Beteiligung

Mitwirkung mit Wirkung

Die DBJR-Vollversammlung hat am 29./30. November 2002 die Position „Mitwirkung mit Wirkung“ beschlossen:

Eine Positionsbeschreibung des Deutschen Bundesjugendrings zur Partizipation von Kindern und Jugendlichen in politischen Zusammenhängen und Kriterienkatalog.

Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an allen sie betreffenden Entscheidungen ist als Ziel heute gesamtgesellschaftlich anerkannt und teilweise gesetzlich festgeschrieben (UN-Kinderrechtskonvention, Kinder- und Jugendhilfegesetz). Partizipation, d.h. Teilhabe und Beteiligung von Kindern und Jugendlichen, ist damit zu einem Querschnittsthema für verschiedenste gesellschaftliche Bereiche geworden. Aber längst nicht in allen, das Leben von Kindern und Jugendlichen betreffenden Bereichen, wird ihnen tatsächliche Partizipation ermöglicht. Insbesondere in der Politik auf Bundes-, Landes und kommunaler Ebene wurde in den letzten Jahren auf unterschiedlichste Weise die Partizipation von Kindern und Jugendlichen angestrebt, aber im Sinne der Jugendverbände nicht oft erreicht. Hier sind große Unterschiede zwischen den Kommunen und den Ländern untereinander sowie im Vergleich mit dem Bund zu verzeichnen.

Der Deutsche Bundesjugendring als Arbeitsgemeinschaft der Kinderund Jugendverbände in Deutschland legt mit den folgenden Ausführungen Kriterien vor, die gesellschaftlichen Akteuren und Institutionen sowie den Jugendverbänden selbst auf allen Ebenen ermöglichen sollen, geplante Aktivitäten daraufhin zu überprüfen, ob dort wo Partizipation drauf steht, tatsächlich Teilhabe und Beteiligung drin ist.

Der gesellschaftliche Gestaltungsanspruch

Der gesellschaftliche Gestaltungsanspruch von Kindern und Jugendlichen ist aus Sicht der Jugendverbände nur dann erfüllt, wenn die folgenden Kriterien erfüllt sind.

  1. Es gibt tatsächlich etwas zu entscheiden!
  2. Kinder und Jugendliche können sich direkt und indirekt beteiligen.
  3. Kinder und Jugendliche werden über ihre Mitbestimmungsrechte aufgeklärt.
  4. Alle Beteiligten sind von Anfang an beteiligt .
  5. Am Anfang jeder Beteiligung wird ein weit gehender Informationsgleichstand hergestellt.
  6. Die Beteiligung wird von Kindern und Jugendlichen inhaltlich vorbereitet. Sie werden dabei von kompetenten VermittlerInnen unterstützt.
  7. Es herrscht Transparenz in Bezug auf Entscheidungen und Ziele.
  8. Die Attraktivität von Beteiligungsformen wird gewährleistet. Dies wird u.a. über reale Gestaltungsmöglichkeiten, Lebensweltbezug, Altersangemessenheit und Methodenvielfalt erreicht.
  9. Zwischen der Planung und der Umsetzung von Beteiligungsvorhaben bestehen enge zeitliche Zusammenhänge.
  10. Ein angemessener Zeitraum für den Beteiligungsprozess ist zu gewährleisten.
  11. Das Funktionieren von Kommunikation und Interaktion ist eine wesentliche Grundlage für gelingende Beteiligungsprojekte. Kommunikationsprobleme zwischen den Involvierten sind häufig ein Grund für Missverständnisse. Deshalb bedarf es Jugendlicher und Erwachsener, die als SchlichterInnen und ModeratorInnen fungieren.
  12. Ein größerer Grad an Institutionalisierung von Beteiligung wird erreicht.
  13. Partizipation ist nicht umsonst zu haben. Von vornherein sind Budgets so zu gestalten, dass den vielfältigen Ansprüchen an Beteiligung Rechnung getragen wird.
  14. Die Ergebnisse der Beteiligung sind für die Kinder und Jugendlichen nachvollziehbar und erkennbar.
  15. Der Transfer der Ergebnisse in die Entscheidungsabläufe von Politik und Verwaltung gelingt.

Kinder- und Jugendverbände als Werkstätten der Demokratie

Kinder- und Jugendverbände sind originäre Aktionsfelder, die die Partizipation von Kindern und Jugendlichen ermöglichen. Partizipation von Kindern und Jugendlichen in und durch Kinder- und Jugendverbände ermöglicht das Lernen von Fähigkeiten und Haltungen, die im politischen Leben nötig sind. Dazu gehören Bereitschaft und Fähigkeit zur Artikulation eigener Interessen und zur Einschätzung der Möglichkeit ihrer Durchsetzung sowie zum Umgang und Leben mit Konflikten. Kinder und Jugendliche lernen in der Gruppe und in der verbandlichen Zusammenarbeit auch sich mit Gleichgesinnten zusammen zu tun, Kompromisse zu finden, der Macht kritisch gegenüber zu stehen, aber auch Macht verantwortlich zu nutzen.

Diese Aufzählung umfasst Kernbereiche politischen Lernens. Das Leben in einer Gruppe im Jugendverband ist geprägt von solchen Lernprozessen, denn Jugendverbände bieten nicht bloß die Möglichkeit zur Teilnahme an vorgeformten Aktivitäten. Die Jugendverbandsarbeit bietet und erfordert die aktive Mitgestaltung in allen Bereichen. Die Demokratie wird erfahrbar, weil das Zusammenleben in der Freizeit und im Verband demokratisch gestaltet wird.

Kinder und Jugendliche lernen hier die Kommunikationsformen der Demokratie. Ein wichtiger Bereich ist dabei die Wahl von VertreterInnen, die für alle Gruppenmitglieder sprechen können. Sie erfahren, dass die Vertretungsstruktur ihnen als Gruppe die Kommunikation mit Gruppen oder anderen KooperationspartnerInnen im Nachbardorf, im benachbarten oder entfernten Bundesland, bundesweit und international ermöglicht. Sie lernen in der Gruppe ihre eigene Rolle erkennen und auszufüllen. Sie lernen die Fähigkeiten einzelner für die Gemeinschaft zu nutzen und Personen je nach Fähigkeit mit Aufgaben zu betrauen.

Jugendverbände bieten die Möglichkeit demokratische Zusammenarbeit in unterschiedlichen Feldern zu realisieren, bei der Entscheidung über Gruppenaktivitäten genauso wie bei der Meinungsfindung zu politischen Fragen.

Im Jugendverband lernen Kinder und Jugendliche zu unterscheiden, ob jemand nur für sich alleine spricht oder eine gemeinsam ausgehandelte Gruppenposition vertritt.

Mitbestimmung in Schule

Ein zentrales Erlebnisfeld von Gemeinschaft und Interessensvielfalt für alle Kinder und Jugendlichen ist die Schule. An Schulen verbringen alle Kinder und Jugendlichen bereits jetzt einen großen Teil ihrer Tageszeit. Die Beteiligungsmöglichkeiten und Mitbestimmungsrechte der Kinder und Jugendlichen an Schulen entsprechen jedoch längst nicht ihrem Potenzial. Hier besteht Weiterentwicklungsbedarf, der u.a. Unterrichtsformen und -inhalte, Gestaltung von Lernräumen und -zeiten, die Kommunikation zwischen LehrerInnen und SchülerInnen sowie auch die Art des Kontaktes der Schule zum kommunalen Gemeinschaftsleben betrifft. Zudem ist die Mitbestimmung in allen Schulprogrammen als Lernfeld zu verankern und durch pädagogische Begleitung zu fördern. Die Ausweitung der Kompetenzen und Rechte der SchülerInnenvertretungen ist unabdingbar.

Beteiligung im Betrieb

Das deutsche System der Betriebsverfassung ist im internationalen Vergleich beispielhaft für die Beteiligungsrechte, die es Auszubildenden und jugendlichen ArbeitnehmerInnen in den Betrieben einräumt. Sich im Betrieb zu organisieren und die eigenen Belange kollektiv vertreten zu können, ist eine wichtige Voraussetzung zur beruflichen Integration, für eine selbständige und eigenverantwortliche Lebensführung und Persönlichkeitsentwicklung sowie zu Förderung des demokratischen Wertebewusstseins und Verhaltens zur Sicherung der demokratischen Grundlagen des Gemeinwesens.

Die konkreten Beteiligungsrechte stoßen dennoch an Grenzen. So haben junge Beschäftigte in Betrieben ohne Betriebsrat keine Möglichkeit, eine Jugend- und Auszubildendenvertretung zu wählen. Die Beteiligungsrechte von jungen Rehabilitanden in Ausbildungswerkstätten bleiben im Zweifel ohne Auswirkungen auf die Ausbildungsbedingungen. Für Auszubildende in außerbetrieblichen Ausbildungsstätten fehlt es trotz der jüngst geschaffenen gesetzlichen Voraussetzungen an einer Verordnung, die Rechte und Möglichkeiten der Interessenvertretung konkret regelt. Für den Bereich der vollzeitschulischen Ausbildung mangelt es gänzlich an Rechten.

Die gesetzlichen Möglichkeiten zur Partizipation in der Ausbildung sind entsprechend auszuweiten und anzugleichen, um die gesetzliche Ungleichbehandlung von Auszubildenden aufzuheben.

Verantwortung von Politik und Verwaltung

Politik und Verwaltung auf Kommunal-, Landesund Bundesebene obliegt bei der Einführung partizipativer Strukturen für Kinder und Jugendliche besonderer Verantwortung. Das Interesse von Jugendlichen an der Politik korrespondiert in hohem Maße mit der Glaubwürdigkeit, die sie politischen AkteurInnen zuschreiben. Partizipation eröffnet hier Erfahrungsräume, die positive Beziehungen zu demokratischen Formen der Interessenvertretung und Konfliktlösung ermöglichen. Diese Chancen dürfen nicht durch unzureichende Beteiligungsmodelle aufs Spiel gesetzt werden. Ein zentraler Kritikpunkt des Deutschen Bundesjugendrings an vielen Partizipationsprojekten im politischen Raum gründet auf die Vernachlässigung des demokratischen Vertretungsprinzips.

Um die Partizipation von Kindern und Jugendlichen zu gewährleisten reicht es nicht aus:

  1. einzelne Jugendliche zu befragen und von deren Position auf die Meinung der gesamten Altersgruppe zu schließen;
  2. Internetforen einzurichten, die potentiell allen zugänglich sind, ohne zu berücksichtigen, dass unterschiedliche Zielgruppen sehr unterschiedlichen Zugang zum Internet haben und somit nur eine kleine Gruppe tatsächlich erreicht wird;
  3. eine bestimmte Anzahl von Kindern und Jugendlichen in ein Gremium (Kinderparlament oder Jugendgemeinderat etc.) einzubeziehen ohne zu gewährleisten, dass diese Kinder und Jugendlichen sich mit anderen rückkoppeln und eine abgestimmte Meinung einbringen können;
  4. punktuelle Verfahren öffentlichkeitswirksam zu inszenieren, aber keine Nacharbeit und Wirkungskontrolle einzuplanen.

Die bloße Veranstaltungsteilnahme ist keine politische Beteiligung. Direkte Beteiligung von Kindern und Jugendlichen als ExpertInnen in eigener Sache kann dazu beitragen, den Wert demokratischer Aushandlungsprozesse zu vermitteln. Dafür muss sie aber entsprechend gestaltet und ernst gemeint sein.

Kriterienkatalog

Der folgende Kriterienkatalog formuliert Ansprüche, die für die verschiedensten gesellschaftlichen Bereiche, in denen Partizipation von Kindern und Jugendlichen realisiert werden sollen. Sie kann den AkteurInnen in Jugendverbänden genauso als Richtschnur dienen wie den PlanerInnen von Jugendforen und -räten oder Kinder- und Jugendparlamenten in Kommunen, Ländern oder dem Bund.

1. Vertretungsprinzip

Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in demokratischen Systemen bedeutet, dass sie ihre Ansprüche und Anliegen selber vertreten oder ihre VertreterInnen selbst bestimmen.

2. Verantwortung der InitiatorInnen, PlanerInnen und OrganisatorInnen

Zur Gewährleistung einer Partizipation der Kinder und Jugendlichen sind die InitiatorInnen, PlanerInnen und OrganisatorInnen verantwortlich dafür, dass:

  1. die Kinder und Jugendlichen die Mitbestimmung sicht- und spürbar erfahren;
  2. die durch spezielle partizipatorische Arbeitsformen erarbeiteten Ergebnisse der Kinder und Jugendlichen sichergestellt werden;
  3. den Kindern und Jugendlichen Sachkenntnisse und
  4. Die Beteiligung basiert auf dem Prinzip der Freiwilligkeit. Es ist möglich, dass sich Kinder und Jugendliche auch nur zeitweise beteiligen (keine Zwangsbeteiligung).
  5. Eine projektbezogene Beteiligung ist möglich.
  6. Bei Konzeption und Durchführung werden Unterschiede in Bezug auf Alter, Geschlecht, Ethnie, persönlichem Hindergrund und Erfahrung beachtet und die Methoden der jeweiligen Gruppe angemessen gewählt.
  7. Es gibt keine Widersprüche zwischen Form, Methode und Inhalt.
  8. Die Strukturen sind für Kinder und Jugendliche geeignet.
  9. Der Nutzen von Gremien und Ämtern ist für Kinder und Jugendlich klar ersichtlich und die Gremien bzw. Ämter sind daher auch durch diese selbst gewollt.

3. Verantwortung der Kinder- und Jugendlichen und ihrer gewählten Repräsentanten

Die beteiligten Kinder und Jugendlichen bzw. ihre gewählten VertreterInnen müssen die Bereitschaft aufbringen, sich auf den Lern- und Aushandlungsprozess einzulassen, sich verbindlich zu engagieren und die Ergebnisse (mit den Delegierenden) rückzukoppeln.

4. Strukturelle und methodische Voraussetzungen

Partizipation von allen Kindern und Jugendlichen ist aus Sicht des Deutschen Bundesjugendrings dann erfolgreich, wenn folgende strukturelle und methodische Voraussetzungen gegeben sind:

  1. Die repräsentative Beteiligung junger Menschen, einschließlich MigrantInnen wird ermöglicht.
  2. Die Ziele und Ansprüche der Kinder und Jugendlichen sind realisierbar (vereinbar mit bestehenden Gesetzen) und die Erfüllung dieser Ziele ist messbar.
  3. Minderheitenpositionen finden angemessenen demokratischen Einfluss und Berücksichtigung.
  4. Die Beteiligung basiert auf dem Prinzip der F willigkeit. Es ist möglich, dass sich Kinder und Jugendliche auch nur zeitweise beteiligen (keine Zwangsbeteiligung).
  5. Eine projektbezogene Beteiligung ist möglich.
  6. Bei Konzeption und Durchführung werden Unterschiede in Bezug auf Alter, Geschlecht, Ethnie, persönlichem Hindergrund und Erfahrung beachtet und die Methoden der jeweiligen Gruppe angemessen gewählt.
  7. Es gibt keine Widersprüche zwischen Form, Methode und Inhalt.
  8. Die Strukturen sind für Kinder und Jugendliche geeignet.
  9. Der Nutzen von Gremien und Ämtern ist für Kinder und Jugendlich klar ersichtlich und die Gremien bzw. Ämter sind daher auch durch diese selbst gewollt.

5. Ergebnisoffenheit der Prozesse

Kinder und Jugendliche sind aus Sicht des Deutschen Bundesjugendrings nur beteiligt, wenn Folgendes gilt:

  1. Kinder und Jugendliche können über Ziele und Wege mitentscheiden.
  2. Kinder und Jugendliche können Bestehendes ändern und Neues schaffen.
  3. Ihre Ideen werden aufgenommen.
  4. Andere Meinungen werden akzeptiert.

6. Zielgruppe

Aus Sicht des Deutschen Bundesjugendrings muss bei der Partizipation von Kindern und Jugendlichen Klarheit über die Zielgruppe bestehen:

  1. Die Zielgruppe ist klar definiert.
  2. Betroffene einer Sache haben die Möglichkeit zur Partizipation.
  3. Der lebensweltliche Bezug, der soziale Bezugsrahmen und die Lebenslagen der Beteiligten sind berücksichtigt.

7. Lernprozesse

Partizipation von Kindern und Jugendlichen setzt aus Sicht des Deutschen Bundesjugendrings Lernen und Lernmöglichkeiten voraus:

  1. Kindern und Jugendlichen wird die Möglichkeit geschaffen, eigene Interessen zu erkennen, zu formulieren und durchzusetzen.
  2. Alle TeilnehmerInnen werden an die Themen herangeführt und weitergebildet. Bei den Beteiligten werden Lernprozesse initiiert.
  3. Es werden alle an Wissen und Erfahrungen beteiligt.
  4. Die Beteiligten können Sachkenntnisse erwerben, um ihre Meinungsbildung zu fundieren.
  5. Die Öffentlichkeit wird über den Prozess und die Ergebnisse informiert.

8. Spaß

Beteiligungsprozesse werden so gestaltet, dass Kinder und Jugendliche daran Spaß haben. Folgende Maßstäbe legen die Jugendverbände daran an:

  1. Kinder und Jugendliche haben Spaß, werden jedoch nicht "bespaßt".
  2. Partizipation wird nicht durch Konsum aufgepeppt, sondern eröffnet Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit zur Konsumkritik.
  3. Es ist gewährleistet, dass trotz spielerischer Erarbeitung in lockerer Atmosphäre die Forderungen, Ziele und Ergebnisse umgesetzt werden.
  4. Es ist gewährleistet, dass Frustration ausgehalten werden kann.

9. Jugendverbandskultur

Die Partizipation von Kindern und Jugendlichen hat ihren Ursprung in den demokratischen Strukturen der Jugendverbände. Daher legen sich die Jugendverbände folgende Selbstverpflichtung auf:

  1. Mitbestimmung von Kindern und Jugendlichen macht auch vor Finanzfragen nicht halt.
  2. Kinder und Jugendliche bestimmen über ihre demokratischen Strukturen selbst.
  3. Ehrenamtliche haben gegenüber nicht demokratisch legitimierten Hauptamtlichen die Entscheidungshoheit.
  4. Die nicht demokratisch legitimierten Hauptamtlichen akzeptieren die Entscheidungen der Kinder und Jugendlichen und setzen sie um.
  5. Die GruppenleiterInnen/Funktionäre setzen in die Kinder und Jugendlichen das notwendige (Selbst-) Vertrauen.

Einstimmig auf der 75. Vollversammlung des Deutschen Bundesjugendrings am 29./30. November 2002 in Hamburg beschlossen.

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