Jugendverbände

Räume für Begegnungen schaffen!

Die DBJR-Vollversammlung hat am 30./31.10 2020 die Position „Räume für Begegnungen schaffen!“ beschlossen.

Als Säule der demokratischen Zivilgesellschaft fungieren Kinder- und Jugendverbände als wichtiger Sozialisationspunkt für Kinder und Jugendliche. Sie sind wichtige Angebote der Bildung und Entwicklung von Kindern und Jugendlichen. Hier erfahren diese Anschluss und Gemeinschaft. Deswegen ist eine infrastrukturelle Förderung von Vereinen aus Sicht der Jugendverbände wichtig und längst überfällig.

Jugendverbände, die in Vereinen, Gruppen und anderen Gliederungen organisiert sind, tragen zu einer lebendigen Gesellschaft und Demokratie bei und sind wichtige Gegenüber für die Politik. Jugendverbandsarbeit zu unterstützen, muss im Interesse aller Kommunen in der Bundesrepublik Deutschland sein. Denn diese bereichert das Leben in der Kommune, sorgt für die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen und bietet Orte des demokratischen Miteinanders. Hierfür braucht es jedoch Begegnungsstätten.

Immer mehr Jugendverbände haben Schwierigkeiten, bezahlbare und geeignete Begegnungsstätten für ihre Arbeit auf kommunaler Ebene zu finden – sowohl im ländlichen Raum als auch in Städten.

Dabei stehen sie der strukturellen Herausforderung zunehmend schwindender Begegnungsstätten und hoher Mieten gegenüber. Die noch vorhandenen Räume werden oftmals den individuellen Bedürfnissen und der vielfältigen Begegnungskultur von Jugendverbänden nicht gerecht. Darüber hinaus führt die schwere Erreichbarkeit von geeigneten Räumen aufgrund schlechter infrastruktureller Anbindung insbesondere in ländlichen Regionen dazu, dass diese nur unwirtschaftlich in Anspruch genommen werden können. Wir treten dafür ein, dass die Angebote der Jugendverbandsarbeit unabhängig vom Geldbeutel genutzt werden können.

Uns ist bewusst, dass die Förderung von Jugendarbeit auf der lokalen Ebene Aufgabe der Kommunen ist. Aber längst nicht in allen Kommunen kommen die öffentlichen Träger der Jugendhilfe ihrer Pflichtaufgabe nach, die Arbeit der Jugendverbände bedarfsgerecht zu fördern. Dies erfordert unserer Auffassung nach auch, die für die eigenverantwortliche Tätigkeit der Jugendverbände notwendigen Einrichtungen und Räume zu ermitteln und die zur Erfüllung dieses Bedarfs benötigte Förderung zur Verfügung zu stellen.

Gerade Städte und Gemeinden, die nicht Träger der öffentlichen Jugendhilfe sind, verweisen häufig darauf, dass ihre Unterstützungsleistungen für die Jugendarbeit der Vereine und Verbände freiwillig sind und bei unausgeglichenem Haushalt gestrichen werden. Auch der Bund ist hier in der Pflicht, denn er kann – in Zusammenarbeit mit den Ländern – mittels einer (zweckgebundenen) finanziellen Ausstattung finanzschwacher Kommunen dafür sorgen, dass auch die Infrastruktur für die Kinder- und Jugendarbeit in ganz Deutschland im Sinne „gleichwertiger Lebensverhältnisse“ gefördert wird.

Insbesondere mit Blick auf die derzeitige Pandemie besteht aufgrund der Hygieneauflagen für die weitere Durchführbarkeit von Jugendverbandsarbeit ein erhöhter Bedarf an größeren und bezahlbaren Begegnungsstätten. Um trotz pandemiebedingter finanzieller Einbußen in den Regelbetrieb zurückkehren zu können, bedarf es unter anderem einer zusätzlichen Entlastung bei Raum- und Saalmieten.

Daher fordern wir:

  • Vom DBJR, eine gemeinsame Kampagne mit den Landes-, Kreis- und Stadtjugendringen anzustoßen, die sich für eine gute und wirkungsvolle Kinder- und Jugendhilfeplanung auf allen Ebenen, aber insbesondere auf kommunaler Ebene, einsetzt.

 

  • Von Kommunen, das Angebot an Begegnungsstätten für die Jugendverbandsarbeit auszuweiten und zu verbessern. Dies gelingt insbesondere:

    • indem durch die Verbesserung der Verkehrsanbindung an Orte der Begegnung die notwendige Infrastruktur geschaffen und erhalten wird

    • durch die Bereitstellung von kostenlosen oder stark vergünstigten Räumen, bspw. durch eine verbesserte Auslastung von kommunalem Eigentum, das Jugendverbänden maximal zu den realen Betriebskosten zu Verfügung gestellt wird

    • durch die Beteiligung von Jugendverbänden und der Berücksichtigung deren Bedarfe bei der Planung und Renovierung von Gebäuden

    • die generelle Auslegung von Gebäuden auf Mehrfachnutzung, die Unterhaltung eigener Immobilien explizit für die Jugendverbandsarbeit oder die Anmietung und befristete Bereitstellung geeigneter kommerzieller Objekte

  • Während der Corona-Pandemie von Kommunen, aktiv alternative Räumlichkeiten zu suchen, die etwa durch ausreichende Größe den aktuellen örtlichen Hygieneregelungen gerecht werden und diese der Jugendverbandsarbeit zur Verfügung zu stellen.

  • Von Bund und Ländern eine gezielte Unterstützung für die finanziell angeschlagen Kommunen zur Verwirklichung der oben genannten Forderungen..

 

Einstimmig beschlossen in der Vollversammlung am 30./31.10.2020.

 

Themen: Jugendverbände