Kinderrechte

Gesetzentwurf zu Kinderrechten im Grundgesetz enttäuscht

Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz hat einen Gesetzentwurf zu Kinderrechten ins Grundgesetz vorgelegt. Er ist für uns eine Enttäuschung. Vor allem bei den Teilhaberechten bleibt der Entwurf weit hinter unseren Erwartungen zurück.

Laut Entwurf ist geplant, im Artikel 6 des Grundgesetz folgenden Absatz zu ergänzen: „Jedes Kind hat das Recht auf Achtung, Schutz und Förderung seiner Grundrechte einschließlich seines Rechts auf Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit in der sozialen Gemeinschaft. Das Wohl des Kindes ist bei allem staatlichen Handeln, das es unmittelbar in seinen Rechten betrifft, angemessen zu berücksichtigen. Jedes Kind hat bei staatlichen Entscheidungen, die seine Rechte unmittelbar betreffen, einen Anspruch auf rechtliches Gehör.“ Aus unserer Sicht muss da statt „angemessen“ mindestens „vorrangig“ stehen. Offensichtlich will das Ministerium die Elternrechte nicht beschneiden und wählt eine sehr biegsame Formulierung. Die Bund-Länder Arbeitsgruppe hatte eine stärkere Formulierung vorgeschlagen und damit die Rechte der Kinder gegenüber ihren Eltern besser berücksichtigt.

Sehr deutlich ist unsere Kritik bei der Beteiligung. Das Justizministerium hat den Vorschlag der Bund-Länder-Arbeitsgruppe nicht aufgegriffen, jedem Kind einen Anspruch auf Gehör und auf Berücksichtigung seiner Meinung entsprechend seinem Alter und seiner Reife einzuräumen. Es bleibt wenigstens bei einem Anspruch auf „rechtliches Gehör“. Wir erwarten „Das Recht aller Kinder auf Beteiligung an allen sie betreffenden Entscheidungen“ und haben noch mehr Forderungen.

Es liegt nun an den Ländern im Bundesrat und am Bundestag, Korrekturen am Entwurf vorzunehmen. Die Kinderrechte müssen im Grundgesetz vorrangig berücksichtigt werden. Beteiligungsrechte müssen festgeschrieben werden.

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