Gesellschaftliches Engagement stärken
„Jugendarbeit soll junge Menschen zur Selbstbestimmung befähigen, zu gesellschaftlicher Mitver1 antwortung und zu sozialem Engagement anregen und hinführen.“ 36 Prozent aller Bürgerinnen und Bürger ab 14 Jahren engagieren sich freiwillig – das sind mehr als 23,4 Millionen Menschen[2] mit durchschnittlich 23 Stunden pro Monat[3]. Jugendliche und junge Erwachsene[4] stellen die höchste Bevölkerungsgruppe ehrenamtlich und freiwillig Engagierter in Deutschland dar. Dem ehrenamtlichen Engagement im Jugendalter kommt eine besondere Bedeutung zu: Wer sich als junger Mensch engagiert, wird dies auch im Erwachsenenalter überdurchschnittlich oft tun.
Dieses Engagement ist nicht selbstverständlich. Es stellt einen wesentlichen Baustein der allgemeinen gesellschaftlichen Infrastruktur sowie eine wichtige Voraussetzung für die Funktionsfähigkeit von Organisationen wie Jugendverbänden dar. Dennoch wird in fast allen Bereichen des täglichen Lebens die Teilnahme an ehrenamtlichen Aktivitäten durch Nichtgewährung der notwendigen Freistellungen erschwert oder gar verhindert. So wird beispielsweise Druck von Seiten des Arbeitgebers aufgebaut und es wird mit Sanktionen gedroht, so dass der Beantragende gegebenenfalls gezwungen wird, sich zwischen Ehrenamt und der Sicherheit des Arbeitsplatzes zu entscheiden.
Forderungen:
Das Ehrenamt in der Jugendverbandsarbeit muss besonders gefördert und darf keinesfalls in Frage gestellt werden. Jugendliche und junge Erwachsene, die sich ehrenamtlich engagieren, müssen in ihrem Engagement von allen Bereichen und Institutionen unserer Gesellschaft unterstützt werden.
Eine wesentliche Grundlage für ehrenamtliches Engagement im Rahmen eines nichtkommerziellen, außerschulischen Freizeit- und Bildungsangebots für Kinder und Jugendliche ist das Vorhandensein von Freistellungsmöglichkeiten in der Jugendverbandsarbeit.
Die Vollversammlung des Deutschen Bundesjugendrings fordert daher, dass es in allen Bundesländern und auf der Bundesebene gesetzliche Regelungen geben muss, die es ehrenamtlich Aktiven unbürokratisch ermöglicht, Freistellung für Zwecke der Jugendarbeit unter Fortzahlung des Gehaltes und der Bezüge zu beantragen.
Auch für Empfänger/innen von ALG II gibt es weiterhin Hemmnisse in der Ausübung und Anerkennung ehrenamtlichen Engagements. Daher fordert der Deutsche Bundesjugendring, jegliche Androhungen von Sanktionen einzustellen und ehrenamtliches Engagement von Erwerbslosen als Aufwertung ihres Profils zu würdigen.
Gerade in der Jugendarbeit sind auch besonders viele Schüler/innen und Student/innen engagiert. Die immer umfangreicheren Stunden- und Wochenpläne, sowie die von uns abgelehnten Studiengebühren stellen diese Engagierten vor große Hürden.
Wir fordern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen ausreichend freie Zeiten zu schaffen, die ihnen ermöglichen, sich in der außerschulischen Jugendbildung für sich und für andere einzusetzen.
Darüber hinaus fordert der Deutsche Bundesjugendring die Anpassung der bereits bestehenden gesetzlichen Grundlagen der Freistellung in den Ländern, aber auch auf Bundesebene[5] an die neuen Bundesstandards zur Erreichung und Verlängerung der Jugendleiter/in-Card (Juleica).
Von der 82. Vollversammlung des Deutschen Bundesjugendrings am 30./31. Oktober 2009 in Kiel einstimmig beschlossen.
***
[1] § 11 Abs. 1 SGB VIII
[2] lt. 2. Freiwilligensurvey BMFSFJ 2004
[3] vgl. Rosenbladt/ Picot 1999
[4] Altersgruppe 14 bis 26 Jahre
[5] Verordnung über den Sonderurlaub für Bundesbeamtinnen, Bundesbeamte, Richterinnen und Richter des Bundes (Sonderurlaubsverordnung – SUrlV)