Jugendverbände

KulturPass als Weg für nachhaltige Kulturerfahrungen junger Menschen

Der DBJR-Hauptausschuss hat am 07.12.2022 die Position „Der KulturPass als Weg für nachhaltige Kulturerfahrungen von jungen Menschen“ beschlossen.

Wir begrüßen die 100 Millionen Euro, die mit dem Pilotprojekt KulturPass künftig pro Jahr in die kulturelle Szene fließen sollen, um „junge Menschen für die Vielfalt der Kultur in unserem Land [zu] begeistern“.1 Auch wenn eine dynamisierte Strukturförderung der Jugendverbände für eine nachhaltige und partizipative Jugendarbeit unabdingbar ist, unterstützen wir die partizipative Umsetzung, durch die die jungen Menschen selbst entscheiden können, wofür sie ihr KulturPass-Guthaben in Höhe von 200€ einsetzen. Jugendverbände organisieren nicht nur kulturelle Angebote für junge Menschen, sondern sind selbst Teil der Jugendkultur in Deutschland. Aus diesem Grund, und weil junge Menschen grundsätzlich gem. § 8 SGB VIII über ihre Lebensrealität mitbestimmen sollen, müssen junge Menschen aus den Jugendverbänden auch bei der Ausgestaltung des KulturPasses und der über diesen förderfähigen Angebote einbezogen werden.

Als solche sind uns folgende Punkte wichtig:

  • Der KulturPass darf keine versteckte Konjunkturförderung ausschließlich für die kommerzielle Kulturbranche und Kultureinrichtungen sein! Unzählige junge Menschen sammeln ihre Kulturerfahrungen in Deutschland durch gemeinnützige kulturelle Angebote. Diese werden von der Zivilgesellschaft getragen und dürfen aufgrund ihrer sozialen und gesellschaftsfördernden Funktion den kommerziellen Angeboten in der Förderung nicht nachgeordnet werden.

  • Bei der Ausgestaltung des KulturPasses müssen die Besonderheiten der gemeinnützigen Anbieter*innen bedacht werden, die ihre Produktionsergebnisse nicht immer entgeltlich zur Verfügung stellen. Ferner kann der „Weg in die Kultur“2 nur dann nachhaltig bereitet werden, wenn die Jugendlichen nicht bloß Kultur konsumieren, sondern für den kulturellen Selbstausdruck ausgestattet werden. Der Kulturpass sollte nicht nur für den Konsum von bereits produzierten Kulturgütern eingesetzt werden dürfen, sondern auch für die Teilhabe an kulturellen Angeboten, die von jungen Menschen z. B. im Rahmen der Jugendverbandsarbeit gemeinschaftlich und partizipativ gestaltet werden. Daher muss der KulturPass nicht bloß Eintrittskarten, sondern insbesondere auch Spenden, Teilnehmenden- und Mitgliedsbeiträge für gemeinnützige kulturelle Anbieter*innen, die Kosten für (sozio)kulturelle Bildungsangebote und Projekte (wie z. B. Mal-, Zeichen- und Tanzkursen, Instrumental- und Gesangsunterricht, Theaterprojekte, Kreativseminare) und die Anschaffungskosten für Instrumente, Noten, Materialien für die Erlebnispädagogik umfassen.

  • Die Umsetzung des KulturPasses muss für die jungen Menschen benutzungsfreundlich und für die gemeinnützigen Anbieter*innen ehrenamtsfreundlich ausgestaltet werden.

Einstimmig beschlossen im Hauptausschuss am 07.12.2022.

 

1 https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/kulturpass-2142398, zuletzt abgerufen am 21.11.2022 um 20:49 Uhr.

2 Ebd.

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