Kinder- und Jugendarbeit stärken und weiterentwickeln!
Wir Jugendverbände und -ringe sind Träger der Kinder- und Jugendarbeit. Mit unseren Angeboten erreichen wir eine große Zahl an Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Neben der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe leisten die Jugendverbände und -ringe in Deutschland seit vielen Jahren die meisten der in der amtlichen Statistik erfassten Angebote der Kinder- und Jugendarbeit1. Für uns sind Werteorientierung, Freiwilligkeit, Mit- und Selbstbestimmung sowie Ehrenamtlichkeit Kern jeder Kinder- und Jugendarbeit. Als Interessenvertretung aller jungen Menschen setzen wir uns für Rahmenbedingungen ein, die eine flächendeckend gute und qualitativ hochwertige Kinder- und Jugendarbeit ermöglichen und dazu anregen, diese ständig an die aktuellen Erfordernisse und die Bedarfe der jungen Menschen anzupassen.
Der Vertrag über die Arbeitsweise der EU setzt in Artikel 165 und 1662 den rechtlichen europäischen Rahmen für die Jugendarbeit, der in den letzten Jahren durch eine gemeinsame EU-Jugendstrategie konkretisiert wurde (erneuerter Rahmen für die jugendpolitische Zusammenarbeit 2010-2018, 2019-2027). In Deutschland ist der Auftrag der Kinder- und Jugendarbeit bundesweit einheitlich in § 11 des Achten Buches des Sozialgesetzbuches (SGB VIII) – des Kinder- und Jugendhilfegesetzes – geregelt: Ziel der Kinder- und Jugendarbeit ist es, junge Menschen zur Selbstbestimmung zu befähigen und sie zu sozialem Engagement anzuregen. Sie richtet sich an den Interessen von jungen Menschen aus und stellt deren Mitgestaltung und Mitbestimmung in den Mittelpunkt. Die Teilnahme an Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit ist dabei immer freiwillig.
Anders als fast alle anderen Leistungen und Regelungen in der Kinder- und Jugendhilfe sind die Angebote der Kinder- und Jugendarbeit – unabhängig von persönlichen Bedarfen und Situationen – allen jungen Menschen bereitzustellen. Es geht bewusst nicht darum, sich an individuellen Problemlagen zu orientieren und zum Beispiel im Hilfeplanverfahren auf formal festgestellte Bedarfe einzelner Kinder und Jugendlicher zu reagieren, sondern durch eine entsprechende Infrastruktur sicherzustellen, dass alle jungen Menschen freiwillig an den Angeboten teilhaben können.
Welche Maßnahmen, Angebote, Einrichtungen und Strukturen öffentlich finanziert werden sollen, entscheiden laut Gesetz in Deutschland die Expert*innen der freien und öffentlichen Träger gemeinsam mit Verwaltung und Politik in den Jugendhilfeausschüssen auf Landes- und kommunaler Ebene sowie in den Arbeitsgruppen nach Paragraf 78 SGB VIII.
Ein wichtiges Merkmal der Kinder- und Jugendarbeit sind kontinuierliche Aktivitäten zur Qualitätssicherung. Eines der wichtigsten Instrumente für die Jugendverbände und -ringe sind breite Aus-, Fort und Weiterbildungsangebote, deren Konzepte und Inhalte kontinuierlich überprüft und weiterentwickelt werden, um sie an die aktuellen Bedarfe anzupassen. Am bekanntesten dabei ist die Jugendleiter*innen-Card (Juleica). Die Juleica-Ausbildung bietet durch Mindeststandards und das zentrale Antragsverfahren bundeseinheitlich die Gewähr für Qualität. Durch die landes- und die verbandsspezifischen Regelungen und Ausbildungsbestandteile sowie die vielen tausenden Träger steht sie gleichzeitig für die notwendige Vielfalt, Wertepluralität und ständige Weiterentwicklung. Die Juleica steht für eine partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen öffentlichen und freien Trägern und die Ausbildungen werden in der Regel gemeinsam finanziert.
In ihrer Vielfalt ist die Kinder- und Jugendarbeit durch Schwerpunkte, unterschiedliche Formen und Ausprägungen, verschiedene Träger wie auch durch Werte und regionale Besonderheiten geprägt. Die Jugendverbände und Jugendringe stehen für fast alle Formen der Kinder- und Jugendarbeit. Sie haben in den letzten Jahren neu entstandene Jugendverbände aus dem Feld Migrant*innenjugendselbstorganisationen in ihre Strukturen aufgenommen. Sie decken damit neben ihrer verbandlichen Arbeit die vielfältigen Angebotsformen im Handlungsfeld Kinder- und Jugendarbeit ab, wie sie als Schwerpunkte in Paragraf 11 (3) SGB VIII genannt sind: außerschulische Jugendbildung und dabei insbesondere die politische Bildung, Jugendarbeit in Sport, Spiel und Geselligkeit, arbeitswelt-, schul- und familienbezogene Jugendarbeit, internationale Jugendarbeit, Kinder- und Jugenderholung und Jugendberatung3.
Die Internationale Jugendarbeit ist dabei ein Kernbestandteil der Kinder- und Jugendarbeit und wird zu großen Teilen von Jugendverbänden und -ringen umgesetzt und verantwortet. Zentrale Elemente dieser Arbeit der Jugendverbände und -ringe sind Lebens- und Lernerfahrung, die globales wie interkulturelles Lernen in besonderer Weise fördern. Jugendverbände und -ringe stehen für werteorientierte Begegnungsarbeit auf Augenhöhe mit Partnern aus anderen Ländern und fördern gegenseitige Toleranz. Besonders wichtig ist dabei die Beteiligung junger Menschen an Planung und Durchführung internationaler Jugendbegegnungen. Internationale Jugendarbeit ist eine wichtige und kompetente Vermittlerin und Akteurin, weil sie unabhängig von staatlichen Stellen agiert und bei den Beteiligten zur eigenen Meinungsbildung und kritischen Auseinandersetzung beiträgt – insbesondere in Ländern, in denen die politischen Rahmenbedingungen für zivilgesellschaftliche Akteure schwierig sind.
Kinder- und Jugendarbeit weiterentwickeln
Kinder- und Jugendarbeit bedarf der stetigen Weiterentwicklung entsprechend der Bedürfnisse und Interessen der jungen Menschen und der gesellschaftlichen Entwicklungen. Einen wichtigen Impuls setzen die Jugendverbände und -ringe aktuell gemeinsam mit den anderen Trägern der Kinder- und Jugendarbeit mit ihrem Engagement für einen regelmäßig stattfindenden Bundeskongress Kinder- und Jugendarbeit, der einen Raum ermöglichen soll, um aktuelle Entwicklungen zu beleuchten und notwendige Diskurse über eine zukunftsfähige Kinder- und Jugendarbeit zu führen, Wissenschaft und Praxis zusammenbringt und damit wichtige Impulse für die Zukunft der Kinder- und Jugendarbeit setzt.
Auf europäischer Ebene wird die 3. Europäische Youth Work Convention ein relevanter Meilenstein für die Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendarbeit in Europa sein. Trotz unterschiedlicher Traditionen und Definitionen ist es wichtig und richtig, ein gemeinsames, europäisches Verständnis zu festigen und im Interesse der Kinder und Jugendlichen in Europa sich für eine nicht-verzweckte und subsidiär organisierte Kinder- und Jugendarbeit einzusetzen.
Der laufende Prozess der Weiterentwicklung des SGB VIII hat die Kinder- und Jugendarbeit weniger stark im Fokus, gleichwohl werden einige Debatten – nicht zuletzt die lange geforderte Einführung der Inklusiven Lösung – deutliche Auswirkungen haben. Darüber hinaus beeinflusst die getrennt geführte Debatte um den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter sehr direkt die Zukunft einer Kinder- und Jugendarbeit, wie sie europäisch und national bisher verstanden wird. Je nach Ergebnis kann sie die Möglichkeiten der Kinder- und Jugendarbeit, ihre Angebote für junge Menschen entsprechend der u.a. im § 11 SGB VIII verankerten Grundprinzipien zu machen, massiv einschränken, etwa wenn Kommunen die finanzielle Förderung der Arbeit mit Kindern reduzieren oder gar einstellen, weil diese „im Ganztag bereits betreut werden“.
Kinder- und Jugendarbeit unter Druck
Im internationalen Vergleich wird der bisher gute bundesrechtliche Rahmen der Kinder- und Jugendarbeit in Deutschland deutlich, der sich neben der gesetzlichen Verankerung im SGB VIII durch die Mitwirkungsrechte in den Entscheidungsstrukturen des Jugendhilfeausschuss ebenso ausdrückt wie in einem auf Subsidiarität und Partnerschaftlichkeit basierendem Verständnis zwischen den öffentlichen und freien Trägern. Dennoch ist die Kinder- und Jugendarbeit in den letzten Jahren zunehmend unter Druck geraten.
Die Ausgaben der öffentlichen Hand für Kinder- und Jugendarbeit sinken im Vergleich zu den Gesamtausgaben der Kinder- und Jugendhilfe von Jahr zu Jahr. Dies liegt nicht nur daran, dass die Kinder- und Jugendhilfe insgesamt mehr Aufgaben übernommen hat und damit die Gesamtausgaben steigen, sondern auch daran, dass Mittel für die Kinder- und Jugendarbeit deutschlandweit gesehen weniger steigen als die Teuerungsrate. Damit führt dies dazu, dass die Mittel preisbereinigt sinken, wodurch sich Quantität und Qualität immer weniger sichern lassen. Verschärft wird dies noch durch massive Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern.
Bürokratische Anforderungen und Auflagen steigen dagegen stetig. Damit steigen für alle Engagierten, vor allem die ehrenamtlichen Verantwortungsträger die persönlichen, rechtlichen und finanziellen Risiken. Da Kinder- und Jugendarbeit, wie es sie derzeit in Deutschland gibt, ohne starkes ehrenamtliches Engagement undenkbar ist, steigt damit auch der Druck auf die Kinder- und Jugendarbeit. Eine Förderung der Kinder- und Jugendarbeit erfolgt immer häufiger nachrangig zu anderen Leistungen der öffentlichen Daseinsvorsorge. Trotz klarer Rechtslage, die die Paragrafen 11 und 12 SGB VIII als Pflichtaufgabe benennt, werden die Mittel für die Kinder- und Jugendarbeit in vielen Kommunen, aber auch darüber hinaus fälschlicherweise als freiwillige Leistung betrachtet. Das führt nicht selten dazu, dass Kinder- und Jugendarbeit an Bedeutung verliert. Sie taucht seltener in der gesamtgesellschaftlichen Wahrnehmung auf, ist zudem seltener Thema der Beratungen der Jugendhilfeausschüsse und in die Jugendhilfeplanung wird sie oft bestenfalls rudimentär einbezogen.
Kinder- und Jugendarbeit wird an deutschen Hochschulen und anderen Ausbildungsstätten zunehmend weniger gelehrt und beforscht. Ein sukzessiver Abbau an Lehrstühlen ist in den letzten Jahrzenten zu beobachten. Eine professionelle Ausbildung von Fachkräften der Jugendarbeit wird zur Randerscheinung. Die Verschärfung des Fachkräftemangels speziell für die Kinder- und Jugendarbeit ist eine Folgeerscheinung. Hinzu kommt, dass die berufliche Fachlichkeit sowie die Funktion und Rolle von Fachkräften im Feld unterschiedlich interpretiert wird, sowohl in den Ausbildungsstätten, an den Hochschulen aber auch bei Anstellungsträgern.
Die Zusammenarbeit zwischen öffentlicher und freier Kinder- und Jugendhilfe ist über Jahrzehnte hinweg ein wesentliches Merkmal der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland. Allerdings hat sich dies unter anderem in der Kinder- und Jugendarbeit in den vergangenen Jahren schleichend aber stark gewandelt. War sie bisher von Partnerschaftlichkeit und der Anwendung des Subsidiaritätsprinzips im Sinne des Paragrafen 3 (2) bzw. (3) SGB VIII bestimmt, dominieren zunehmend Prinzipien der Marktwirtschaft. Statt Sicherung der notwendigen Infrastruktur (Einrichtungen, Personal, Strukturen etc.) durch entsprechend langfristige Förderung, werden weitgehend nur noch einzelne Maßnahmen bezuschusst. Diese werden dann oftmals nicht mehr nach Paragraf 74 SGB VIII gefördert, indem nach sachgerechter Ermessung die besten Konzepte ausgewählt wurden, sondern die Leistungen werden ausgeschrieben und nach einem an Wirtschaftlichkeit orientierten Vergabeverfahren eingekauft. Die Interessen der jungen Menschen und die Qualität, vor allem wenn sie nicht in Zahlen ausdrückbar ist oder gar nachhaltig, werden so kaum berücksichtigt.
Konflikte entstehen zusätzlich dort, wo staatliche Parallelstrukturen aufgebaut werden, die zu den freien Trägern in Konkurrenz auftreten und sowohl das Subsidiaritäts- wie auch das Trägerprinzip vernachlässigen. Dies nehmen wir in Ansätzen bereits im deutschen Kontext – insbesondere im Zusammenhang mit europäischen Akteuren oder Projektfinanzierungen – wahr. Wohin diese schleichende Abkehr vom Subsidiaritätsprinzip führen kann, sehen wir in europäischen Nachbarländern, wo der Aufbau von Parallelstrukturen auch zivilgesellschaftliche Akteure der Kinder- und Jugendarbeit zwingt, ihre Arbeit einzuschränken oder ganz einzustellen. Insbesondere Regierungskonstellationen innerhalb und außerhalb Europas, die ein zunehmend autoritäres und illiberaleres Staatsverständnis propagieren, führten in den vergangenen Jahren verstärkt zur Verhinderung des Engagements von nicht-regierungsnahen Kinder- und Jugendhilfeträgern.
Eine Kinder- und Jugendarbeit, die zivilgesellschaftlichen Trägern viele Mitgestaltungsmöglichkeiten im Sinne des Subsidiaritätsprinzips ermöglicht, ist ein Stück weit Garant für eine offene Demokratie. Wir beobachten, dass insbesondere die Arbeit der Jugendverbände und Jugendringe mit ihrer besonderen Rolle als Selbstorganisationen sowie Interessenvertretung junger Menschen im europäischen und außereuropäischen Ausland zunehmend eingeschränkt wird, was sich inzwischen auch in Teilen Deutschlands zeigt.
Gleichzeitig wird Kinder- und Jugendarbeit zunehmend für andere Zwecke in Anspruch genommen, zum Beispiel für Betreuungsleistungen im Zusammenhang mit Ganztagsschule, für Extremismusprävention und andere Präventionsaufgaben. Kinder- und Jugendarbeit war und ist bereit, ihren Beitrag zu diesen wichtigen gesellschaftlichen Aufgaben zu leisten. Dies darf jedoch nicht zu Lasten ihren originären Aufgaben gehen: Teilhabe für junge Menschen sichern, Freiräume für die Persönlichkeitsentwicklung ermöglichen und Freizeitangebote für junge Menschen schaffen.
In Planung ist, einen individuellen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter einzuführen. Der Rechtsanspruch soll im SGB VIII verankert werden und regelt den Anspruch einer Betreuung am Nachmittag. Angesichts der Rahmenbedingungen (Fachkräftemangel, räumliche Bedingungen in den Schulen, Finanzierung etc.) wirft dieses sehr ambitionierte Vorhaben viele Fragen auf. Noch sind keine konzeptionellen Ansätze bekannt, wie die Ganztagsbetreuung sichergestellt werden soll. Von diesen hängen jedoch die Auswirkungen auf die Kinder- und Jugendarbeit ab.
Kinder- und Jugendarbeit in unserer Verantwortung
Wir als Jugendverbände und -ringe sind genauso gefragt, die Kinder- und Jugendarbeit weiter zu entwickeln. Wir müssen unseren Blick weiten und besonders die Debatten um Inklusion, Digitalisierung, Interkulturelle Vielfalt und besondere Bedarfe in strukturschwachen Regionen in der Kinder- und Jugendarbeit und darunter auch die der Jugendverbände und -ringe wahrnehmen können.
Kinder- und Jugendarbeit muss innerhalb der Kinder- und Jugendhilfe ein zentrales Handlungsfeld bleiben – mit den entsprechenden Rahmenbedingungen und der notwendigen Förderung.
Deshalb fordern wir:
- Subsidiarität und Partnerschaftlichkeit stärken! Das Verhältnis zwischen den öffentlichen Trägern, also den Ländern und Kommunen aber auch dem Bund, und den freien Trägern der Kinder- und Jugendarbeit muss wieder stärker durch Subsidiarität und Partnerschaftlichkeit geprägt werden. Im Alltag der Kinder- und Jugendarbeit muss wieder spürbar werden, dass die „öffentliche Jugendhilfe mit der freien Jugendhilfe zum Wohl junger Menschen und ihrer Familien partnerschaftlich zusammenarbeitet und sie dabei die Selbständigkeit der freien Jugendhilfe in Zielsetzung und Durchführung ihrer Aufgaben sowie in der Gestaltung ihrer Organisationsstruktur achtet“4. Dies bedeutet auch, dass die öffentliche Jugendhilfe von eigenen Maßnahmen absieht, soweit geeignete Einrichtungen, Dienste und Veranstaltungen von anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe betrieben werden oder rechtzeitig geschaffen werden können5.
- Verpflichtende Strukturen der Mitwirkung auf allen Ebenen stärken! Jugendverbände und -ringe sind Expert*innen der Kinder- und Jugendarbeit. Als freie Träger bringen sie junge Menschen zusammen, die sich ehrenamtlich engagieren. Ihre Rolle in der Kinder- und Jugendarbeit sollte anerkannt und gestärkt werden. Deshalb bedarf es auf den unterschiedlichen Ebenen im Sinne der Partnerschaftlichkeit und dem gesetzlich verankerten Subsidiaritätsprinzip entsprechende Mitwirkungsmöglichkeiten der freien Träger. Dabei müssen die erfolgreichen Mechanismen im Kinder- und Jugendhilfegesetz, die auch die kommunale, Landes- und Bundesebene stärken, auf die europäischen Strukturen in Deutschland übertragen werden. So braucht es beispielsweise für die Vergabepraxis von europäischen Fördermitteln zukünftig verpflichtende Strukturen der Mitwirkung von Jugendverbänden und -ringen sowie verbindliche Kontrollgremien für die Zivilgesellschaft.
- Freiräume ermöglichen! Im Rahmen der geplanten „Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter“ halten wir ein Betreuungsangebot für nicht ausreichend. Lokale Bildungslandschaften müssen so gestaltet werden, dass die Träger der Kinder- und Jugendarbeit eine realistische Möglichkeit haben, sich und ihre Angebote im Interesse der Kinder in den Ganztag einzubringen. Deshalb bedarf es der freien Wahl, wo die Angebote der Kinder- und Jugendarbeit stattfinden. Eine reine Schulzentrierung lehnen wir ab. Stattdessen muss gewährleistet werden, dass Angebote mit dem Prinzip der Freiwilligkeit weiterhin erbracht werden können und das Wunsch und Wahlrecht sowie sich aus dem SGB VIII ergebende Pluralitätsgebot, wonach die Vielfalt der Jugendorganisationen zu fördern ist, nicht eingeschränkt wird. Das gilt insbesondere für die Angebote der Jugendverbandsarbeit und andere gruppenbezogene Angebote, die auf Regelmäßigkeit angewiesen sind. Die Angebote der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder müssen Teil der Kinder- und Jugendhilfe sein und bleiben und ihren Standards genügen. Neben der Frage der Qualität muss insbesondere umfassende und bedarfsorientierte Jugendhilfeplanung und damit eine ausreichende Ausstattung und Finanzierung sichergestellt werden, damit die Ganztagsbetreuung in den Kommunen nicht zu Lasten der Kinder- und Jugendarbeit geht.
- Formalisierung und Bürokratie abbauen! Vor allem für gemeinnützige und ehrenamtlich organisierte Kinder- und Jugendarbeit müssen Regelungen gefunden werden, die ihren jeweiligen Zweck erfüllen, und zugleich Ehrenamtliche nicht überfordern. So ist beispielsweise der Schutz von Kindern und Jugendlichen elementar – insbesondere für uns Jugendverbände und -ringe. Der Schutz darf dabei nicht zwingend durch Formalisierung und Bürokratisierung, wie etwa durch den Paragraf 72a SGB VIII angestrebt werden. Es gilt vielmehr, gemeinsam praxisorientierte Schutzkonzepte und Handreichungen zu entwickeln, regelmäßige Schulungen anzubieten, Ansprechpersonen in den Jugendämter zu haben, die auch außerhalb der üblichen Bürozeiten erreichbar sind. Bürokratische Regelungen, wie beispielsweise das Reiserecht, machen vor allem ehrenamtlich getragene Kinder- und Jugendarbeit zunehmend unmöglich. Das demotiviert junge Menschen. Gesetzgeber und Verwaltungen sind gefordert, im Dialog und ausgehend von absolut berechtigten Zielen bei der konkreten Umsetzung zwischen kommerziellen Angeboten, privatem Raum und jugendverbandlichen Angeboten zu differenzieren. Im Bereich der internationalen Kinder- und Jugendarbeit schränken vor allem starre Förderkriterien den Austausch ein. Hier bedarf es mehr Flexibilität bei den Förderkriterien, beispielsweise die Anerkennung von Kosten im Ausland.
- Mehr Forschung! Wir brauchen belastbare und sinnvolle Statistiken sowie qualitative empirische Forschung, um die Leistungen, Möglichkeiten und Entwicklungen der Jugendarbeit darzustellen und damit ihre Relevanz zu untermauern. Wissenschaft hilft uns, die Angebote aktuell zu halten und Entwicklungen anzustoßen. Die aktuellen Formen und Verfahren der Jugendarbeitsstatistik sind leider nicht geeignet, Kinder- und Jugendarbeit transparent darzustellen. Das führt zu falschen Annahmen; vor allem, wenn die Statistik Grundlage für politische Entscheidungen ist. Die Kinder- und Jugendarbeit ist wegen ihrer Vielfalt nur schwer statistisch erfassbar. Umso mehr müssen grundsätzlich wieder größere wissenschaftliche Anstrengungen unternommen werden, die Kinder- und Jugendarbeit und ihre einzelnen Handlungsfelder ausreichend zu untersuchen.
- Professionalität stärken und ausbauen! Die Fachlichkeit in der Kinder- und Jugendarbeit braucht mehr Aufmerksamkeit. Das erfordert ein klares Kompetenzprofil, das Ausbildungsstätten und Hochschulen zur Grundlage ihrer Curricula machen können. In den Studiengängen der Sozialen Arbeit kommt Kinder- und Jugendarbeit unzureichend vor. In der Folge rechnen wir mit weniger Fachkräften und letztendlich mit großen Problemen bei der Personalgewinnung für die Kinder- und Jugendarbeit. Wir sehen außerdem den Bedarf nach einer fachlichen Auseinandersetzung, was die Rolle und Wirkung von Fachkräften der Kinder- und Jugendarbeit anbelangt.
Einstimmig beschlossen von der Vollversammlung am 25.-27. Oktober 2019 in Berlin.
1 vgl. amtliche Statistik der Angebote der Jugendarbeit nach § 11 entsprechend § 98 (1) Pkt. 10 SGB VIII
2 Titel XII – Allgemeine schulische und berufliche Bildung, Jugend und Sport
3 vgl. § 11 (3) Pkt. 1- 6 SGB VIII
4 vgl. § 4 (1) SGB VIII
5 vgl. § 4 (2) SGB VIII