Nationalen Integrationsplan konkretisieren
Der Deutsche Bundesjugendring begrüßt die im Nationalen Integrationsplan der Bundesregierung geäußerte Einschätzung, dass eine gleichberechtigte und eigenverantwortliche Einbeziehung von Migrant(inn)enorganisationen in die Gesellschaft erforderlich ist.
Daher hält der Deutsche Bundesjugendring folgende Maßnahmen der Bundesregierung für erforderlich:
- die Bereitstellung zusätzlicher Ressourcen für Beratung, Begleitung und unbürokratische Unterstützung für Migrant/innen-Jugendselbstorganisationen im Rahmen eines entsprechenden Programms für den Aufbau von jugendpolitisch handlungsfähigen Strukturen und eine möglichst zügige Aufnahme in eine Regelförderung aus dem Kinder- und Jugendplan des Bundes auch mit dem Ziel, hauptamtliche Strukturen in den Migrant(inn)en-Jugendselbstorganisationen zu schaffen.
- Eine finanzielle Ausstattung entsprechender Organisationen ist vorzunehmen. Dies kann durch die unter anderem vom Bund bereitgestellten Mittel zur Förderung der Integration erfolgen. Für Migrant(inn)en-Jugendselbstorganisationen, die sich als Jugendverbände im Sinne von § 12 KJHG betätigen besteht ein Förderanspruch, der auf Bundesebene im Rahmen des Kinder- und Jugendplanes (KJP) realisiert werden muss, sobald die Fördervoraussetzungen gegeben sind. Hierzu ist eine entsprechende Erhöhung der finanziellen Ausstattung des KJP erforderlich.
- Da viele Migrant/innen-Jugendselbstorganisationen derzeit noch nicht über bundesweite Strukturen verfügen, ist eine entsprechende bedarfsgerechte Ausstattung der Kinder- und Jugendförderpläne der Kommunen und Bundesländer dringend notwendig. Der Deutsche Bundesjugendring fordert daher auch Kommunen und Bundesländer auf, umgehend entsprechende Mittel in bedarfsgerechter Höhe bereit zu stellen.
- eine Rücknahme des Rundschreibens des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 24.10.2005 „Inanspruchnahme staatlicher Leistungen durch extremistische Organisationen“, damit eine partnerschaftliche Zusammenarbeit mit religiösen Migrant/innen-Jugendselbstorganisationen nicht zusätzlich verhindert wird. Vielmehr muss es im Interesse des Bundesministeriums sein, durch vielfältige Kontakte der Jugendverbände religiöse Migrant/innen-Jugendselbstorganisationen zu öffnen und für Brücken in die Gesellschaft zu sorgen.
Der Deutsche Bundesjugendring und seine Mitgliedsorganisationen erneuern ihre Selbstverpflichtung der Öffnung für Migrant/innen-Jugendselbstorganisationen und Migrant/innen. Sie werden auch zukünftig:
- den Weg der Kontaktpflege und -intensivierung der Beziehungen mit Migrant(inn)en-Jugendselbstorganisationen vorantreiben,
- soweit möglich diese durch Beratung und Begleitung unterstützen und
- jugendpolitische Interessen abgestimmt vertreten.
Hierbei wird auf die Erfahrungen der Landesjugendringe zurückgegriffen.
Von der 80. Vollversammlung des Deutschen Bundesjugendrings am 26./27.10.2007 in Hannover einstimmig beschlossen.
Themen: Vielfalt