Juleica-Ausnahmeregelungen zu digitalen Schulungen verlängert

Die Ausnahmeregelungen 2022
Grundausbildung
Die Regelung aus 2020 und 2021 wird weiter umgesetzt. Für 2022 gilt entsprechend: Grundausbildungen können anteilig als digitale Ausbildung durchgeführt und anerkannt werden. Ein Präsenz- und Gruppenanteil ist notwendig. Welche Module/Themen als digitale Maßnahme durchgeführt und anerkannt werden können, der Umgang mit Erste-Hilfe-Kursen sowie die Bestimmung des unabdingbaren Präsenzanteils (der Bundesjugendring empfiehlt mind. 1/3 Präsenzteil), wird durch die jeweilige LZS bestimmt und geregelt. Die Form der Ausbildung sollte beim Onlineantrag inklusive Datum und allen weiteren notwendigen Angaben angegeben werden.
Verlängerungsausbildung
Die Regelung aus 2020 und 2021 wird weiter umgesetzt. Für 2022 gilt entsprechend: Verlängerungsausbildungen können auch komplett als digitale Ausbildung durchgeführt und anerkannt werden. Es ist möglich, verschiedene, zeitlich voneinander getrennte Module zu absolvieren, die für die Verlängerung als gesamte Ausbildung anerkannt werden. Welche Module/Themen als digitale Maßnahme durchgeführt und anerkannt werden können, wird durch die jeweilige LZS bestimmt und geregelt. Die Form der Ausbildung sollte beim Onlineantrag inklusive Datum und allen weiteren notwendigen Angaben angegeben werden.
Achtung: Die LZS ergänzen das bundeseinheitliche Verfahren bei Bedarf für das jeweilige Bundesland. Mögliche Konkretisierungen in den Bundesländern sind deshalb unbedingt zu beachten.
Die förderrechtlichen Bedingungen der Länder sind zu beachten – ggf. gibt es besondere Hinweise zu Fördermöglichkeiten von Onlineseminaren/digitalen Maßnahmen in der aktuellen Krisenzeit. Unter www.juleica-ausbildung.de können Eintragungen von Online-Seminaren/Ausbildungen erfolgen.