Jugendverbände

MJD nicht mehr im Verfassungsschutzbericht

Die Muslimische Jugend in Deutschland (MJD) wird nicht mehr in den Verfassungsschutzberichten des Bundes oder der Länder genannt. Das ist gut und und eine schon lange überfällige Korrektur.

Seit 2009 wurde der MJD zunächst durch den Verfassungsschutzbericht des Landes Hessen, dann der Länder Bayern und Baden-Württemberg sowie durch den Bundes-Verfassungsschutzbericht vorgeworfen, Verbindungen zu islamistischen internationalen Organisationen wie der Muslimbruderschaft zu pflegen. Gegen diese Vorwürfe wehrte sich der Jugendverband, der noch wenige Jahre zuvor durch unseren Heinz-Westfahl-Preis für außerordentliche ehrenamtliche Jugendarbeit für sein Engagement ausgezeichnet wurde.

Nach langen Klageverfahren und zahlreichen Bemühungen zur Richtigstellung seitens der MJD verzichteten in den vergangenen Jahren bereits sukzessive die drei Verfassungsschutzberichte der Länder auf eine Nennung der MJD. In der aktuellen Ausgabe des Bundes-Verfassungsschutzberichts aus dem Jahr 2018 wird die MJD nun auch nicht mehr genannt. Sie hat damit ihr Stigma überwunden, das ihr die weiterführende Anerkennung als Jugendverband erschwert hatte.

Wir haben die MJD immer als demokratischen Verband erlebt. Grund, an der MJD zu zweifeln, hatten wir nicht. Jetzt kann die MJD endlich wieder ihre Gemeinnützigkeit erlangen, die ihr wegen der Erwähnung in den Verfassungsschutzberichten entzogen worden war.

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