Programme gegen Extremismus und Islamismus
Der Deutsche Bundesjugendring (DBJR) lehnt generell demokratie- und menschenfeindliche Tendenzen in der Gesellschaft ab. Für die Mitgliedsorganisationen des DBJR mit ihrem satzungsgemäßen Anspruch, selbstorganisierte und eigenverantwortliche Jugendarbeit zu gestalten, sind Inhalte wie Demokratie, die Thematisierung von Menschenrechten sowie die Prävention von Gewalt, Fremdenfeindlichkeit und Diskriminierung von zentraler Bedeutung. Damit ist auch der Kampf gegen Militarismus, Nationalismus und Rassismus eine ihrer Kernaufgaben und Hauptanliegen.
Die nun neu ausgerichteten und erweiterten Programme der Bundesregierung richten sich sowohl gegen Rechtsextremismus, Linksextremismus als auch gegen Islamismus. Dabei sind die vom Verfassungsschutz geprägten Definitionen von Linksextremismus und Islamismus in keiner Weise angemessen, sondern diffus und fragwürdig. Ein Operieren mit dem vorliegenden Extremismusbegriff des Verfassungsschutzes im Kontext der in Rede stehenden Programme ist ungeeignet, die Freiheit von Weltanschauung und Religion sowie die weltanschauliche Neutralität des Staates hinreichend zu schützen, weil die Präventionsprogramme im Vorfeld ansetzen und nicht bereits der Sanktionierung dienen sollen.
Es ist unbedingt zu verhindern, dass Weltanschauungen, die Utopien besserer Gesellschaftsordnungen beinhalten, unter den Generalverdacht der Verfassungsfeindlichkeit gestellt werden.
Die für die Ausgestaltung der Bundesprogramme Verantwortlichen der zuständigen Bundesministerien werden zum umgehenden Dialog mit dem DBJR aufgefordert. Auf diese Weise soll gemeinsam gegen rassistische, antisemitische, diskriminierende und menschenverachtende Einstellungen vorgegangen und geklärt werden, wie die Jugendverbände stärker in den Einsatz für die Demokratie einbezogen werden können. Darüber hinaus verwahrt sich der DBJR dagegen, dass er, seine Mitgliedsorganisationen oder deren Kooperationspartner als „extremistisch“ eingestuft werden.
Von der 83. Vollversammlung am 29./30. Oktober 2010 mit sieben Enthaltungen in Berlin beschlossen.