Armut

Jugendarmut in Deutschland überwinden!

Die DBJR-Vollversammlung hat am 29./30. Oktober 2010 die Position „Armut hat junge Gesichter – Jugendarmut in Deutschland überwinden!“ beschlossen:

Als Zusammenschluss der Jugendverbände bringt sich der Deutsche Bundesjugendring (DBJR) seit vielen Jahren in die Diskussion um die soziale Gestalt der Gesellschaft in Deutschland und darüber hinaus ein. Mit Blick auf die Situation von Kindern und Jugendlichen in Deutschland, ihre Bedürfnisse und ihre Lebenschancen setzt sich der DBJR dafür ein, ihre Situation und ihre Zukunftsperspektiven und damit die Zukunftsperspektiven der Gesellschaft zu erhalten und zu verbessern.

Jugendarmut in einem reichen Land

18 Prozent der Kinder und Jugendlichen in Deutschland leiden unter relativer Armut, sie haben also weniger als 60 Prozent des deutschen Medianeinkommens zum Leben zur Verfügung. Die 13- bis 25-Jährigen sind dabei die Gruppe mit der höchsten Armutsrisikoquote in Deutschland.[1]

Die Armutsquote in Deutschland ist in den vergangenen Jahren stark gestiegen. Sie lag 2006 bei 13,9 Prozent in Gesamtdeutschland bezogen auf die gesamte Bevölkerung. Die höchsten Armutsquoten sind in den Altersgruppen unter 30 Jahren zu finden. Nur in diesen Altersgruppen lagen die Quoten signifikant über dem Durchschnitt mit 16,3 Prozent bei den unter 10-Jährigen, 18,7 Prozent bei den 11- bis 20-Jährigen und 19,2 Prozent bei den 21- bis 30-Jährigen. In Ostdeutschland ist die Armutsquote wesentlich höher. Sie beträgt in der Gesamtbevölkerung 22,7 Prozent, 30,2 Prozent bei den unter 10-Jährigen, 33,6 Prozent bei den 11- bis 20-Jährigen und 28,5 Prozent bei den 21- bis 30-Jährigen. Jugendliche und Kinder sind häufig von Armut betroffen, wenn sie in Haushalten von Alleinerziehenden leben. Jugendliche sind darüber hinaus in besonderem Maße von prekärer Beschäftigung betroffen durch die unter anderem kein Einkommen erzielt wird, das die Armutsgrenze übertrifft.

Zu den von Armut besonders bedrohten Risikogruppen gehören insbesondere auch Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund. Ihr Armutsrisiko ist mehr als doppelt so hoch wie das von Gleichaltrigen ohne Migrationshintergrund. Sie wachsen oft in benachteiligten Stadtteilen auf und Sprachprobleme erschweren ihnen zusätzlich die Bildung. Es handelt sich bei ihnen mithin um eine mehrfach strukturell benachteiligte Gruppe. Besonders im Übergang von der Schule zur Ausbildung und von der Ausbildung ins Berufsleben sind junge Menschen verstärkt Armutsrisiken ausgesetzt. Sowohl fehlende Ausbildungsplätze als auch atypische und prekäre Beschäftigungsverhältnisse nach Ausbildung und Studium führen zu einer unsicheren Lebenssituation junger Menschen. Besonders junge Menschen werden durch bestehende Regelungen in ihrem freiwilligen Engagement, ihrer Selbstständigkeit und ihrer persönlichen Entwicklung benachteiligt.

Die Armut von Kindern und Jugendlichen in Deutschland hat trotz der in der öffentlichen Debatte bekannten Zahlen und Folgen auch im Jahr 2010, dem Europäischen Jahr gegen Armut und soziale Ausgrenzung, noch immer nicht den Stellenwert im politischen Handeln bekommen, der dieser Problematik angemessen ist.

In den Mitgliedsverbänden und deren Gruppen vor Ort wird Kinder- und Jugendarmut zunehmend sichtbar. Gruppenleiterinnen und Gruppenleiter werden mit Situationen konfrontiert, in denen Kinder und Jugendliche an gemeinsamen Aktivitäten wie Wochenendfahrten oder Ferienfreizeiten nicht mehr teilnehmen, da die finanziellen Mittel hierfür fehlen. Auch Jugendliche, die als Ehrenamtliche Verantwortung in den Verbänden übernehmen möchten, sind hiervon betroffen. Die gleichberechtigte Möglichkeit zum Mitmachen ist nur schwer zu gewährleisten.

Während Kinderarmut in Gesellschaft, Politik und Verwaltung eine zunehmende Wahrnehmung und auch erste Gegenmaßnahmen erfahren hat, wird Jugendarmut als eigenständiges, separat zu betrachtendes Phänomen in einer Lebensphase von großer Wichtigkeit mit entscheidenden Umbrüchen kaum wahrgenommen.

Armut ist mehr als materielle Armut

Materielle Armut hat häufig negative Auswirkungen auf eine ganze Reihe von Lebensbereichen. Die verfügbaren materiellen Ressourcen bestimmen über die Möglichkeiten der Freizeitgestaltung, des Wohnumfelds, der Mobilität, der Ernährung und häufig auch über Bildungschancen. Damit schränkt materielle Armut die Möglichkeiten gesellschaftlicher Teilhabe ein. Dies ist aus Sicht des DBJR besonders dramatisch, wenn es junge Menschen betrifft.

Um diese Risiken in der Diskussion über Armut angemessen zu berücksichtigen, setzt sich der DBJR für die Verwendung des Begriffs der Lebenslagenarmut ein. Dieser bezieht neben dem verfügbaren Einkommen Faktoren wie Bildung, die Wohnsituation, die physische und psychische Gesundheit, die Beschäftigung, die (soziale) Mobilität, die sozialen Netzwerke etc. mit ein. Neben diesen objektiven Faktoren können auch subjektiv verfügbare Ressourcen im Bereich der kognitiven, sozialen und emotionalen Kompetenz eine Rolle spielen. Die objektiven Faktoren und die subjektiven verfügbaren Ressourcen wirken zusammen und führen zu einem Mangel an Teilhabe und Verwirklichungschancen Jugendlicher.

Armut ist häufig eng mit Bildungsarmut verknüpft. Die PISA-Studien haben belegt, dass der schulische Erfolg in Deutschland stark abhängig von der sozialen Situation in der Herkunftsfamilie ist. Eine fehlende rechtzeitige und ausreichende Förderung von Kindern und Jugendlichen mit schlechteren Startchancen und eine frühe Trennung machen ein fruchtbares, gemeinsames Lernen aller schwierig. Auch bei zusätzlichen schulischen Aktivitäten (z. B. Klassenfahrten) sowie der Ausstattung mit Lehr- und Lernmitteln werden Benachteiligungen sichtbar. Mitgebrachte Bildungsdefizite werden durch die Schule oft nicht ausgeglichen sondern eher noch verstärkt. Die Armutsquote ist in der Gruppe der Menschen ohne Hauptschulabschluss doppelt so hoch wie in der Gesamtbevölkerung.

Teilhabearmut und schlechtere Startchancen bedingen wiederum materielle Armut. Oft entsteht ein generationsübergreifender Teufelskreis, und die Armut wird von einer Generation an die nächste „vererbt“. Armut kann somit weder auf Verminderung von Teilhabechancen noch auf materielle Armut reduziert werden. Ihre Bekämpfung muss die gesamte Lebenssituation junger Menschen und die Strukturen, welche diese bedingen, in den Blick nehmen.

Forderungen zur Überwindung von Jugendarmut

In der gegenwärtigen Situation trägt der DBJR dazu bei, Jugendarmut als gesellschaftlichen, menschlichen, sozialen und politischen Skandal sichtbar zu machen und stellt deshalb folgende Forderungen auf:

Soziale Sicherungssysteme

Wir fordern eine solide materielle und bedingungslose Absicherung von Kindern und Jugendlichen, die die Teilhabe und Mitgestaltung am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben ermöglicht. [2]

Bis zur Realisierung dieser Absicherung stellen wir folgende Forderungen:

  1. eigenständige, bedarfsgerechte und armutsfeste Berechnung der Bedarfssätze für Kinder und Jugendliche im SGB II/XII; die aktuellen Sätze sind nicht am tatsächlichen Bedarf von Jugendlichen und Kindern orientiert und können deshalb das sozio-kulturelle Existenzminimum nicht garantieren;
  2. Einbeziehung der realistischen Kosten für Nachhilfe, Nutzung des ÖPNV, Nutzung von Freizeit-, Kultur- und Sporteinrichtungen, Verbands- und Vereinsaktivitäten in die Berechnung der Bedarfssätze;
  3. Anerkennung von Ferienfreizeiten der Träger der Jugendhilfe als Sonderbedarfe analog zu den Schulfahrten;
  4. Verzicht auf die Anrechnung von Einnahmen aus Freiwilligendiensten auf das Arbeitslosengeld II;
  5. keine Übertragung von jugendpflegerischen und Familienberatungsleistungen auf die Jobcenter; Angebote der Jugendhilfe sind durch die Träger der Jugendhilfe zu erbringen;
  6. Verzicht auf Sanktionen, die das Existenzminimum junger Menschen angreifen;
  7. Abschaffung des Erfordernisses einer Auszugsgenehmigung durch die Grundsicherungsstelle für junge Erwachsene im SGB II;
  8. Zugang zu den allgemeinen Regelleistungen für alle Flüchtlingskinder und Sicherstellung des Anspruchs auf medizinische Grundversorgung ohne Furcht vor Statusaufdeckung auch für Kinder und Jugendliche ohne legalen Aufenthaltsstatus.

Arbeitsmarktpolitik

  1. Vermeidung von Armut durch Einkommen, die bei Vollzeittätigkeit inklusive Kindergeld und Kinderfreibetrag netto für einen Erwachsenen und ein Kind existenzsichernd sind und damit oberhalb der Bedarfsgrenze für Arbeitslosengeld II liegen;
  2. eine individualisierte Arbeitsvermittlung und ein sensibles Fallmanagement für Väter und Mütter;
  3. familienfreundliche Arbeitsplätze, die auch Eltern Vollzeittätigkeit ermöglichen;
  4. für alle Mütter und Väter, die im Arbeitslosengeld-II-Leistungsbezug sind, auf deren individuelle Bedarfe zugeschnittene arbeitsmarktpolitische Maßnahmen;
  5. das Recht auf einen Ganztagsplatz in der Kindertagesbetreuung für Eltern mit Kindern im Alter ab einem Jahr;
  6. Umsetzung eines Rechts auf eine Ausbildung für alle;
  7. Abbau prekärer Beschäftigungsverhältnisse zugunsten Existenz sichernder Beschäftigung;
  8. Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns.

Bildung

  1. Verlängerung der gemeinsamen Schulzeit aller Schülerinnen und Schüler zur Verringerung frühzeitiger Ausgrenzung und zur Kompensation bestehender Benachteiligungen;
  2. Kostenlose Mahlzeiten, die sich an den Empfehlungen für eine gesunde Ernährung orientieren, in Kindertageseinrichtungen und Schulen;
  3. Ausbau der personellen und sächlichen Ressourcen für eine individuelle Förderung zur Überwindung von Lernbeeinträchtigungen und Bildungsdefiziten;
  4. interkulturelle Vielfalt in Lehrplänen, beim Lehrpersonal und in den Lehrformen;
  5. Stärkung der Schulsozialarbeit durch flächendeckende personelle Aufstockung;
  6. Ausbau der kostenfreien Betreuungsangebote für Kinder unter drei Jahren;
  7. Kostenfreiheit von der frühkindlichen Bildung bis zur Erstausbildung bzw. einem Studienabschluss inklusive einer Lehr- und Lernmittelfreiheit;
  8. freier Zugang zu allen Bildungseinrichtungen und bundesweite Schulpflicht für Kinder und Jugendliche mit unsicherem Aufenthaltsstatus.

Lebenslagen und Lebensumfeld

  1. Zurverfügungstellung von ausreichendem, bezahlbarem Wohnraum, der für Kinder und Jugendliche sowie junge Erwachsene geeignet ist;
  2. Einführung von niedrigschwelligen und sozialräumlich orientierten Angeboten der Gesundheitsförderung und Prävention;
  3. Erarbeitung einer bundesweiten Strategie zur Stärkung der Finanzkompetenz von Kindern und Jugendlichen; Aufbau einer flächendeckenden Schuldnerberatung mit präventiven Angeboten auch für Kinder und Jugendliche;
  4. Stärkung der Angebote der Jugendsozialarbeit zur beruflichen und gesellschaftlichen Integration Benachteiligter;
  5. verstärkte Förderung der Angebote der verbandlichen und offenen Jugendarbeit als Orte einer ganzheitlich orientierten Persönlichkeitsbildung;
  6. Ermöglichung eines vom Einkommen der Eltern unabhängigen und niedrigschwelligen Zugangs zu sozialen, kulturellen, sportlichen und musischen Angeboten für sozial benachteiligte Kinder und Jugendliche im Wohnumfeld.

Der DBJR und seine Mitgliedsverbände verstärken ihren Beitrag zur Überwindung der Kinder- und Jugendarmut durch:

  1. die Überprüfung der Armutsfestigkeit der Mitgliedschaft und des ehrenamtlichen Engagements in den Mitgliedsverbänden;
  2. die Evaluierung, Veröffentlichung und Weiterentwicklung der bestehenden Solidaritätsinstrumente zur Ermöglichung der Teilhabe von Armut betroffener Kinder und Jugendlicher;
  3. den Ausbau der Kooperation mit den Fachdiensten zur Unterstützung und Integration benachteiligter, von Armut betroffener Kinder und Jugendlicher.

Als Jugendverbände setzen wir die Selbstbestimmtheit von Mädchen und Jungen in den Mittelpunkt unserer Arbeit und sehen die Überwindung von Jugend- und Kinderarmut als wichtige Voraussetzung hierfür. Der DBJR regt an, bundesweit in landesweiten und kommunalen Armutskonferenzen Armutsberichte zu erstellen und mithilfe von konstruktiven Gesprächen regionale bzw. lokale Strategien zur Vermeidung und Verringerung von Kinder- und Jugendarmut zu erarbeiten und umzusetzen. Die Mitgliedsverbände des DBJR werden sich nach Möglichkeit daran beteiligen.

Von der 83. Vollversammlung am 29./30. Oktober 2010 mit vier Enthaltungen in Berlin beschlossen.

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[1] vgl. DIW-Wochenbericht 07/2010

[2] siehe dazu Position 32 des DBJR: Zukunft der Arbeit und soziale Sicherheit - Jugendpolitisches Eckpunktepapier (77. Vollversammlung 2004)

Themen: Armut