten Bildungsinhalte und führen damit zu einer Reduzierung freier Bildungsformen. Andere Formen des Kompetenzerwerbs und der Persönlichkeitsbildung werden den stark strukturierten und formalisierten Bildungsverläufen untergeordnet. Für junge Menschen wird so die Option der persönlichen Verwertbarkeit des ehrenamtlichen Engagements immer wichtiger. Damit verbunden ist eine Veränderung der Motivation und der Auswahl des ehrenamtlichen Engagements. Nachweise von erworbenen Kompetenzen, die später nutzbar oder bei der Ausbildungs- oder Arbeitsplatzsuche verwertbar sind, steigen in ihrer Bedeutung. Der damit verbundene Druck zu konsequenter Leistungsorientierung und Selbstbehauptung behindert eine umfassende Selbstentfaltung und setzt Impulsen der Selbstverwirklichung enge Grenzen.

Wachsender Zeit- und Leistungsdruck, ein überproportionales Armutsrisiko und allem voran zweifelhafte Zukunftschancen bestimmen die Perspektiven junger Menschen auf ihr Leben und die Gesellschaft. Dies sind keine guten Bedingungen, uneigennütziges und unverzwecktes Engagement zu entwickeln. Damit geraten nicht nur die jungen Menschen, sondern auch ihr ehrenamtliches Engagement unter Druck. Trotz dieser schwierigen Rahmenbedingungen ist die Bereitschaft junger Menschen zum Einsatz für die Gesellschaft ungebrochen und ihr Engagement – noch – stabil.

Zeitliche Verdichtung

Die gesellschaftlichen Anforderungen an Flexibilität und Mobilität erschweren in ihrer Tendenz die Kontinuität im ehrenamtlichen Engagement. Sowohl die höhere Fremdbestimmung des täglichen zeitlichen Budgets als auch die Beschleunigung der formalen Ausbildung (Schule, Hochschule) führt zu einer Verschlechterung der Rahmenbedingungen für das ehrenamtliche Engagement junger Menschen. Die Ausdehnung der täglichen Schulzeit durch Einführung von Ganztagsschulen und achtjährigen Gymnasien (G8) reduziert die Freiräume von Schülerinnen und Schülern für freiwilliges und selbstbestimmtes Engagement. „Während 52 Prozent der G9-Schülerinnen und Schüler eine freiwillige Tätigkeit ausüben, ist dies nur bei 43 Prozent der G8-Schülerinnen und Schüler der Fall, was nicht dadurch erklärt werden kann, dass sich G8-Schülerinnen und Schüler überproportional auf Ganztagsschulen verteilen. Dieser niedrige Wert gilt auch für G8-Halbtagsschülerinnen und -schüler. Zugleich ist auch die Engagementquote von Ganztagsschülerinnen und -schülern in 2009 mit 29 Prozent um 10 Prozentpunkte niedriger als bei den Halbtagsschülerinnen und -schülern mit 39 Prozent. Dieser Unterschied bleibt vor allem für die überdurchschnittlich engagierte Altersgruppe der 16- bis 19-Jährigen signifikant. Es konnte bislang kein Hinweis dafür gefunden werden, dass sich das Engagement von Ganztagsschülerinnen und -schülern aufgrund längerer Anwesenheitszeiten in der Schule in den schulischen Bereich verlagert.“[2]

Die daraus folgende Verlagerung auf das Wochenende begrenzt die Möglichkeiten des ehrenamtlichen Engagements. Sie führt auch zu einer verstärkten Konkurrenz zu anderen Möglichkeiten der Gestaltung der freien Zeit (Treffen mit Freunden, Ansprüche der Eltern, ggf. Erwerbsarbeit). Ehrenamtliches Engagement gerät so unter Zeitdruck. Viele der wachsenden Anforderungen von Schule und Ausbildung sind zusätzlich auch politisch schlecht organisiert und zu wenig harmonisiert. So entstehen zusätzlich unnötig Belastungen.

Diese Ausdifferenzierung von Arbeiten und Leben beinhaltet wachsende gesellschaftliche Freiheiten und Risiken für die Einzelne und den Einzelnen. Dies führt zur Entwicklung neuer Formen von Verbindlichkeiten und Kontinuitäten. Junge Menschen können sich nicht mehr „immer“ engagieren – aber sie engagieren sich „immer wieder“, wenn es der Lebensabschnitt zulässt.

Sozioökonomische Situation

Erwerbsarbeit ist in Deutschland die zentrale Grundlage der gesellschaftlichen Teilhabe. Die Beteiligung im ökonomischen Sektor erbringt die materiellen Rahmenbedingungen für die soziale und politische Beteiligung. Studien über das ehrenamtliche und freiwillige Engagement belegen eindeutig den Zusammenhang zwischen einer Existenz sichernden Erwerbsarbeit oder bei jungen Menschen einer entsprechenden Perspektive und der Möglichkeit zum ehrenamtlichen Engagement. Der Umbau des Sozialstaates führt dazu, dass die staatlichen Sicherungssysteme ihre Leistungen reduzieren und die Verantwortung, die der Staat von sich auf die Bürgerinnen und Bürger überträgt, steigt. Dies bedingt eine gravierende Kinder- und Jugendarmut, die vielen jungen Menschen keine ausreichende materielle Basis für ehrenamtliches Engagement lässt. Für alle jungen Menschen wird der gelingende Einstieg ins Erwerbsleben zur zentralen Herausforderung. Ehrenamtliches Engagement muss dem häufig untergeordnet werden, d.h. es muss etwas zur Erreichung dieses Ziel beitragen, darf ihr aber zumindest nicht schaden.

Engagementförderung

Ehrenamtliches Engagement braucht ermöglichende und anregende Rahmenbedingungen. Dazu gehört auch eine entsprechende Infrastruktur. Junge Menschen suchen für ihr ehrenamtliches Engagement attraktive Gestaltungsräume. Es geht um Orte, um Geld und um Inhalte, mit denen sie „etwas machen können“. Diese Infrastruktur unterstützt das Ehrenamt und ist gleichzeitig Bindeglied zwischen den ehrenamtlich Engagierten und dem Staat. An diesem Punkt sind auch die Jugendverbände tätig. „Entgegen der in der öffentlichen Diskussion immer wieder thematisierten Abnahme jugendlichen Engagements zeigt sich bei den Jugendverbänden über einen Zeitraum von sieben Jahren keine entsprechende negative Entwicklung. Die Anzahl der Ehrenamtlichen und die von ihnen geleistete Arbeitsmenge bleibt im Großen und Ganzen konstant.“[3] Sowohl die Gesamtzahl der Ehrenamtlichen als auch die Anteile der jeweiligen Altersgruppen haben sich zwischen 2001 und 2008 nicht wesentlich verändert.[4]

Allerdings wird es auch für die Jugendverbände immer schwieriger, attraktive Bedingungen für ehrenamtliches Engagement zu schaffen. Es sind Entwicklungen zu beobachten, die diese beeinträchtigen:

  • Der Staat zieht sich immer mehr aus seiner Verantwortung für die o.g. Rahmenbedingungen zurück, indem er die Förderung der Zusammenschlüsse und der damit verbundenen Infrastruktur reduziert. Die Strukturen der Kinder- und Jugendarbeit, der außerschulischen Jugendbildung und des nonformalen Bildungssektors drohen auszutrocknen.
  • Es werden nichtverbandliche (hybride) Organisationsformen der Engagementförderung und der Infrastruktur bevorzugt. Das Prinzip der Subsidiarität wird vernachlässigt. Dabei wird kaum berücksichtigt, dass Ehrenamt werteorientiert ist und in Gemeinschaft geschieht. Leitend ist vielmehr, welches Engagement politisch gewünscht wird, um gesellschaftliche Probleme zu lösen. Das wiederum wird dann durch politisch und finanziell abhängige Agenturen initiiert, begleitet und oft auch monetär gefördert.
  • Die Förderung insgesamt wird zunehmend an kurzfristigen politischen Initiativen und auf politisch definierte Problemlagen hin ausgerichtet. Verbindliche, kontinuierliche, selbstorganisierte und von Ehrenamtlichen bestimmte Organisationen – wie Verbände und Vereine – werden so benachteiligt. Die Förderung insgesamt ist dadurch ineffizient und verursacht große Reibungsverluste.
  • Eine weitere, vor allem staatlich initiierte Entwicklung, die zu Lasten des ehrenamtlichen Engagements geht, ist die Tendenz zur vermehrten Regulierung. So werden parallel in sozialen Arbeitsfeldern immer weniger hauptberufliche Fachkräfte finanziert; gleichzeitig werden aber immer höhere Erwartungen an Ehrenamtliche gestellt.

Die nach wie vor aktuellen Diskussionen um die Anerkennung ehrenamtlichen Engagements zeigen die Widersprüche der aktuellen Entwicklungen auf. Die verstärkte Anerkennung und Wertschätzung des ehrenamtlichen Engagements wird durch die Politik, den Staat, aber auch durch die Wirtschaft gefordert. Die gegenläufige Tendenz ist bei der praktischen Unterstützung – der wichtigsten Form der Anerkennung – des Ehrenamtes zu beobachten. Ehrenamtliches Engagement außerhalb der Hochschule wird bis heute nicht bei der Förderhöchstdauer des BAföG berücksichtigt. Viele Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sehen nach wie vor in einem ehrenamtlichen Engagement ein Hemmnis für eine engagierte Erwerbsarbeit. Freistellungen und Sonderurlaubsregelungen werden immer komplizierter. Fördermittel für die Qualifizierung Ehrenamtlicher werden gekürzt. Städten und Gemeinden fehlt oft das Geld, Ehrenamt mit der nötigen Infrastruktur zu unterstützen.

Im Großen und Ganzen betrachtet laufen wesentliche Tendenzen staatlicher Engagementpolitik in die falsche Richtung.

  • Die Politik steigert die Erwartungen, was ehrenamtliches Engagement gesellschaftlich leisten soll. Gleichzeitig werden durch Regulierung auch die Anforderungen an jede einzelne ehrenamtlich Tätige und jeden einzelnen ehrenamtlich Tätigen erhöht.
  • Auch die marktförmige Organisation und die Privatisierung bislang öffentlicher Bereiche (etwa Finanzierung von Freizeitmaßnahmen) befördern diesen Trend. Ehrenamtliche können und wollen nur bedingt „quasi-professionelle“ Angebote machen, die am kommerzialisierten und konsumorientierten Freizeitmarkt nachgefragt werden.
  • Die aktuelle Bildungs-, Sozial- und Arbeitsmarktpolitik sowie ökonomische Entwicklungen verschlechtern die Möglichkeiten junger Menschen, sich ehrenamtlich zu engagieren. Hingegen fehlt – auch mit Blick auf das ehrenamtliche Engagement junger Menschen – zumindest auf Bundesebene eine Jugendpolitik, die die Belange junger Menschen gegenüber anderen Politikfeldern und föderalen Ebenen koordiniert, konsistent gestaltet und verwirklicht.
  • Die Anregungs- und Gestaltungsmöglichkeiten für ehrenamtliches Engagement werden durch den Rückzug des Staates aus Unterstützungs- und Ermöglichungsinstrumenten und -strukturen deutlich verschlechtert. Anforderung und Unterstützung stehen zu häufig nicht mehr im Gleichgewicht.
  • Dort, wo der Staat sich bemüht, ausgleichend tätig zu werden, geht dies zu häufig nicht an die Wurzel und ist in den Wirkungen sehr begrenzt. Statt Rahmenbedingungen, zum Beispiel in der Bildungspolitik, zu verbessern, wird versucht, über nachträgliche Instrumente deren negative Auswirkungen zu verringern. Es ist paradox, wenn erst die Zeitbudgets junger Menschen durch die Ausweitung der Schule in den Nachmittag geschröpft werden und dann als Ausgleich Schulen in Form von „service learning“ Engagement lehren sollen.
  • Dabei wird auch das innere Wesen des Engagements zu wenig gewürdigt. Die aufgezwungene Auseinandersetzung mit sozialen Problemen als Unterrichtsfach oder universitäre Studienleistung hat nichts mit dem Einsatz für andere Menschen aus eigener Betroffenheit und freiem Willen zu tun.
  • Die erheblichen Multiplikationseffekte ehrenamtlich getragener Strukturen werden in der Förderung zu wenig berücksichtigt. Das strukturbildende Ehrenamt schafft Anknüpfungspunkte und Rahmenbedingungen für oft zahllose weitere Ehrenamtliche. In vielen Jugendverbänden wird mit einer hauptberuflichen Stelle das Engagement hunderter Ehrenamtlicher gestützt, weil die Ehrenamtlichen selbst die Angebote verwalten, andere Ehrenamtliche schulen usw.

Überlegungen für eine nationale Engagementpolitik

Engagementpolitik kann nur im Dialog mit der Zivilgesellschaft erfolgen. Die politische Förderung des ehrenamtlichen Engagements muss sich auf die Herstellung von Rahmenbedingungen konzentrieren, die ehrenamtliches Engagement ermöglichen und unterstützen. Im Jugendsektor muss Engagementpolitik dafür die Belange junger Menschen hinsichtlich ihres Engagements in anderen Politikfeldern vertreten und gegen andere gesellschaftliche Interessen schützen. Dazu gehört die Unterstützung einer angemessenen Anerkennungskultur. Darüber hinaus kann eine Engagementpolitik noch eine Anregungsfunktion wahrnehmen, wenn sie die Autonomie der Zivilgesellschaft sensibel beachtet. Dies ist im Moment nicht immer der Fall.

Versuche, im Rahmen politischen Handelns ehrenamtliches Engagement gezielt zu initiieren, haben sehr enge Grenzen. Gerade dort, wo Problemlagen bestehen, kann der Staat versuchen, besonders förderliche Faktoren zu schaffen. Stets besteht aber die Gefahr, ungewollte Monetarisierungs- oder Substitutionseffekte auszulösen, die in letzter Konsequenz sogar schädliche Auswirkungen haben. Exemplarisch hierfür steht die immer noch nicht erfolgte klare Abgrenzung der intergenerativen Freiwilligendienste gegenüber ehrenamtlichem Engagement einerseits und Maßnahmen der Arbeitsmarktpolitik andererseits.

Grundlage einer Engagementpolitik muss ein geschärfter, aber für alle Bereiche staatlichen Handelns (z. B. Wettbewerbsrecht, Steuerrecht, Förderrecht) gleichermaßen gültiger Gemeinnützigkeitsbegriff sein. Dieser muss uneigennütziges und gemeinwohlorientiertes Handeln als Voraussetzung haben. Neben der fortdauernden Diskussion um das Steuerrecht muss dies in der Förderpolitik, im Wettbewerbsrecht und bei der Reform des Wehr- und Zivildienstes berücksichtigt werden.

Engagementpolitik muss grundsätzlich als Querschnittpolitik angelegt sein, weil die Rahmenbedingungen in vielen Bereichen staatlichen Handelns und damit in (fast) allen Ressorts und auch von allen föderalen Ebenen bewusst oder unbewusst bestimmt werden. Die Grundlage von Engagementpolitik muss darüber hinaus eine fundierte Wissensbasis sein. Dies setzt eine kontinuierliche und politisch unabhängige Forschung voraus. Mit den Freiwilligensurveys und den vielfältigen Studien zu Lebenslagen, Rahmenbedingungen und ehrenamtlichem Engagement junger Menschen sind gute Ansätze gemacht, die weiter ausgebaut werden müssen. Die Forschung politisch zu vereinnahmen ist nicht geeignet, um eine echte Wissensbasis zu erzeugen. Nur ergebnisoffene Forschung ist in der Lage, mit der Realität übereinstimmende Ergebnisse zu liefern.

Engagementpolitik muss auch die Förderung der Infrastruktur berücksichtigen, in der ehrenamtliches Engagement geschieht. Sie muss sich daran orientieren, wo Bürgerinnen und Bürger sich engagieren und nicht daran, wo der Staat oder die Gesellschaft ehrenamtliches Engagement brauchen könnte. Daher muss Engagement durch Förderung der jeweiligen Organisationen und des damit verbundenen Zweckes erfolgen – eine „abstrakte“ Förderung von Engagement ohne Berücksichtigung des jeweiligen Kontextes ist lebensfremd.

Die konkrete Engagementförderung in den einzelnen gesellschaftlichen Bereichen und Arbeitsfeldern folgt den Besonderheiten dieser Bereiche und ist zum größten Teil untrennbar mit den spezifischen Inhalten verbunden. Beispiel: Die Jugendförderung beinhaltet die Förderung des Engagements in der Kinder- und Jugendarbeit. Dies zu trennen wäre künstlich. Wird diesem Grundsatz gefolgt, ergibt sich nur eine äußerst schmale Infrastruktur auf Bundesebene, die ausschließlich für übergreifende Engagementfragen zuständig ist: insbesondere eine Stelle in der Regierung und das Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement (BBE). Es gibt – gerade auf Bundesebene – eine erhebliche Neigung zur Gründung neuer Institutionen zur arbeitsfeldübergreifenden Engagementförderung. Es besteht die Gefahr, dass ineffiziente Parallelstrukturen aufgebaut werden. Daher muss stets geprüft werden, inwieweit bestehende Strukturen Leistungen der Engagementförderung übernehmen können – etwa die kommunalen Jugendringe. Selbstverwaltete Formen der Zivilgesellschaft müssen gefördert werden und Vorrang vor öffentlichen Stellen haben.

Ehrenamt ist mit Kompetenzerwerb verbunden. Diese Kompetenzen sollen junge Menschen auch nachweisen können. Hierzu gibt es im Bereich junger Menschen inzwischen viele verschiedene Instrumente. Es sollte also darauf verzichtet werden, weitere neue Instrumente zu installieren. Vorhandene müssen vielmehr harmonisiert, gestärkt und besser kommuniziert werden.

Besondere Aufmerksamkeit in der Engagementpolitik finden Zielgruppen, die als gesellschaftliche Problemträger identifiziert werden. Dies gilt z. B. für Menschen mit Migrationshintergrund, sozial benachteiligte Jugendliche usw. Oft befindet sich die Herangehensweise an der Grenze zur Diskriminierung und Ausgrenzung. Auch in diesen Bereich hat die Engagementpolitik eine anregende, fördernde und unterstützende Funktion – und nicht mehr. Erhebliche Defizite bestehen bei der Förderung der Engagementstrukturen im Bereich junger Migrantinnen und Migranten. Hier jedoch z. B. nur noch Projekte der Gewaltprävention zu fördern, diskreditiert ganze Bevölkerungsgruppen und beeinträchtigt die Möglichkeiten junger Migrantinnen und Migranten zum selbstbestimmten Engagement.

Die Engagementpolitik muss sich auch mit den sich verschärfenden sozialen Spannungen in unserer Gesellschaft auseinandersetzen. Hier ist der Staat im Sinne von ermöglichenden Rahmenbedingungen durch eine Politik der sozialen Sicherung gefragt. Unangemessen ist jedoch die Erwartung an die Zivilgesellschaft, sie könne die Menschen, die durch eine verfehlte Sozialpolitik ausgegrenzt werden, durch Engagement integrieren. Werden diese Menschen mit Druck zu gemeinnütziger Arbeit angehalten, so hat dies mit ehrenamtlichem Engagement nichts zu tun.

Forderungen

Engagementpolitik ist Querschnittspolitik, braucht aber eine klar definierte Verantwortung in der Regierung. Um eine Verbesserung der Rahmenbedingungen zu erreichen, ist eine Stärkung der Engagementpolitik auf Bundesebene erforderlich.

Dabei ist die oberste Verantwortung die für die Schaffung, Erhaltung bzw. Wiederherstellung guter Rahmenbedingungen für Engagement. Junge Menschen werden sich nur dann engagieren, wenn sie gesicherte und positive Zukunftschancen haben und sozioökonomisch grundlegend abgesichert sind. Überregulierungen müssen vermieden und Ehrenamtliche auf allen Ebenen von bürokratischen Belastungen, insbesondere hinsichtlich der Förderabwicklung, entlastet werden.

Im Jugendbereich ist eine Jugend- und Bildungspolitik vordringlich, die durch zeitliche Entzerrung und Harmonisierung zeitliche Verdichtungen vermeidet. Eine konkrete Möglichkeit ist ein bundeseinheitlicher wöchentlicher Ehrenamtsnachmittag für außerschulische Jugendbildung. Studiengebühren sind grundsätzlich engagementfeindlich und werden abgelehnt. Dort wo sie dennoch erhoben werden, muss Engagement mindestens in Form der Befreiung von Studiengebühren anerkannt werden. Das Engagement muss darüber hinaus bei der Förderhöchstdauer nach dem BAföG berücksichtigt werden.

Grundlage der Engagementförderung muss ein auf Uneigennützigkeit basierender Gemeinnützigkeitsbegriff sein. Nur dies gewährleistet die hinreichende Unterscheidung von anderen Formen der sozialen Betätigung wie z. B. Selbsthilfe, erzwungene Sozialdienste oder auch Beschäftigungsmaßnahmen für Arbeitslose. Konzepte wie das der Bürgerarbeit und der intergenerativen Freiwilligendienste müssen dahingehend konkretisiert werden.

Gesetzesvorhaben wie ein engagementpolitisches Fördergesetz oder ein Freiwilligenstatusgesetz sind nur sinnvoll, wenn sie in diesem Sinne die notwendigen Differenzierungen vornehmen und Monetarisierungstendenzen entgegenwirken. Für einen „Bundesfreiwilligendienst“ wie für ein Freiwilligenstatusgesetz gilt, dass eine Stärkung und ein Ausbau der Freiwilligkeit Vorrang haben und sie arbeitsmarktneutral erfolgen müssen.

Daher muss auch die Förderung der wertegebundenen Formen des Engagements und der entsprechenden Organisationen Vorrang haben vor der Einführung politisch abhängiger hybrider Formen wie Freiwilligenagenturen, trisektoralen Netzwerken usw.

Die konkrete Förderung des ehrenamtlichen Engagements ist am kompetentesten in den einzelnen Ministerien und Arbeitsbereichen möglich, da Engagementförderung ein integraler Bestandteil der Förderung der Zivilgesellschaft in ihren jeweiligen Zwecken ist. Die Notwendigkeit, übergreifende Strukturen der Engagementförderung aufzubauen, sieht der DBJR nicht.

Eine Engagementpolitik muss auf dem Dialog mit der Zivilgesellschaft und einer soliden Wissensbasis durch unabhängige Engagementforschung basieren. Das Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement (BBE) wurde in diesem Zusammenhang politisch als Netzwerk für den fachpolitischen Diskurs und die trisektorale Vernetzung von Zivilgesellschaft, Wirtschaft und Staat geschaffen. Mittlerweile hat es zu konstruktiven Arbeitsformen gefunden. Diese wurden durch die Veranstaltungen des Nationalen Forums für Engagement und Partizipation punktuell ergänzt. Der DBJR ist weiterhin bereit, sich im BBE in den trisektoralen Diskurs einzubringen. Das BBE ersetzt nicht die Zusammenarbeit von Politik und Zivilgesellschaft und insbesondere nicht die Interessenvertretung durch die bundesweiten Verbände und Organisationen der Zivilgesellschaft.

Die beste Anerkennung von Engagement ist seine Würdigung durch Ermöglichung und Unterstützung. Anerkennungskultur muss daher über symbolische Maßnahmen hinausgehen. Insbesondere sind keine zusätzlichen Kompetenznachweise für Ehrenamtliche erforderlich. Sinnvoll wäre die Bündelung der bereits vorhandenen. Zentraler Nachweis für das ehrenamtliche Engagement in der Jugendarbeit ist die Jugendleiter|in-Card (Juleica), die auf Bundesebene noch intensiver gefördert werden könnte.

Von der 83. Vollversammlung am 29./30. Oktober 2010 in Berlin bei zwei Enthaltungen beschlossen.

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[1] vgl.: DBJR : Selbstbestimmt und nicht verzweckt – Jugendpolitik neu gestalten (Hauptausschussbeschluss, Mai 2010)

[2] Autorengruppe Bildungsberichterstattung: Bildung in Deutschland 2010, Bielefeld 2010, S. 81

[3] M. Seckinger, L. Pluto, Ch. Peucker, T. Gadow (2009): DJI-Jugendverbandserhebung – Befunde zu Strukturmerkmalen und Herausforderungen, München, DJI

[4] siehe ebenda, S. 33

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