Keine Studiengebühren für Studierende aus Nicht-EU-Ländern
Der Deutsche Bundesjugendring (DBJR) verurteilt den Vorstoß der Landesregierung von Baden-Württemberg zur Einführung von Studiengebühren für Studierende aus Nicht-EU-Ländern sowie für ein Zweitstudium[1].
Der aktuelle Vorstoß, der Studiengebühren im vierstelligen Eurobereich pro Semester vorsieht, ist in diesem Zusammenhang eine besondere Form der institutionellen Diskriminierung. Er trifft eine Gruppe junger Menschen, die ohnehin bereits sehr hohe Kosten für ihr Studium zu schultern haben.
Darüber hinaus haben ausländische Studienbewerber_innen ohnehin bereits unzählige zusätzliche Hürden zu überwinden, wenn sie ein Studium aufnehmen und finanzieren wollen: Sie müssen ihre Zeugnisse überprüfen lassen, Sprachkurse und -tests absolvieren, haben in der Regel keinen Anspruch auf Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz und bekommen auch häufig keine Arbeitserlaubnis für Jobs. Studiengebühren für ausländische Studierende verhindern daher Chancengleichheit und sind konsequent abzulehnen.
Einstimmig bei einer Enthaltungen beschlossen auf der 89. Vollversammlung am 28./29. Oktober 2016 in Berlin.
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[1] Vgl. „jugendpolitisches Eckpunktepapier Bildung“ des DBJR (2004)