Medien- und Digitalpolitik Kinderrechte

Interessen von Kindern bei Digitalisierung berücksichtigen

Der Kinderrechteausschuss der Vereinten Nationen wird einen „General Comment“ zu Kinderrechten in der digitalen Welt beschließen. Mit dem Kommentar wird die UN-Kinderrechtskonvention für den digitalen Raum aktualisiert, um Schutz, Förderung und Beteiligung von Kindern im Digitalen zu gewährleisten.

In einer gemeinsamen Stellungnahme von 32 Organisationen und Institutionen haben wir uns am Konsultationsverfahren zum UN-Entwurf für den General Comment beteiligt. Die Federführung hatte das  Deutsche Kinderhilfswerk.

Grundsätzlich berücksichtigt der Kommentar im Entwurf aus unserer Sicht wichtige und zentrale Themen. Er beschreibt notwendige Schutzmaßnahmen für die digitale Welt, fordert mehr Kompetenzerwerb und formuliert den Anspruch auf hohe Teilhabe von Kindern und Jugendlichen. Bei der Teilhabe geht es nicht allein um technische Zugänge, sondern auch um inhaltliche Gestaltung digitaler Welten sowie eine Mitwirkung an Regeln in digitalen Umgebungen. Zentrale Empfehlungen aus dem deutschen Prozess an den Ausschuss der Vereinten Nationen sind:

  • Die Wechselwirkung von analogen und digitalen Umgebungen müssten stärker in den Blick genommen werden: Digitale Identitäten beeinflussen zunehmend, wie Personen in der analogen Umgebung wahrgenommen werden. Zugleich werden Risiken in der menschlichen Interaktion von der analogen in die digitale Umgebung übertragen und richten großen Schaden an (Interaktionsrisiken).
  • Die Vertragsstaaten sollten Kinder konsultieren, um besondere und neu auftretende Risiken in der digitalen Umgebung zu identifizieren.
  • Entwickler*innen, Designer*innen und Anbieter*innen sollen Kinder aktiv einbeziehen und ihre Ansichten bei der Entwicklung ihrer Dienstleistungen gebührend berücksichtigen.
  • Die Vertragsstaaten sollen ein System einführen, das Kindern, Eltern und Betreuer*innen hilft, indem es verschiedene Arten von Risiken identifiziert und Leitlinien zur Alterseignung bereitstellt.
  • Filter und andere Formen von Barrieren dürfen das Recht der Kinder auf freie Meinungsäußerung nicht untergraben. Die Staaten müssen das Bereitstellen von algorithmusbasierten manipulativen Inhalten für Kinder verhindern.
  • Anbieter sollen zugängliche, kinderfreundliche und vertrauliche Melde- und Beschwerdemechanismen bereitstellen.

Der Kommentar kann aus unserer Sicht richtungsweisend für den Jugendmedienschutz werden. Er kann ebenfalls die Basis schaffen, stärker gesetzliche und finanzielle Rahmenbedingungen für digitale Teilhabe und digitale Kompetenzen auf nationaler wie internationaler politischer Ebene zu fordern.

Gerade In Zeiten der Covid19-Pandemie wird deutlich, dass das Internet nicht nur zum Spielen, Kontakthalten und zur Unterhaltung, sondern auch für die Bildung junger Menschen eine wachsende Bedeutung hat. Die Staaten sollen deswegen in die technologische Infrastruktur von Bildungsräumen investieren und ausreichend Computer sowie eine schnelle Verbindung zum Internet vorhalten. Aus- und Weiterbildung zu digitalen Technologien ist dringend notwendig.

Der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes beobachtet die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention sowie ihrer Zusatzprotokolle durch die Nationalstaaten. Um einzelne Artikel und Bestimmungen der Konvention näher zu erläutern, hat der UN-Ausschuss die Möglichkeit „General Comments“ zu veröffentlichen. Diese sind nicht Teil der völkerrechtlichen Verträge und daher nicht rechtlich bindend. Gleichwohl helfen sie den Staaten beim Verständnis sowie bei der Verwirklichung der Kinderrechte, weil sie wichtige Hinweise und Auslegungen bieten.

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