Jugendarbeit Jugendverbände

Selbstbestimmt und nicht verzweckt

Der DBJR-Hauptausschuss hat am 11. Mai 2010 die Position „Selbstbestimmt und nicht verzweckt – Jugendpolitik neu gestalten“ beschlossen:

Jugend ist eine Phase der Entwicklung und der Übergänge. In dieser Phase müssen jungen Menschen bestmögliche Rahmenbedingungen für ihr Aufwachsen und ihre Entwicklung zur Verfügung gestellt werden.  Die Entwicklung und das Meistern von Übergängen lassen sich nicht gesellschaftlich normieren oder allein von außen gestalten. Junge Menschen müssen von der Gesellschaft als sich selbstständig entwickelnde und aktiv gestaltende Subjekte wahrgenommen werden. Gleichzeitig findet das Aufwachsen nicht im luftleeren Raum, sondern in eine bestehende Gesellschaft hinein statt.

Aus Sicht der Gesamtgesellschaft muss gelingendes Aufwachsen junger Menschen gleichzeitig die Repro-duktion der Gesellschaft mit ihren Normen und Werten ermöglichen und ihr die Anpassungen an veränderte Bedingungen ermöglichen.

Dazu muss die Gesellschaft als Ganzes jungen Menschen gelingendes Aufwachsen durch entsprechende Rahmenbedingungen ermöglichen. Es muss sichergestellt werden, dass keine Verzweckung z. B. durch den Staat oder die Wirtschaft erfolgt. Nur ein selbstbestimmtes Aufwachsen ermöglicht die kontinuierliche und notwendige Wandlung der Gesellschaft. In diesem Sinne muss die Jugendphase durch ein permanentes Spannungsfeld von Erziehung und selbstständiger Entwicklung begriffen werden.

Dies wird auch im § 1 SGB VIII deutlich dargelegt: „Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.“ Die Entwicklung von Eigenverantwortlichkeit und Gemeinschaftsfähigkeit geschieht zwar nicht alleine aus dem jungen Menschen selbst heraus, ist aber auch nicht von außen implementierbar. Persön-lichkeitsentwicklung kann und darf deshalb nicht verzweckt oder unter der Maßgabe staatlicher Zwecke gesteuert werden, sondern muss sich am jungen Menschen als Subjekt orientieren. Andernfalls würde man junge Menschen zum zu erziehenden Objekt „degradieren“.

Persönlichkeitsentwicklung ist vielmehr der angemessene Ausgleich zwischen Anregung durch Gesellschaft und ihre Sozialisationsinstanzen und der selbstständigen Aneignung von Räumen, Werten und Ver-haltensweisen. Erziehung und Entwicklung sind dabei keine aufeinanderfolgenden Prozesse im Stile von „erst wird erzogen – dann darf eine eigenständige Entwicklung folgen“. Bestmögliches Aufwachsen und Persönlichkeitsentwicklung leben von der Gleichzeitigkeit und ggf. auch der konflikthaften Spannung zwischen Erziehung und Aneignung. Aus dieser Spannung heraus resultieren auch Transformationskräfte, die zur gesellschaftlichen Entwicklung, Erneuerung und Innovation beitragen.

Junge Menschen benötigen neben der notwendigen Anregung und Erziehung Freiräume als Räume ohne staatliche oder gesellschaftliche Vordefinitionen, in denen das Aufwachsen so wenig wie möglich von außen gesteuert oder normiert wird. Diese Räume zu sichern und neu zu schaffen, ist Aufgabe der gesamten Gesellschaft. In diesem Sinne werden Freiräume sowohl in zeitlicher, lokaler und -gestalterischer Dimension, aber auch im übertragenen Sinne benötigt.

Gesellschaftliche Konsense, insbesondere wenn sie zu Normierungen innerhalb der Gesellschaft führen, müssen immer wieder hinterfragt und den sich veränderten Lebensrealitäten und Anforderungen angepasst werden. Diese Überprüfung findet am konstruktivsten durch die nachwachsende Generation statt – es ist eine ihrer vornehmsten Aufgaben. Wird dies durch eine eingrenzende Normierung des Aufwachsens unmöglich gemacht, erstarrt die Gesellschaft und verliert ihre innovativen Kräfte.

Es ist zentrale Aufgabe von Jugendpolitik, freie Räume, die dieses Hinterfragen ermöglichen und dazu ermuntern, im wörtlichen wie v. a. im übertragenen Sinne zu erhalten und um solche freie Räume zu kämpfen, und so für eine Ausgewogenheit zwischen Erziehung und Entwicklung zu sorgen. Eine Vordefinition von Räumen durch die Gesellschaft, den Staat oder Dritte darf es weder im Bereich von zeitlichen, lokalen, gestalterischen oder anderen Räumen geben.

Selbstorganisation junger Menschen

Junge Menschen schließen sich freiwillig und selbstbestimmt zusammen. Diese Selbstorganisation und damit gemeinschaftlich verantwortete und gestaltete Jugendarbeit ist Grundlage und leitendes Prinzip aller Jugendverbände. Jugendverbände sind somit nicht Struktur und Organisation für Kinder und Jugendliche, sondern Kinder und Jugendliche selbst bilden die Organisation und die Struktur.

Die Vergemeinschaftung und die Verfasstheit der Jugendverbände als selbstorganisierte Struktur junger Menschen stellen dabei die elementaren Werte und eine zentrale Definition an sich dar. Jugendverbände definieren sich nicht über eine alleinstellende Methode oder ein exklusives Angebot. Ihre Besonderheit, ihr Alleinstellungsmerkmal und ihr bedeutendes Potential liegen in der Struktur als Selbstorganisation junger Menschen. Der § 12 des SGB VIII macht diese zentrale Besonderheit auch in Abgrenzung zu allen anderen Angeboten der Jugendhilfe deutlich. Die notwendige Sichtweise auf eine Selbstorganisation junger Menschen erschöpft sich deshalb nicht in der Frage, „was ein Verband macht“, sondern wird viel treffender in der Frage erfasst, „was den Verband ausmacht“.

Gemeinschaftserleben und gestalten in der Peergroup, das individuelle und gemeinschaftliche Übernehmen von Verantwortung und Gestaltungsmacht machen Jugendverbände zu einer zentralen Sozialisationsinstanz, die in der Bestärkung von Aneignungsprozessen eine wesentliche Ergänzung zu den Erziehungsprozessen anderer Sozialisationsinstanzen darstellt.

Jugendverbände als Gemeinschaft sind dabei weder per se offene noch geschlossene Systeme. Die von jungen Menschen gestalteten Angebote und Prozesse sind je nach Bindungsdichte für Außenstehende zugänglicher  oder geschlossener. Jugendverbandliche Arbeit findet sowohl in festgefügten und auf längere Zeiträume angelegten Gruppen statt als auch in sehr offenen Veranstaltungs- und Arbeitsformen, die einen Zugang ohne größere Hürden oder notwendige zeitliche Bindungen ermöglichen. Die Teilhabe an verbandlicher Struktur und verbandlichem Angebot wird individuell und regelmäßig neu entschieden und gestaltet.

Methodik, Angebot und Struktur sind keine unverrückbaren Konstanten jugendverbandlicher Arbeit. Inte-ressengeleitet durch die jungen Menschen, die die Selbstorganisation bilden, verändern sich ihre Ange-botsformen, Inhalte, Methoden und Verfahren. Jugendverbände entwickeln sich in diesem Sinne automatisch. Diese Entwicklungsprozesse sind systemimmanent, zentral und notwendig. Sie müssen unterstützt und dürfen nicht behindert werden.

Junge Menschen gestalten ihre Arbeit gemeinschaftlich und bringen ihre Anliegen und Interessen zum Ausdruck. Interessenvertretung erfolgt in den Jugendverbänden nicht nur für Kinder und Jugendliche, sondern auch durch Kinder und Jugendliche und ihre selbstgewählten und gestalteten Strukturen. Die Auseinandersetzung mit Interessen, Zielen und Positionen liegt in der Natur der Selbstorganisation und ist nicht aufgesetzte Methode.

Jugendverbände sind Teil der Zivilgesellschaft und isolieren sich nicht von den sie umgebenden gesell-schaftlichen Prozessen. Jugendverbände übernehmen aus ihrem Selbstverständnis heraus Verantwortung in und für die Gesellschaft. Sie geben Antworten auf gesellschaftliche Grundfragen und reagieren auf Ver-änderungen. Dies erfolgt aus ihrer ihnen eigenen Art und Perspektive als Selbstorganisation.

Junge Menschen formulieren in den Jugendverbänden selbstständig individuelle Bedürfnisse und Interessen sowie Anliegen ihrer Generation. Jugendverbände als Zusammenschlüsse junger Menschen ermöglichen hierzu die inhaltliche Auseinandersetzung miteinander und speisen diese in gesamtgesellschaftliche Diskurse ein. Innerhalb jugendpolitischer und gesellschaftspolitischer Debatten verstehen sich Jugendverbände so als legitime Interessenvertretung junger Menschen.

Gegenprobe zur Realität

A) In der Jugendpolitik aller politischen Ebenen und in gesellschaftlichen Diskursen müssten Jugendverbände in ihrer Rolle und Eigenschaft als Selbstorganisation junger Menschen wahrgenommen und als solche unterstützt, gefördert und einbezogen werden. Dies stellt immer weniger die gelebte Realität dar. In der öffentlichen, politischen und unverständlicherweise teilweise auch in der fachlichen Debatte werden die Zusammenschlüsse junger Menschen nach ihren Themen, ihren Maßnahmen und dem erzielten Output beurteilt. Die zentralen Begrifflichkeiten und Wesensmerkmale wie Selbstorganisation, Peer-Learning, Interessenvertretung und weitere, die in § 12 des SGB VIII genannt werden, sind dabei nicht im Blick.

Zunehmend werden von Jugendverbänden Leistungen als Reaktion auf gesellschaftliche oder soziale Defizite eingefordert und die Förderung der Arbeit von Jugendverbänden an diese Erwartung geknüpft. Jugendverbände werden hier nicht als selbstbestimmte Sozialisationsinstanz, sondern als gesellschaftlicher Reparaturbetrieb in Anspruch genommen. Jugendverbände bringen sich aktiv und aus eigener Verantwortung in die Bearbeitung gesellschaftlicher Problemlagen ein. Sie dürfen aber nicht auf diese Funktion reduziert werden. Die inhaltliche Einmischung, Umdeutung und das Binden von Ressourcen an inhaltliche Auflagen widersprechen eindeutig dem im SGB VIII formulierten Paradigma der Selbstbestimmung und werden den Potentialen der Jugendverbandsarbeit nicht im Geringsten gerecht.

Eine Trennschärfe der Förderung von Maßnahmen und Inhalten nach § 11 SGB VIII auf der einen Seite  und die notwendige fördernde Unterstützung der Jugendverbände als Zusammenschluss nach § 12 SGB VIII auf der anderen ist kaum noch wahrnehmbar. Selbst bei der Förderung von Maßnahmen, die unter den § 11 SGB VIII fallen und die natürlich von Jugendverbänden wie auch anderen Trägern der Jugendhilfe angeboten werden, wird die dort beschriebene Mitgestaltung und die Orientierung an den jeweiligen Interessen der Kinder und Jugendlichen oft nicht schwerpunktmäßig in den Blick genommen. Der zu erbringende gesamtgesellschaftliche Mehrwert wird vor den Mehrwert für die Kinder und Jugendlichen gestellt. Eine Orientierung an den Interessen von Kindern und Jugendlichen findet damit immer weniger statt.

Eine solche Politik ist eine kurzsichtige Verzweckung der Selbstorganisation aus gesamtgesellschaftlichen und wirtschaftspolitischen Interessen oder sozialen Problemlagen. Jugendpolitik und vor allem Förderpolitik aller politischer Ebenen stehen damit oft im Widerspruch zu leitenden Prinzipien des SGB VIII und ignorieren Wert und Potentiale der Selbstorganisation und ihre Bedeutung für das nachhaltige Funktionieren von Gesellschaft. 

B) Kern der regelmäßig und intensiv geführten Debatten zu Bildungs- und Betreuungssystemen  müsste stets das gute Aufwachsen und die Entwicklung zu einer gemeinschaftsfähigen und eigenverantwortlichen Persönlichkeit sein. Dabei müsste die permanente Auseinandersetzung mit dem Spannungsfeld von Erziehung und Entwicklung oder Anregung und Aneignung eine zentrale Rolle spielen.

Diese Auseinandersetzung spielt in den Debatten und Prozessen aber offenbar überhaupt keine Rolle. In der Bildungsdebatte wird im Gegenteil nicht der Ausgleich zwischen Erziehung und Entwicklung gesucht, es dominiert hingegen der Blick auf formale Bildungssettings, auf Überprüfbarkeit oder Messbarkeit von Bildung. Die Frage von Persönlichkeitsentwicklung spielt nicht die nötige herausgehobene Rolle.

Kooperationen von Jugendhilfe und Schulsystem, die Gestaltung von Ganztagsschulen oder die Frage von Nachmittagsbetreuung orientieren sich nicht am notwendigen Ausgleich zwischen Erziehung und dem Zulassen der Aneignung von freien Räumen, sondern tendieren zu einer starken gesellschaftsnormierten Verregelung und Zweckorientierung. Gerade im Zuge von Ganztagsschuldebatten und der damit angestrebten Veränderung der Schule vom reinen Ort der formalen Bildung zum Sozialraum ist die Auseinandersetzung mit der Notwendigkeit der eigenständigen Entwicklung junger Menschen, der Aneignung von nicht vordefinierten Räumen und der nicht fremdgesteuerten Gesellung unerlässlich. Leider findet sie politisch nicht statt.

Gleichzeitig forciert politisches Handeln diese verengte Sichtweise immer stärker auch im Bereich der Jugendarbeit. Die eigentliche Funktion der Unterstützung der Persönlichkeitsentwicklung wird als Folge auf messbare und überschaubare Lernziele reduziert.

C) Jugendpolitik muss der freien Persönlichkeitsentwicklung verpflichtet sein. Damit ist die Orientierung am Subjekt und an den Interessen, Fähigkeiten und Bedürfnissen der jungen Menschen verbunden. In diesem Sinne und mit diesem Auftrag muss Jugendpolitik auch eine parteiliche Interessenvertretung von jungen Menschen gewährleisten, Räume zur Aneignung und Teilhabe erkämpfen und entsprechende Unterstützung sicherstellen.

Die Wahrnehmung der aktuellen Jugendpolitik beschränkt sich aber auf eine Politik, die vorrangig einseitig auf Sanktionierung und defizitorientierte Erziehung setzt und gleichzeitig aktivierende und emanzipatorische Elemente vernachlässigt. Jugendpolitisches Handeln scheint weniger an den Bedarfen und Interessen junger Menschen orientiert,  sondern lediglich durch eine Fokussierung auf Schutz und Restriktion soziale Problemlagen mildern zu wollen. Teilhabe und Entwicklung junger Menschen als Ziele des SGB VIII und ein gesamtgesellschaftliches Interesse am guten Aufwachsen aller Kinder und Jugendlichen spiegeln sich in der wahrgenommenen Jugendpolitik an vielen Orten nicht ausreichend wider.

Stattdessen wird ein deutliches Eindringen von wesensfremden Ansprüchen in die Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen festgestellt. Anstelle der benannten Prinzipien spielen zunehmend Markt-, Wirtschafts- und Konsumlogiken eine wachsende politische Rolle. In Debatten zu Jugendpolitik und Bildung werden fachfremde und konterkarierende Verwertungslogiken und Effizienzkriterien ins Feld geführt.

D) Im demokratischen Interesse an einer lebendigen aktiven Zivilgesellschaft und der Entwicklung von gemeinschaftsfähigen und selbstbestimmten Bürgerinnen und Bürgern müsste die Persönlichkeitsent-wicklung und die Vergemeinschaftung in wertorientierten und interessengeleiteten Zusammenschlüssen zentrales Anliegen politischen Handelns sein.

Das erlebte Agieren staatlicher Politik folgt aber demokratiefernen Marktlogiken und konterkariert ein subsidiäres Verständnis von Zivilgesellschaft, in der der Staat erst dann Handelnder wird, wenn die Zivil-gesellschaft eine Aufgabe nicht wahrnehmen kann.

Insbesondere sogenannten Think-Tanks, Unternehmensstiftungen, Agenturen und anderen Akteuren, die sich nicht der Zivilgesellschaft verpflichtet fühlen, wird zunehmend Einfluss auf Politik eingeräumt und politische Aufgaben zur Gestaltung überlassen.

Dies führt nicht zu eigenständiger politischer Entwicklung von Bürgerinnen und Bürgern und konterkariert die Entwicklung von notwendigen subsidiär angelegten Selbstorganisationsstrukturen.

Fazit

Ziel von Jugendpolitik muss es sein, im Spannungsfeld von Erziehung und Aneignung sowie Reproduktion und Transformation Rahmenbedingungen für die eigenständige Persönlichkeitsentwicklung junger Menschen zu sichern. Der Erhalt und der Ausbau von Freiräumen ist dafür wesentlich. Gleichzeitig müssen Jugendverbände – Selbstorganisationen junger Menschen – in ihrer Wesensart und ihrem besonderen Wert für junge Menschen und für die Gesellschaft wieder stärker wahrgenommen und gefördert  werden. Jugendpolitik muss sich an den hier beschriebenen Grundprinzipien messen lassen. Der Deutsche Bundesjugendring ruft alle Akteure auf, Jugendpolitik in diesem Sinne zu verstehen und ausgehend davon Politik mit und für junge Menschen zu  gestalten.

Vom Hauptausschuss des Deutschen Bundesjugendrings auf seiner Sitzung am 11. Mai 2010 in Berlin einstimmig beschlossen.

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