Corona Jugendarbeit

Kinder und Jugendliche müssen oberste Priorität haben

Der DBJR-Hauptausschuss hat am 9.02.2021 den Zwischenruf „Kinder und Jugendliche müssen oberste Priorität haben“ einstimmig beschlossen.

Bei den politischen Entscheidungen von Bund und Ländern stehen aktuell nur Teile der Lebenswirklichkeit junger Menschen im Fokus: Schule und Familie. Junge Menschen werden darauf reduziert, Schüler*innen zu sein sowie Teil der Familie; das belegen die JuCo-Studien[1]. Ausnahmen von Kontaktbeschränkungen gelten für Familie und Schule, nicht für das Treffen mit Peers/gleichaltrigen Freund*innen.

Der bildungspolitische Diskurs verschiebt sich deutlich zur Frage nach aufzuholenden Lerndefiziten in den Kernfächern statt zur Entwicklung von sinnvollen Lernkonzepten. Dabei müssen junge Menschen aktuell unter besonders schwierigen Voraussetzungen ihre Entwicklungsaufgaben bewältigen: Sozial handlungsfähig zu sein, Verantwortung für sich und andere zu übernehmen, Verselbstständigung und Selbstpositionierung. Für diese Prozesse brauchen junge Menschen – insbesondere in den biographischen Übergangsphasen – den Kontakt zu Peers, älteren Ansprech- und Vertrauenspersonen außerhalb der Familie und sie brauchen besonders Freiräume und Gestaltungsmöglichkeiten, um sich auszuprobieren.

Kinder- und Jugendarbeit mit ihren vielfältigen Schwerpunkten, Angeboten, Methoden, Konzepten und Einrichtungen hat den gesetzlichen Auftrag, jungen Menschen die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote zur Verfügung zu stellen; Angebote, die an ihren Interessen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anregen und hinführen.[2]

Dazu gehört außerdem, Lernort für Demokratie und aktiver Teil einer demokratisch organisierten Gesellschaft zu sein. Gerade in einer Zeit, in der demokratische Prozesse durch Einschränkungen im öffentlichen Leben erschwert sind und gleichzeitig politische Strömungen erstarken, die offen den demokratisch verfassten Staat in Frage stellen, muss Jugend(verbands)arbeit als Ort demokratischer Bildung zur Verfügung stehen und darin gestärkt und gefördert werden.[3]

Wir fordern deshalb von der Bundesregierung und den Landesregierungen bei ihren weiteren Entscheidungen über Maßnahmen:

  • Kinder und Jugendlichen müssen flächendeckend und schnellstmöglich mindestens einen Tag in der Woche die Möglichkeit haben, in Präsenz an einem ehren- oder hauptamtlich begleiteten Angebot mit institutioneller Anbindung teilzunehmen. Dies kann ein Angebot der Kinder- und Jugendhilfe, besonders der Kinder- und Jugend(verbands)arbeit, ebenso wie ein Angebot der Schule sein, um jungen Menschen niedrigschwellig Kontakt zu Vertrauenspersonen außerhalb der Familie zu ermöglichen. Denn junge Menschen brauchen Perspektiven, die ihnen auch unter den aktuellen Schutzmaßnahmen gegeben werden müssen. Eine Fortschreibung der aktuellen Einschränkungen der Kinder- und Jugendarbeit ist daher nicht akzeptabel.

  • Die Mitwirkung junger Menschen an den sie betreffenden Entscheidungen der nächsten Monate muss sichergestellt werden. Hierzu müssen auf Bundes- und Landesebene regelmäßig (analog zu den Beratungen der Ministerpräsident*innen auf Bundesebene) junge Menschen und ihre Selbstorganisationen beteiligt werden. So können sie ihre Erfahrungen und Kompetenzen zur Bewältigung der Pandemie einbringen, damit aus der Coronakrise keine Beteiligungskrise wird.

  • Das Öffnen von allen Bildungseinrichtungen muss oberste Priorität haben. Angebote der Kinder- und Jugend(verbands)arbeit in ihrer Eigenschaft als komplementärer Lern- und Entwicklungsort zur Schule müssen wieder in Präsenz zur Verfügung stehen, sobald Schulen, Kindergärten und Kindertagesstätten wieder geöffnet werden.

  • Gemeinsam mit Praktiker*innen und Wissenschaftler*innen müssen Öffnungsstrategien für außerschulische Angebote und schulische Angebote entwickelt und umgesetzt werden. Denn Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe insbesondere der Jugendverbandsarbeit sind wie Schulen Lebens- und Begegnungsorte von jungen Menschen.

  • Der Freizeit- und Erholungscharakter der Ferien muss geschützt werden. Dabei ist insbesondere ein hoher Grad der Selbstbestimmung von Kindern und Jugendlichen zu fördern. Hier müssen die freien Träger dabei unterstützt werden, Freizeiten, Ferienspiele und Zeltlager mit wirksamen Schutz- und Hygienekonzepten durchzuführen. Die nötigen Planungsprozesse der Träger müssen angeregt und gefördert und wirtschaftliche Risiken für die Träger minimiert werden. Bundeseinheitliche Rahmenbedingungen für die Durchführung von Ferienmaßnahmen würden die Durchführung entsprechender Maßnahmen deutlich einfacher machen.

  • In die Beratungskreise der Bundesregierung müssen zukünftig verstärkt Vertreter*innen der Zivilgesellschaft und Sozial- wie Bildungswissenschaftler*innen einbezogen werden, um die Folgen für Kinder und Jugendliche ganzheitlich beurteilen zu können und entsprechende Handlungsempfehlungen abgeben zu können.


 

Einstimmig bei 3 Enthaltungen beschlossen im Hauptausschuss am 9.02.2021.

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1 Vgl. Forschungsverbund „Kindheit – Jugend – Familie in der Corona-Zeit“: https://www.uni-hildesheim.de/fb1/institute/institut-fuer-sozial-und-organisationspaedagogik/forschung/laufende-projekte/juco-und-kico-befragungen-von-jungen-menschen-und-eltern-waehrend-der-corona-pandemie/ (Stand 9.02.2021)

2 vgl. § 11 Abs. 1 SGB VIII

3 Vgl. 16. Kinder- und Jugendbericht

Themen: Corona Jugendarbeit