Jugendverbände

Jugendverbände – In Vielfalt vereint

Der DBJR-Hauptausschuss hat am 31. Mai 2017 in Berlin folgende Position beschlossen:

Jugendverbände sind demokratische Formen der Selbstorganisation und Interessenvertretung junger Menschen. Sie erreichen, organisieren und vertreten Millionen junger Menschen. Ihre sich daraus ableitende Verantwortung für den Erhalt und die Weiterentwicklung der Demokratie nehmen sie sehr ernst. Als Teil der Zivilgesellschaft wirken sie selbstverständlich und aktiv mit an der gesellschaftlichen Willensbildung und Entscheidungsfindung.

Dementsprechend nehmen die Jugendverbände die aktuellen politischen Entwicklungen mit großer Sorge und keinesfalls teilnahmslos zur Kenntnis: Rassistische Übergriffe, antidemokratische Demonstrationen und entsprechende politische Aktivitäten nehmen in Deutschland, Europa und weltweit massiv zu. Es droht ein gesellschaftliches Klima, das von Intoleranz, Ausgrenzung, Autorität und Demokratiefeindlichkeit geprägt ist.

Dieser Entwicklung sind auch Jugendverbände und ihre Zusammenschlüsse, die Jugendringe, ausgesetzt. Immer wieder werden beispielsweise Legitimation, Mitwirkungsrechte und staatliche Förderung einzelner Jugendverbände und –ringe von einzelnen Parteien oder Mandatsträger_innen in Frage gestellt oder gar verneint. Das nur, weil der entsprechende Jugendverband eine bestimmte Wertebasis hat oder der Jugendring den Kanon der verbandsübergreifenden Werte wie Pluralität, Demokratie und Freiheit entschieden und auch gegen Widerstände vertritt und lebt. Diesen Tendenzen stellen sich die Jugendverbände und –ringe in all ihrer Vielfalt vereint und solidarisch entgegen.

Selbstorganisation aus Prinzip

Die Jugendverbandsarbeit ist enorm bedeutend für das Engagement junger Menschen. Jugendverbände ermöglichen jungen Menschen praktische Erfahrungen demokratischer Selbstwirksamkeit. Sie sind Orte gelebter Demokratie und auf Basis ihrer ständig neuen Erfahrungen mit Eigenverantwortung und Mitbestimmung auch Impulsgeber für die Gesamtheit der Zivilgesellschaft.

Junge Menschen schließen sich freiwillig und selbstbestimmt entsprechend ihrer Interessen und Werte zusammen. Diese Selbstorganisation und damit gemeinschaftlich verantwortete und gestaltete (Jugend-)Arbeit ist Grundlage und leitendes Prinzip aller Jugendverbände. Selbstorganisation junger Menschen erschöpft sich deshalb nicht in der Frage, „was ein Verband macht“, sondern wird viel treffender in der Frage erfasst, „was den Verband ausmacht“. Die Gesamtheit der Jugendverbände ist daher von einer großen Wertepluralität geprägt. Die Gemeinsamkeit aller Jugendverbände bildet gleichzeitig das verbandsübergreifende Bekenntnis zu Demokratie und Freiheit sowie das gemeinsame Wirken an einer Welt, in der alle Menschen ohne Angst verschieden sein können.

Konkret legen Jugendverbände ihre Ziele und die Aufgaben in eigener Entscheidung im Rahmen ihrer verbandlichen demokratischen Strukturen fest. Das macht ihr satzungsgemäßes Eigenleben aus. In dessen Rahmen sind die einzelnen Verbände eigenverantwortlich tätig. Sie sind daher in ihrer Angebotsgestaltung und ihrem inneren Aufbau frei und nur ihren Mitgliedern gegenüber rechenschaftspflichtig.

Einmischung aus Überzeugung

In der Natur der Selbstorganisation liegt auch die Auseinandersetzung mit Interessen, Zielen, Positionen und Werten. Junge Menschen gestalten daher in Jugendverbänden nicht nur ihre Arbeit gemeinschaftlich, sondern formulieren selbstständig individuelle Bedürfnisse und Interessen ebenso wie Anliegen ihrer Generation. Jugendverbände tragen diese in gesamtgesellschaftliche Diskurse und vermitteln sie gegenüber Parteien, Mandatsträger_innen, der Verwaltung und anderen an der politischen Willensbildung beteiligten gesellschaftlichen Gruppen und Organisationen.

Damit übernehmen sie Verantwortung in und für die Gesellschaft. Sie geben Antworten auf gesellschaftliche Grundfragen und reagieren auf Veränderungen. So tragen Jugendverbände zum Erhalt und zur Weiterentwicklung einer demokratischen und solidarischen Zivilgesellschaft bei.

Plural und solidarisch…

Die Vielfalt der Jugendverbände steht für das breite Spektrum jugendlicher Interessen und ihres Engagements: Religiöse, ökologische und kulturelle Verbände gehören ebenso dazu wie Arbeiter_innen-Jugendverbände, humanitär geprägte Verbände, Pfadfinder_innen-Verbände und Verbände junger Migrant_innen. Die damit verbundenen jeweils unterschiedlichen sozialen, politischen, ökologischen, gewerkschaftlichen oder konfessionellen Wertvorstellungen der Jugendverbände prägen den Charakter der jeweiligen Jugendverbandsarbeit. In ihrer Gesamtheit leistet Jugendverbandsarbeit damit einen wichtigen Beitrag zur Vielfalt von Trägern unterschiedlicher Wertorientierungen und für die – im SGB VIII, dem Kinder- und Jugendhilfegesetz, gesetzlich verankerte – gesellschaftlich gewollte Vielfalt von Trägern, Inhalten, Methoden und Arbeitsformen.

So plural und unterschiedlich die Jugendverbände sind: Gemeinsam und vereint stehen Jugendverbände und -ringe zu ihrer verbandsübergreifenden demokratischen Wertebasis; sie ist selbstverständlich auch europäisch und international gelebt. Damit tragen sie dazu bei, Grenzen in den Köpfen ab- und gegenseitiges Verständnis aufzubauen.

... und deshalb zu fördern

Die Bedeutung der Jugendverbände haben Gesellschaft und Staat erkannt und ihr mit der Förderverpflichtung in § 12 SGB VIII bundesrechtlich Rechnung getragen. Denn in Jugendverbänden wird Jugendarbeit von jungen Menschen selbst organisiert, gemeinschaftlich gestaltet und mitverantwortet.

Im Gesetz sind auch wichtige Grundsätze der Förderung niedergelegt. Dazu gehören die Akzeptanz des satzungsgemäßen Eigenlebens sowie die Anerkennung der Eigenverantwortlichkeit und Selbstbestimmung als konstituierendes Element der Jugendverbandsarbeit. Auflagen des Fördergebers, die in die innere Struktur eines Verbandes oder gar in dessen Ziele und Aufgaben einzugreifen versuchen, sind entsprechend unzulässig. Ein weiterer Fördergrundsatz ist das Merkmal „auf Dauer angelegt“. Wenn der Gesetzgeber davon ausgeht, dass selbstorganisierte Formen der Jugendarbeit einen verbindlichen Rahmen und eine längerfristige Perspektive benötigen, muss sich dies in Art und Bedingungen der Förderung widerspiegeln.

Jugendverbände erleben jedoch, dass diese Grundsätze der Jugendverbandsförderung und ihre politische und wertebasierte Mitwirkung in Legislative und Exekutive von Bund, Ländern und Kommunen nicht immer vorbehaltlos unterstützt werden. Teilweise werden ihre Unabhängigkeit und damit ihr Beitrag zu einer lebendigen Demokratie sogar grundsätzlich in Frage gestellt. Diese gefährliche Entwicklung spitzt sich angesichts der eingangs beschriebenen antidemokratischen Tendenzen und Angriffe auf Jugendverbände und –ringe weiter zu.

Die Jugendverbände und -ringe erwarten und fordern von Politik und Verwaltung aller föderalen Ebenen, im Interesse von Wertevielfalt, Unabhängigkeit und der Bedeutung jugendverbandlicher Selbstorganisation für die demokratische Willensbildung unserer Gesellschaft, diese Praxis zu beenden und sich konsequent auf die Grundsätze der Förderung des SGB VIII zurückzubesinnen.

Die Zusammenarbeit der Jugendverbände und ihrer Zusammenschlüsse, den Jugendringen, steht auf der Grundlage der gegenseitigen Achtung ihrer Mitglieder. Unabhängig von politischen, religiösen, weltanschaulichen und kulturellen Unterschieden sehen alle Jugendverbände und -ringe auf Basis ihrer gemeinsamen demokratischen Wertebasis alle Anfeindungen und Angriffe gegen einzelne Organisationen aus ihren Reihen oder deren Selbstbestimmtheit als Angriff auf die Gemeinschaft der Jugendverbände bzw. alle ihre Mitglieder. Sie werden sich dem geschlossen, solidarisch und entschieden entgegenstellen.

Einstimmig beschlossen vom DBJR-Hauptausschuss am 31. Mai 2017 in Berlin.

Themen: Jugendverbände