Ehrenamt

Gesetz zum Transparenzregister dringend anpassen

Gemeinsam mit anderen Organisationen und dem Bündnis für Gemeinnützigkeit fordern wir die Bundesregierung auf, das geplante Gesetz zum Transparenzregister dringend anzupassen.

Außerdem erwarten wir, dass der Versand der Gebührenbescheide des Bundesanzeiger Verlags für die Führung des Transparenzregisters gestoppt werden, die derzeit den Vereinen in ganz Deutschland zugestellt werden. Die Corona-Pandemie trifft auch die Zivilgesellschaft hart. Das Vereinsleben muss unter erschwerten Bedingungen gestaltet werden. Bereits jetzt berichten 100.000 der über 600.000 deutschen Vereine von Mitgliederaustritten. Zahlreiche gemeinnützige Organisationen erleiden dramatische Einnahmerückgänge und durchleben infolgedessen eine existenzielle Krise. Dabei ist das Engagement  wesentlicher Teil des Zusammenlebens in Deutschland: Menschen in den Vereinen und Organisationen gestalten das Gemeinwesen, übernehmen Verantwortung und stoßen Veränderungen an. Für viele Menschen schaffen sie – auch in der Pandemie – soziale Orte. „Nichts wäre schädlicher, als die organisierte Zivilgesellschaft, die Infrastrukturen von Engagement und gesellschaftlichem Zusammenhalt, gerade jetzt zu schwächen!“ heißt es in dem Brief.

Für viele Engagierte ist der Bescheid ein Affront, zumal in den Anschreiben die Intention des Transparenzregisters nicht erläutert wird und auch eine Gebührenbefreiung für gemeinnützige Organisationen aufwändig ist. „Das bürokratiegewordene Misstrauen ist unverhältnismäßig, wenn man in Betracht zieht, dass über die Hälfte der Vereine in Deutschland Jahreseinnahmen von weniger als 10.000 Euro haben und die meisten über keine hauptamtlich besetzte Geschäftsstelle verfügen“, heißt es in dem Brief. Die klare Forderung:

Den aktuellen Versand von Gebührenbescheiden stoppen und bereits gezahlte Gebühren erstatten!

Durch die Art und Weise der Umsetzung gerät aus unserer Sicht und die  der anderen Organisationen auch die Einrichtung eines Transparenzregisters in die Kritik. Zu Unrecht, denn ein solches Register ist im Kern ein guter Ansatz. Allerings ist zu beachten: Die überwiegend (zu etwa 95 %) gemeinnützige Vereinslandschaft in Deutschland ist ein europäischer Sonderfall. Bei der Umsetzung eines europäischen Transparenzregisters ist dies nicht adäquat berücksichtigt worden. Unsere Forderung:

  • Keine neuen eigenständigen Meldepflichten für gemeinnützige Vereine einführen.
  • Die automatische Gebührenbefreiung für Vereine, deren Gemeinnützigkeit vom Finanzamt anerkannt wurde, ohne gesonderten Antrag umsetzen.
  • Laufende Gesetzgebungsverfahren, wie das Transparenz-Finanzinformationsgesetz Geldwäsche (TraFinGw), auf ihre Bürokra- tiebelastung für das bürgerschaftliche Engagement überprüfen und anpassen.
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