Corona Jugendverbände

Konkrete Verfahren für gemeinnützige Übernachtungsstätten

Für die Corona-Hilfen des Bundes für Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit gibt es konkrete Verfahren. In Verhandlungen mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) ist uns gelungen, ein Maximum für die Häuser unserer Mitgliedsorganisationen zu erreichen.

„Uns war und ist wichtig, dass die Jugendverbände eine verlässliche Grundlage und Perspektive zur Rettung ihrer Bildungshäuser mit Übernaschtungsbetrieb haben“, sagt unsere Vorsitzende Lisi Maier. Bundesregierung und Bundestag hatten zuletzt 100 Millionen für das Sonderprogramm „Kinder- und Jugendbildung, Kinder- und Jugendarbeit, langfristiger internationaler Jugendaustausch“ bereitgestellt. Das Verfahren zur Verteilung der Mittel wurde im Anschluss mit dem BMFSFJ und den vielfältigen Trägern von Übernachtungsstätten entwickelt. „Wir haben nicht alle Wünsche erfüllen können, aber das Bestmögliche erreicht“, erklärt Lisi Maier.

Bundesjugendministerin Franziska Giffey präsentierte das Ergebnis in der Jugendherberge Ostkreuz. Das Sonderprogramm dient unter anderem dazu, Liquiditätsengpässe bei gemeinnützigen Übernachtungsstätten zu überbrücken - konkret der Rettung von Jugend- und Familienbildungsstätten, Jugendherbergen sowie Häusern der Jugendverbände mit Übernachtungsbetrieb. Die Ministerin betonte, dass diese Orte erhalten bleiben müssen. Den betroffenen Organisationen werde deshalb schnell und unbürokratisch geholfen. Die Gelder können ab 1.09.2020 beantragt werden. „Mit dem Sonderprogramm können wir voraussichtlich mehr als 2.000 gemeinnützigen Einrichtungen mit insgesamt über 200.000 Betten konkret helfen“, sagte Franziska Giffey.

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