Positionspapier zu politischer Bildung in der Kinder- und Jugendarbeit
Das SGB VIII beschreibt als Aufgabe der Jugendhilfe die Förderung der Entwicklung junger Menschen zu selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten sowie die Schaffung positiver Lebensbedingungen. Dieses Ziel kann die Jugendhilfe nur erreichen, wenn sie politische Bildung und Partizipation als unverzichtbaren Bestandteile ihrer Arbeit anerkennt. (...)
Zugleich müssen neue Akteur*innen der politischen Jugendbildung in die Jugendhilfe einbezogen und in die Regelstrukturen integriert und entsprechend gefördert werden. (...)
Für das unmittelbare Lebensumfeld junger Menschen – die kommunale Ebene – bedeutet dies, ein breites Angebot an infrastrukturellen sowie situationsbezogenen Partizipationsformen zu etablieren, welche die tatsächlichen Interessen und Bedarfe junger Menschen in den Fokus stellt.
Auch auf Landesebene sollten Möglichkeiten der politischen Partizipation Jugendlicher und deren Beteiligung an allen Angelegenheiten, die sie betreffen, fortentwickelt und ausgebaut werden. Als ein Beispiel ist der „Jugend-Check“ (...) zu nennen. (...)
Angebote der Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit leisten durch ihren niederschwelligen Zugang
und ihrer partizipativen Grundstrukturen einen wichtigen Beitrag zur Beteiligung und
Demokratiebildung in einer Gesellschaft. Insbesondere Vereine, Verbände wie auch
selbstorganisierte Strukturen der Jugendarbeit bis hin zu den klassischen Einrichtungen der
Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit stellen seit jeher bewährte soziale Räume und Kontexte dar,
in denen sich die Wirkungspotentiale des Engagements junger Menschen entfalten und bis ins
Erwachsenenalter hineinreichen. (...)
Entsprechend sind die Einrichtungen der Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit in ihrer Bedeutung für das Aufwachsen junger Menschen als systemrelevant anzuerkennen, deren Infrastruktur zu erhalten, nachhaltig auszubauen und weiterzuentwickeln. (...)
Die örtlichen Träger der Jugendhilfe haben hier die Möglichkeit, im Einklang mit den Kommunen über entsprechende kreiseigene bzw. jugendamtsbezirkseigene Förderstrukturen Einrichtungen und Personal sowie Zusammenschlüsse und Selbstorganisation junger Menschen finanziell zu unterstützen. Entsprechende Förderkriterien ermöglichen hierbei die Entwicklung neuer Praxisansätze der politischen Bildung und Beteiligung junger Menschen und schließen Qualitätsentwicklungsprozesse im Rahmen fördereigener Wirksamkeitsdialoge und -strukturen mit ein. (...)
Dies bedeutet, Partizipation und politische Bildung nicht auf punktuelle und/oder projektbezogene Praxen und Methoden zu beschränken, sondern eine Veränderung der Erwachsenenhaltung, die mit institutionellen Methoden der kontinuierlichen Einbeziehung unterschiedlicher Zielgruppen einhergeht. Politische Bildung junger Menschen schließt entsprechend zunächst die Politische Bildung von Erwachsenen bzw. den Entscheidungsträger*innen auf kommunaler Ebene mit ein, um diesen den mittel- wie langfristigen Mehrwert dieser Machtabgabe, die mit der Verankerung von Mitbestimmungsprozessen einhergeht, zu vermitteln und nahezubringen. (...)
Das vollständige Positionspapier der Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter.