Kinderrechte

Glückwunsch zu 30 Jahren UN-Kinderrechtskonvention

Die UN-Kinderrechtskonvention gilt seit 30 Jahren. Zum Geburtstag wird es Zeit, sie in Deutschland endlich umfassend ins Grundgesetz aufzunehmen.

Die Generalversammlung der Vereinten Nationen beschloss am 20. November 1989 die UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK). Kinder werden in der Konvention als eigenständige Träger*innen von Menschenrechten gesehen. Es gibt klare Aussagen zu deren besonderen Schutz-, Fürsorge-, und Beteiligungsrechten.

Für uns Jugendverbände sind Kinderrechte nicht erst seit der Verabschiedung der Vereinten Nationen ein zentrales Thema. Sie sind Teil unserer täglichen Arbeit. Denn Jugendverbände bieten Raum, den junge Menschen nach ihren Interessen gestalten können. In Jugendverbänden haben Kinder und Jugendliche das Recht, selbstbestimmt und selbstorganisiert zu entscheiden, was sie tun und lassen. Das Prinzip „Gemeinsam Entscheidungen treffen“ im Verband ist Kern der demokratischen Organisation von Jugendverbänden. Und: Jugendverbände stehen für Kinderrechtebildung, in dem sie – meist auf informelle Art – junge Menschen ermutigen, ihre Rechte wahrzunehmen und einzufordern. Nicht nur deswegen setzen wir uns für eine umfassende Umsetzung der Kinderrechte in Deutschland ein; einige unserer Mitgliedsorganisationen arbeiteten unter anderem am Ergänzenden Bericht der National Coalition mit.

Mehr als 25 Jahre nach der Ratifizierung der UN-Kinderrechtekonvention durch die Bundesrepublik am 5. April 1992 sind die Chancen so gut wie nie, dass Kinderrechte in das Grundgesetz aufgenommen werden. „Es muss gelingen, dass zwei Drittel aller Abgeordneten im Parlament für die Aufnahme ins Grundgesetz stimmen und die Länder das ebenfalls mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit tun“, sagt unser Vorstandsmitglied Alma Kleen. Trotz Gültigkeit der UN-KRK ist die Umsetzung in der Realpolitik und der in der juristischen Praxis bisher leider nur wenig vorangekommen. Oft fehlt es bereits an der ausreichenden Information über und am Bewusstsein für diese Rechte. Wir wollen deswegen eine umfassende Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz mit folgenden Punkten:

  • Die explizite Klarstellung, dass alle Kinder Träger*innen eigener Rechte sind und somit Rechtssubjekte.
  • Das Recht aller Kinder auf bestmögliche Entwicklung, Entfaltung und Bildung.
  • Das Recht aller Kinder auf Schutz vor Gewalt und anderen Gefährdungen.
  • Das Recht aller Kinder auf Beteiligung an allen sie betreffenden Entscheidungen.
  • Den Vorrang des Kindeswohls bei allen Kinder betreffenden Maßnahmen.
  • Die Verpflichtung des Staates, Chancengerechtigkeit und kindgerechte Lebensbedingungen für alle Kinder zu gewährleisten.

Erst vor Kurzem hat die Bund-Länder-AG hat einen Vorschlag vorgelegt, wie die Rechte im Grundgesetz verankert werden können. Wir haben zu den Vorschlägen ein Statement abgegeben.

Themen: Kinderrechte