Vielfalt

Mehrstaatigkeit und die Abschaffung der Optionspflicht

Der DBJR-Vorstand hat 10. November 2009 die Position „Mehrstaatigkeit und die Abschaffung der Optionspflicht (§ 29 StAG) für junge Menschen mit Migrationshintergrund“ beschlossen.

Der Deutsche Bundesjugendring fordert für junge Menschen mit Migrationshintergrund die generelle Möglichkeit der dauerhaften Mehrstaatigkeit und die ersatzlose Abschaffung der Optionspflicht im Staatsangehörigkeitsgesetz .

Seit Einführung des Optionszwanges, der gemeinsam mit der in Ergänzung zu dem ebenfalls neu eingeführten Geburtsortsrechtes vor zehn Jahren in das neue Staatsangehörigkeitsrecht aufgenommen wurde, erhalten jährlich 40.000 Kinder neben der Staatsangehörigkeit ihrer Eltern von Geburt an auch die deutsche Staatsbürgerschaft. Das Geburtsortsrecht verhilft dem urdemokratischen Anliegen einer weitgehenden Kongruenz zwischen Staatsvolk und dauerhaft ansässiger Bevölkerung zur Durchsetzung. Allein über die Einbürgerung wird dieses Ziel in der Praxis nicht zu erreichen sein. Aus Sicht der Jugendverbände und Landesjugendringe ist es nicht hinnehmbar, dass sich diese jungen Menschen mit dem Erreichen der Volljährigkeit entweder gegen das Land ihrer Eltern oder gegen das Land, in dem sie leben, entscheiden müssen.

Der Deutsche Bundesjugendring teilt die Sichtweise vieler Verfassungsrechtler/innen, dass die mit § 29 Staatsangehörigkeitsgesetz reglementierte Staatsbürgerschaft unter Vorbehalt bzw. der damit verbundene de facto Entzug der deutschen Staatsbürgerschaft beim Nichtnachkommen der Optionspflicht dem deutschen Grundgesetz fremd ist.

Aus Sicht des Deutschen Bundesjugendrings entsteht durch die vielen Ausnahmen von der Pflicht, bei der Einbürgerung die bisherige Staatsbürgerschaft aufgeben zu müssen, im Staatsan-gehörigkeitsrecht eine gravierende Ungleichbehandlung. Ausnahmen sieht das Gesetz u.a. für Aussiedler, für Staatsangehörige von Ländern, die ihre Staatsbürger/innen grundsätzlich nicht aus der Staatsbürgerschaft entlassen, für Wehrdienstverweigerer, für über 60jährige Auslän-der/innen und seit kurzem für alle EU-Staatsangehörige vor. Diese „Ausnahmen“ treffen bei 43 % der Eingebürgerten zu, die ihre zweite, ursprüngliche Staatsangehörigkeit behalten.

Ein Zweiklassensystem im Staatsangehörigkeitsrecht, das durch das aktuelle Optionsmodell vorliegt, lehnt der Deutsche Bundesjugendring ab!

Vom Vorstand des Deutschen Bundesjugendrings auf seiner Sitzung am 10. November 2009 einstimmig beschlossen.

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