Nachhaltige Entwicklung

Sozial und ökologisch gerecht

Der DBJR-Hauptausschuss hat am 01.12.2021 die Position „Sozial und ökologisch gerecht – Forderungen junger Menschen an die deutsche Nachhaltigkeitspolitik“ beschlossen.

Es waren die 193 Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen, die 2015 mit der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung einen globalen Transformationsprozess mit einem in 17 Sustainable Development Goals (Abk.: SDGs oder 17 Nachhaltigkeitsziele) strukturierten Zielrahmen beschlossen. Diese Nachhaltigkeitsziele sollen der Fahrplan für die Staatengemeinschaft sein, um unseren Lebensstil, vor allem aber unsere Wirtschaftsweise, bis 2030 sozial und ökologisch gerecht zu transformieren. Mit 17 Hauptzielen und insgesamt 162 Unterzielen werden die drei großen Bereiche Ökologie, Soziales und Ökonomie adressiert. Diese verschiedenen Zielsetzungen bilden Orientierung für die Entwicklung der Weltgemeinschaft bis 2030. Die Klimakatastrophen der letzten Jahre, die Auswirkungen der Corona-Pandemie, die wachsende Armut oder die wachsende Zahl von Menschen, die vor Krieg, Hunger oder den Folgen der Umweltkrisen auf der Flucht sind, machen deutlich, wie dringend die Weltgemeinschaft ihre politischen Entscheidungen überdenken und neu ausrichten muss. Mit Weltgemeinschaft sind alle Staaten der Welt gemeint: Länder des Globalen Südens und Länder des Globalen Nordens. Alle Länder, insbesondere Deutschland, müssen sich stark und aufrichtig für nachhaltige Entwicklung und die große Transformation einsetzen.

Die nationale und lokale Umsetzung dieser 17 Nachhaltigkeitsziele wird individuell von jedem Land selbst gestaltet. In Deutschland gibt es hierfür die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie. Innerhalb dieser Strategie wird der Fortschritt Deutschlands im Bereich Nachhaltige Entwicklung anhand der SDGs evaluiert. Für eine Strategie, die einen Weg in die Zukunft weisen kann, steckt in vielen Zielen und Maßnahmen nach wie vor wenig Mut für eine nachhaltige Transformation und eine konsequente Ausrichtung auf die SDGs. Auch die Messinstrumente sind noch nicht ausreichend, geschweige denn aussagekräftig genug, um die einzelnen Nachhaltigkeitsaspekte umfassend abzubilden. An vielen Stellen sehen wir noch großes Potential zur Verbesserung hin zu einem Indikatorenbericht, der umfassendere und passendere Messinstrumente und einen ganzheitlichen Ansatz enthält sowie der Bundesregierung einen umfassenden Einblick über die aktuelle Zielerreichung der SDGs gibt, der ihrer Komplexität gerecht wird. Als Vertreter*innen der Zivilgesellschaft ist es unsere Aufgabe, konkrete Forderungen und Vorschläge gegenüber politischen Entscheider*innen aufzuzeigen, wie die Nachhaltigkeitsstrategie besser umgesetzt werden kann.

Als Arbeitsgemeinschaft der Jugendverbände und Landesjugendringe vertritt der Deutsche Bundesjugendring das Interesse von über sechs Millionen Kindern und Jugendlichen, die sich in diesen Strukturen bewegen und engagieren. Wir setzen uns dabei im Bereich Nachhaltige Entwicklung für die Themen ein, die innerhalb der Jugendverbände gelebt und diskutiert werden. Durch die Vielfalt und Pluralität der Jugendverbandsarbeit handeln wir im Interesse der gesamten Jugend.

Mittlerweile ist es verfassungsgerichtlich bestätigt, dass jede Generation, die jetzt junge und zukünftige Generationen, ein Recht auf ein gesundes Leben in einer intakten Umwelt haben. Intergenerationale Gerechtigkeit ist das Grundprinzip einer Nachhaltigen Entwicklung. Wir nehmen daher die Entwicklungen und das Urteil zum Anlass, uns zur Umsetzung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie mit konkreten jugendpolitischen Vorstellungen zu äußern, wie Deutschland seiner Rolle innerhalb der eigenen Grenzen, der Europäischen Union und darüber hinaus zur Umsetzung der Agenda 2030 in den nächsten Jahren gerecht werden soll. Dabei bildet dieser Beschluss einen Rahmen für unterschiedliche Nachhaltigkeitsthemen, zu denen wir uns als DBJR bereits positioniert haben.

Mit diesem Positionspapier nehmen wir anhand der fünf Kernbotschaften der Agenda 2030 Stellung und positionieren uns dabei zu vielen großen Herausforderungen unserer Zeit. Dabei stellen wir fest, dass es bestimmte thematische Querschnitte gibt, die mehrere Kernbotschaften und SDGs betreffen und damit eine Grundvoraussetzung darstellen, um eine sozial-ökologische Transformation national und international zu fördern. Dazu gehört die konsequente Umsetzung von Bildung für Nachhaltige Entwicklung, die Schaffung von Gerechtigkeit in all ihren Dimensionen sowie die Stärkung von Demokratie und damit einhergehend von Beteiligung, insbesondere von jungen Menschen. Darüber hinaus muss bei allen politischen Entscheidungen nicht nur die Auswirkung auf alle Generationen in den Blick genommen werden, sondern auch ein klares Bewusstsein dafür bestehen, dass diese durch Globalisierung und internationale Zusammenhänge immer auch Auswirkungen auf alle Menschen auf unserem Planeten hat.

Die Würde des Menschen im Mittelpunkt

Nachhaltigkeitsziele: „Keine Armut“ (Nr. 1), „Kein Hunger“ (Nr. 2), „Gute Gesundheitsversorgung“ (Nr. 3), „Hochwertige Bildung“ (Nr. 4), „Gleichstellung der Geschlechter“ (Nr. 5) sowie „Sauberes Wasser und sanitäre Einrichtungen“ (Nr. 6)

Die erste Kernbotschaft der Agenda 2030 ist die Würde des Menschen. Sie ist Mittel- und Ausgangspunkt für jegliche Nachhaltigkeitsziele und der mit diesen einhergehenden politischen Maßnahmen. Das Grundgesetz bezeichnet sie zurecht als „unantastbar“ und stellt sie deshalb in Artikel 1 voran.

Als Schlüssel für ihre Erfüllung erachten wir eine hochwertige, lebenslange Bildung für Nachhaltige Entwicklung (kurz BNE), wie sie sich im SDG 4 wiederfindet. In Bezug auf die Würde des Menschen kommen BNE und dem UNESCO-Aktionsprogramm „Education for Sustainable Development: Learn for our planet. Act for sustainability“ (kurz ESD 2030) eine bedeutende Rolle zu. BNE kann und muss dazu dienen, jungen Menschen die Möglichkeit zu geben, sich selbst dazu zu befähigen, sich für eine nachhaltige Gesellschaft zu engagieren, in deren Sinne sich politisch zu beteiligen und Lösungen für die technischen und sozialen Herausforderungen der ökologischen Bedrohungen zu finden.

Die Aufgabe von BNE ist es somit auch, dass komplexe Zusammenhänge alters- und bedarfsgerecht aufbereitet und vermittelt werden. Ein fundiertes Verständnis sowohl von Klima- und Umweltschutzfragen als auch der sozialen Frage ist essentiell, um Ursprung, Hintergrund und Auswirkungen der globalen ökologischen und sozialen Ungerechtigkeitskrisen zu verstehen. Hierbei sollte BNE mit dem Erleben und Erlernen von demokratischer Prozessen und politischer Bildung einhergehen, was insbesondere neue Anforderungen an den Bereich des formalen Lernens stellt, wo dies oft nur unzureichend berücksichtigt wird.

So ist es kein Zufall, dass über 60 Prozent der ausgezeichneten Projekte der UN-Dekade „Bildung für Nachhaltige Entwicklung“ dem non-formalen und informellen Lernen zuzurechnen sind - und das, obwohl dieser Bereich im Vergleich zum formalen Sektor signifikant weniger gefördert wird. Es braucht endlich strukturelle Förderung für außerschulische Lernorte. Mit dieser muss anerkannt werden, dass vor allem Jugendverbände die Freiräume für junge Menschen bieten, in denen junge Menschen Selbstwirksamkeit und strukturelle Beteiligung erfahren.

Zivilgesellschaftliche Akteur*innen schultern einen Großteil der BNE, während das formale Bildungssystem es bisher zu wenig schafft, entscheidende Themen der globalen Gerechtigkeit strukturell in den Lehrplänen im institutionellen Alltag zu verankern. Dies zeigt sich sowohl im Schul-, Ausbildungs-, als auch im Hochschulsystem. Hier muss BNE als Querschnittsthema aller Fächer konsequent Einzug halten. Die großen Themen unserer Zeit gehören in die Lehrpläne. Dabei dürfen sie nicht als Feigenblatt einer scheinbar „pädagogischen Lösung“ für eine weltweit ökonomische und politische verursachte Problematik herhalten.

Solange formale Bildung dem eigenen Anspruch derart hinterher hinkt, bleibt es alleine in der Hand junger Menschen, die Überschreitung der planetaren Grenzen, ausbeuterische Arbeitsbedingungen weltweit und die soziale Spaltung in ihrer Freizeit auf die politische Agenda zu setzen. Es waren und sind wir als junge Generation und Jugendverbände, die beispielsweise die Klimadebatte von der Straße in die Parlamente und Regierungen brachten und bringen.

Dabei sind es viele junge Menschen, die sich selbst organisiert in Jugendverbänden engagieren und an führender Stelle gegen eine Politik Stellung beziehen, die ihre Zukunft aufs Spiel setzt. Sie beteiligen sich dort, wo Partizipation strukturell angelegt ist und engagieren sich für Beteiligungsmöglichkeiten, wo diese fehlen. Sie sind es, die seit Jahrzehnten die skandalöse Ungerechtigkeit des deutschen Bildungssystems anmahnen und eine Entkopplung von formalen Bildungserfolgen und sozialer Herkunft verlangen.

Denn die soziale Herkunft bestimmt in Deutschland noch immer maßgeblich über den Schulerfolg. Kinder von Eltern mit hohen Abschlüssen erreichen deutlich häufiger selbst akademische Abschlüsse als Kinder von Eltern, welche diese nicht haben. Erwachsene mit einer geringeren Qualifikation sind dabei Ausgangspunkt und nicht Ursache von sozialer Benachteiligung für die eigenen Kinder. Gleiche Chancen und Zugänge zu Bildungsangeboten sind allerdings zwingend notwendig, um eine resiliente und nachhaltige Gesellschaft aufbauen zu können.

Gerechtigkeit muss dabei noch umfassender politisch gedacht und umgesetzt werden. Soziale Gerechtigkeit für junge Menschen muss mit einer konsequenten Bekämpfung von Kinder- und Jugendarmut einhergehen. Dabei kann eine Kindergrundsicherung ein wichtiger Baustein sein, wie wir in unserer Position „Kindergrundsicherung als wichtigen Baustein einführen“ dargelegt haben. Auch zeigen Studien auf, dass Kinder, die in Armut geboren werden, auch im weiteren Leben überproportional von Armut betroffen sein werden. Armutsbekämpfung muss also präventiv wirken. Nur so kann auch Altersarmut erfolgreich bekämpft werden.

Neben jungen und älteren Menschen sind besonders Frauen von Armut betroffen. Gerade Altersarmut wird überproportional zum Problem von Frauen. Politische Maßnahmen müssen das Ziel verfolgen, quantitativ und qualitativ die Teilnahme von Frauen an Lohnarbeit zu erhöhen. Eine auf Menschenrechten beruhende Nachhaltigkeitsagenda setzt die völkerrechtlichen Vereinbarungen zu Geschlechtergerechtigkeit in allen Politikbereichen um, ermöglicht Selbstbestimmung für alle Mädchen und Frauen und sorgt für deren finanzielle und soziale Inklusion.

Nach wie vor werden Menschen aufgrund ihres Geschlechts und ihrer sexuellen Orientierung oder Identität weltweit diskriminiert. Dabei sollte die Bundesregierung politische Maßnahmen zu vollständigem Schutz, Selbstbestimmung und Gleichberechtigung aller Menschen ergreifen und zum Maßstab ihrer Innen- und Außenpolitik machen. Die Perspektive von Menschen mit unterschiedlichen Geschlechtsidentitäten auf Nachhaltigkeitspolitik ist nicht nur zu berücksichtigen, Nachhaltigkeitspolitik muss Geschlechtergerechtigkeit als Leitmotiv begreifen.

Ein weiterer entscheidender Faktor für die Berücksichtigung der Menschenwürde als den Mittelpunkt von Nachhaltiger Entwicklung ist eine gute Gesundheitspolitik. Dabei hört Gesundheit bei der Abwesenheit von physischer Krankheit noch lange nicht auf. Gerade die Pandemie hat die Bedeutung von mentaler Gesundheit, auch für junge Menschen, noch einmal veranschaulicht. Die COPSY-Studie des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf geht davon aus, dass fast jedes dritte Kind und jeder dritte Jugendliche knapp ein Jahr nach Beginn der Pandemie psychische Auffälligkeiten zeigt. Ängste und Sorgen haben zugenommen, aber auch depressive Symptome und psychosomatische Beschwerden treten verstärkt auf. Trotzdem werden psychische Krankheitsbilder gesellschaftlich weiterhin oft tabuisiert und stigmatisiert und gehen oft mit einer Unterversorgung entsprechender Therapieplätze einher. Deshalb muss auch eine gesellschaftliche Debatte mit dem Ziel einer Entstigmatisierung angestoßen und gleichermaßen der Zugang zu Therapieplätzen verbessert werden. In der Nachhaltigkeitsstrategie sind mentale Krankheitsbilder bisher nicht berücksichtigt und müssen aufgenommen werden.

Eine Wende im Gesundheitssystem muss zudem für bessere Löhne und Arbeitsbedingungen für Menschen, die in diesem Bereich beschäftigt sind, sorgen und darf Gesundheit nicht als Ware begreifen, sondern muss Gesundheitspolitik am Allgemeinwohl ausrichten. Deshalb muss gegen die fortlaufende Privatisierung in diesem Bereich nicht nur entgegengewirkt, sondern diese gestoppt und zurückgenommen werden.

Die Pandemie hat uns jedoch aufs Neue gezeigt, dass gesundes Leben und Aufwachsen keine Selbstverständlichkeiten sind. Ein holistisches Verständnis von Gesundheit ist für uns unerlässlich, denn gesunde Menschen und eine gesunde und intakte Umwelt bedingen sich gegenseitig. Um sowohl körperlich als auch mental gesund leben zu können, spielt auch eine ausgewogene Ernährung eine wichtige Rolle. Besonders viele Kinder leiden unter Mangelernährung: Aktuell ist jedes vierte Kind weltweit unterernährt , aber auch Fehlernährung trotz ausreichend vorhandener Lebensmittel kann weltweit oder in Ländern wie Deutschland ein Zeichen von Mangelernährung sein. Auf nationalem wie auch internationalem Level gelingt es derzeit nicht, nachhaltige Ernährung, eine umwelt- und sozial gerechte Herstellung von Lebensmitteln sowie uneingeschränkten Zugang zu sauberem Wasser für alle Menschen zu gewährleisten. Für letzteren braucht es weltweit auch ein Verbot der Privatisierung von Wasser.

Zudem muss der hohen Lebensmittelverschwendung auch in Deutschland ein Ende gemacht werden. Mit der Bekennung zu den globalen Nachhaltigkeitszielen hat sich Deutschland auch das Ziel gesetzt, die Lebensmittelverluste im Handel und bei Verbraucher*innen bis zum Jahr 2030 zu halbieren. Bisher passiert jedoch zu wenig. Noch immer werden etwa 75 kg Lebensmittel pro Person und Jahr verschwendet. Vor diesem Hintergrund bleibt es grotesk, dass individuelle Gegenmaßnahmen, wie beispielsweise Containern, verboten sind.

Eine sozial- und ökologisch gerechte Verteilung der Lebensmittel ist und bleibt entscheidend, um in Deutschland und weltweit den Hunger zu beenden.

Wohlstand für alle fördern

Nachhaltigkeitsziele: „Erneuerbare Energie“ (Nr. 7), „Gute Arbeit & wirtschaftliches Wachstum“ Nr. 8); „Innovation & Infrastruktur“ (Nr. 9) sowie „Reduzierte Ungleichheiten“ (Nr. 10)

Genug Ressourcen zum Leben zu haben, ohne dass es an materiellen sowie immateriellen Dingen mangelt - dieser Lebensstandard beschreibt Wohlstand. Wohlstand für alle zu fördern ist die zweite Kernbotschaft der Agenda 2030.

Um allen Menschen und vor allem jüngeren und kommenden Generationen Wohlstand zu ermöglichen, müssen wir unsere derzeitige Lebens- und Wirtschaftsweise verändern. Dafür braucht es eine Abkehr vom vorherrschenden Wirtschaftssystem, das auf permanentem Wachstum und der Ausbeutung von Mensch und Umwelt basiert. Zugleich braucht es technologischen Fortschritt und effizientere Geräte. Die Politik muss stets ein gutes Leben für alle Menschen als Ziel haben, sodass nicht der Aufstieg einer Gruppe auf dem Abstieg beziehungsweise der Ausbeutung einer anderen basiert.

Wir als junge Generation stellen zu Recht die Frage, ob es im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung, gerade für wohlhabende Menschen in Ländern des Globalen Nordens, weiterhin zuvorderst um die Mehrung von materiellen Gütern gehen sollte.

Die Abwälzung dieser Fragen auf das Private und somit auf den individuellen Lebensstil ist unzureichend. Vielmehr braucht es politische Vorgaben und Bestimmungen, die einen solch angepassten Lebensstil für alle Menschen nicht nur möglich macht, sondern auch entsprechende Anreize und einen klaren Ordnungsrahmen für die Beteiligten am weltweiten Wirtschaftssystem schafft.

Die Bundesregierung muss die derzeitig einseitige wachstums- und konsumorientierte Ausgestaltung ihrer Wirtschaftspolitik auf das Brutto-Inlands-Produkt (BIP) korrigieren und die tatsächlichen Grundlagen menschlichen Wohlergehens bei niedrigem Ressourcenverbrauch zur Bemessungsgrundlage von ökonomischen Erfolg machen.

Als Jugendverbände fordern wir politische Rahmenbedingungen, die in Bezug auf die Nutzung von nicht-erneuerbaren Rohstoffen und fossilen Energien auf eine vorrangig suffiziente, effiziente und konsistente Ökonomie zielen und diskutieren deshalb den Wachstumsbegriff, wie er im SDG 8 aufgeführt ist, kritisch.

Helfen können dabei in sich geschlossene Wirtschaftskreisläufe. Statt des veralteten Prinzips „Von der Wiege zur Bahre“ sollte das Prinzip „Von der Wiege zur Wiege“ gelten, bei der so wenig Rohstoffe wie möglich verloren gehen. Merkmale einer Kreislaufwirtschaft, welche sich ökologisch an den planetaren Grenzen und sozial am guten Leben und Arbeiten aller orientiert, sind die Erweiterung des Pfandsystems, die drastische Erhöhung der Recyclingquote, eine Vervielfachung von Upcycling-Prozessen, ein Recht auf Reparatur und der Auf- bzw. Umbau einer nachhaltigen Verpackungsindustrie.

Eine Unternehmensgestaltung, die demokratische Prozesse zur Mitgestaltung von Arbeiter*innen und Angestellten ermöglicht, ist im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung. Sie ist durch gute Löhne und eine starke Vertretung der wirtschaftlichen und sozialen Interessen der Arbeitnehmer*innen gekennzeichnet.

Dadurch, dass Konsument*innen in modernen Ökonomien mehr und mehr von den Produkten, die sie konsumieren und die ihr tägliches Leben maßgeblich beeinflussen, entfremdet sind, wissen viele wenig über die Voraussetzungen der Produktion und die Bedingungen, unter denen die Güter entstehen. Das Wirtschaftssystem und damit auch die Gesellschaft, in der wir leben, kann sich jedoch nur verändern, wenn sich jede*r über die eigene Rolle innerhalb der Wertschöpfungskette bewusst ist und Möglichkeiten hat, diese mitzugestalten. Zugleich kann es nicht allein Aufgabe der Konsument*innen bleiben, Sorge für eine Lieferkette zu tragen, die menschenrechtliche und ökologische Sorgfaltspflichten erfüllt. Es braucht politische Steuerung und gesetzliche Regelungen, die insbesondere Unternehmen in die Pflicht nimmt.

Aus diesem Grund braucht es eine Demokratisierung sowohl der Produktion als auch des konkreten Konsums. Regionales Wirtschaften kann dabei ein Schlüssel sein.

Die Teilhabe von Konsument*innen an der Produktion und die demokratische Mitgestaltung der Mitarbeiter*innen stärkt die Unternehmenskultur und schützt Unternehmen gerade in Krisenzeiten. Daher müssen auch innerhalb der Unternehmen die Möglichkeiten und Bedingungen für die Mitbestimmung und Gestaltung, zum Beispiel durch Betriebsräte, gestärkt und eine Demokratisierung der Unternehmenskultur angestrebt werden. Dafür müssen die gesetzlichen Mitbestimmungsrechte verbessert und ausgeweitet werden – sowohl für die Unternehmensmitbestimmung als auch die betriebliche Mitbestimmung im Betriebsverfassungsgesetz und den Personalvertretungsgesetzen. Die öffentliche Hand ist ebenfalls in der Pflicht: Immer dann, wenn finanzielle Mittel an Unternehmen ausgegeben werden – etwa im Zuge der Auftragsvergabe oder bei Subventionen – muss Mitbestimmung zwingende Bedingung sein, um sie damit zu stärken.

Mit steigendem Wohlstand wird ein Anstieg des Energiebedarfs oftmals in einem Atemzug genannt. Dieser Anstieg muss mit einer Veränderung der Energieerzeugung sowie -versorgung einhergehen, wie wir ihn in unserer Position „Den Klimawandel sofort bremsen!“ dargelegt haben.

Im Bereich der Versorgung haben sich demokratische Beteiligungsformen wie Bürger*innen-Energieparks als Mittel bewährt, um nachhaltige Energieversorgung partiell zu ermöglichen. Bei der Energieversorgung sollte der zeitnahe Umstieg auf 100% erneuerbare Energien im Mittelpunkt stehen. Hierfür braucht es ein Sofortprogramm der Bundesregierung, welches pauschale Abstandsregelungen für Windenergie-Anlagen abschafft und einen bundeseinheitlichen Rahmen für deren umweltverträglichen Ausbau schafft. Weiterhin fordern wir die Bundesregierung auf, ambitioniertere Maßnahmen zur Umsetzung des Kohleausstiegs zu verfolgen. Auch fordern wir ein Ende der zivilen und militärischen Nutzung der Atomenergie in Europa. Ebenso nötig sind Investitionen in Forschung und Innovation von Energiegewinnung und Energiespeicherung. Ein schnellerer Ausstieg darf nicht dazu führen, dass sich Menschen alleinegelassen fühlen oder sich von den Möglichkeiten demokratischer gesellschaftlicher Teilhabe abwenden.

In den letzten zwei Jahren hat sich der Diskurs um Entkarbonisierung verschärft. Das Mittel der CO2-Bepreisung braucht mindestens Nachsteuerung in seiner Auslegung um ausstoßreiche und klimaschädliche CO2-Äquivalente. Außerdem müssen ebenso weitere Industriebereiche mit einbezogen werden. Ob eine marktwirtschaftliche Lösung hier überhaupt funktioniert, werden die kommende Jahre schnell zeigen. Überall dort, wo diese nicht das Einschwenken in Richtung des 1,5-Grad-Zieles des Pariser Abkommens gewährleistet, sind ordnungspolitische Maßnahmen angezeigt.

Ein Präzedenzfall für die Verantwortung stark emittierender Unternehmen und Industrien könnte das „Shell-Urteil“ sein, in dem der Mineralölkonzern dazu verurteilt wurde, seine Emissionen drastisch zu reduzieren.

Der Bausektor muss seinen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Eine weitere Bebbaung und die damit verbundene Neuflächenversiegelung muss gestoppt werden. Ökologische Gebäudesanierung statt Neubau, Nachverdichtung und die Doppelte Innenentwicklung in Städten müssen bevorzugt werden. Bei Neubauten gilt eine Solarpflicht und sollte um eine stärkere Förderung für Bestandsbauten ergänzt werden.

Die Partizipation verschiedener Bevölkerungsgruppen mit diversen Lebensstilen und -realitäten ist in der Infrastrukturplanung unerlässlich, um allen Menschen unabhängig von ihrem sozioökonomischen Status, Zugang zu Freizeit-, Weiterbildungs-, Vorsorge- und Beteiligungsangeboten zu ermöglichen. Insbesondere bei der lokalen Umsetzung müssen die Menschen beteiligt werden, deren Lebenswelt von Änderungen in der Infrastruktur direkt beeinflusst wird.

Eine gute öffentliche Infrastruktur setzt staatliche Investitionen in ihren Ausbau und Erhalt voraus. Eine durch Sparmaßnahmen marode gewordene Infrastruktur stellt eine massive Bürde für die junge Generation dar. Nachhaltige Fiskalpolitik sorgt deshalb für eine moderne technische, soziale und grüne Infrastruktur und orientiert sich an einer „grünen Null“ (kein Treibhausgasausstoß) anstatt einer „schwarzen Null“ (keine Staatsverschuldung). Vor allem diejenigen, die besonders von den derzeitigen Verhältnissen profitieren konnten und können, müssen bei der Verteilung der finanziellen Lasten des nötigen Wandels finanziell zur Verantwortung gezogen werden.

Den Planeten schützen

Nachhaltigkeitsziele: „Nachhaltige Städten und Gemeinde“ (Nr. 11), „Nachhaltiger Konsum und Produktion“ (Nr.12) , „Klimaschutz und Anpassung“ (Nr. 13), „Leben unter Wasser“ (Nr. 14) sowie „Leben an Land“ (Nr. 15)

Wenn als Kernbotschaft der Agenda 2030 formuliert wird, den „Planeten zu schützen“, so geht es um nichts anderes als darum, die menschlichen Lebensgrundlagen zu erhalten. Denn die großen Umweltkrisen wie die Klimakrise, Luftverschmutzung, Abholzung, Artensterben und Bodenerosion sind durch die Tatsache, dass sie von uns Menschen verursacht sind, auch nur von uns zu bremsen. Wir müssen uns also stets vergegenwärtigen, dass wir in einem Zeitalter angekommen sind, in dem der Mensch entscheidend die geologischen und atmosphärischen Bedingungen auf dem Planeten beeinflusst und wir nur noch wenige Jahre bzw. Jahrzehnte Zeit haben, die anthropogen verursachten Krisen zu bewältigen, ehe sie unumkehrbar werden und unsere menschliche Existenz gefährden. Eine bessere Welt ist nicht nur möglich, sie ist zur Überlebensfrage der Menschheit geworden.

Blicken wir auf die der Kernbotschaft zugeordneten Nachhaltigkeitsziele, so fällt auf, dass sie viele Bereiche unseres Alltags betreffen. Sie fordern zur Transformation der Art und Weise wie wir wohnen, leben, arbeiten, konsumieren und wie wir uns fortbewegen auf. Sie umfassen die Bedeutung unser Lebensweise für Leben an Land und Leben im und unter Wasser und sie bemessen der Bekämpfung der Klimakrise als eigenes Ziel entscheidende Bedeutung bei.

Fokussieren wir uns auf „nachhaltige Städte“, so wird deren Bedeutung schon dadurch klar, dass mehr als die Hälfte der Weltbevölkerung in urbanen Zentren lebt und dieser Anteil weiter zunimmt. Städte könnten als Orte des sozial-ökologischen Wandels, als „Transition-Towns“, eine bedeutende Rolle in der nachhaltigen Entwicklung einnehmen. Nachhaltige Stadtplanung entwickelt Städte in interdisziplinären Ansätzen zu umwelt- und sozial gerechten Orten. Dabei müssen alle Menschen, die Städte nutzen, mitgedacht und beteiligt werden und ihr Recht auf Zugang zu Boden, Wasser, Luft und Energie mit der Pflicht zur nachhaltigen Nutzung einhergehen.

Eine konsequent nachhaltige Stadtentwicklung setzt handlungsfähige und -willige staatliche Behörden voraus. Sie ordnet private Interessen und Gewinnabsichten dem Gemeinwohl ihrer Bewohner*innen unter. Die Interessen der Stadtgesellschaft, die durch die demokratische Zivilgesellschaft ihrer Bewohner*innen artikuliert werden, werden in transparenten Beteiligungsverfahren gebündelt. Ein Schlüssel für die „Städte von morgen” wird es sein, junge Menschen bei deren Entwicklung in allen Belangen mit einzubeziehen. Sie sind die Einwohner*innen der Städte von heute und morgen.

In der klimaneutralen Stadt wird Energie effizient und sparsam eingesetzt sowie ausschließlich aus erneuerbaren Ressourcen gewonnen. Ihren Bewohner*innen, Besucher*innen und Pendler*innen stellt die klimaneutrale Stadt einen qualitativ hochwertigen, barrierefreien und günstigen bzw. kostenlosen öffentlichen Personennahverkehr zur Verfügung, wie der Beschluss der DBJR-Vollversammlung von 2020 zu nachhaltiger Mobilität fordert.

Durch Vorrang der Infrastruktur für Fußgänger*innen und Radfahrer*innen wird aus der autogerechten eine menschengerechte Stadt. Diese konsequente Infrastrukturwende hat eine Neuordnung der Bau- und Verkehrsflächen zur Folge, sodass neue Räume zum Wohnen sowie Grünflächen und innerstädtische Natur entstehen, deren Bedeutung wir als Jugendverbände in unserer Position „Die ökologisch-soziale Stadt für alle junge Menschen“ dargelegt haben.

Eine nachhaltige Entwicklung von Städten und Gemeinden schafft Wohnraum für alle Menschen. Sie setzt eine gemeinnützigen Verwaltung und Förderung von Wohnraum voraus. Dieser ist insbesondere für junge Menschen auch eine Preisfrage, wie wir in unserem Positionspapier „Mehr günstigen Wohnraum für junge Menschen!“ erläutern. Gebäude in der „Stadt für alle“ werden energieeffizient saniert und auf der Basis von nachhaltigen Baustoffen weiter entwickelt. Diese werden staatlich gefördert. Es wird primär saniert und nicht neu gebaut. Hierzu braucht es Investitionen der öffentlichen Hand und eine gerechte Finanzierung. Müllvermeidung und eine konsequente Kreislaufwirtschaft werden durch politisch-administrative Regulationen eingeführt.

Auch außerhalb der Ballungszentren braucht es endlich konsequente Ansätze für eine Entwicklung der Gemeinden, auch und gerade in den ländlichen Räumen. Dabei muss den Bewohner*innen eine Infrastruktur angeboten werden, die nachhaltiges Leben erleichtert. Das fängt bei der Sanierung von Dorfkernen an und hört bei innovativen öffentlichen Mobilitätskonzepten, die ländliche und städtische Räume, Tag und Nacht in enger Taktung miteinander verbinden, noch lange nicht auf. Die Landbevölkerung muss infrastrukturell an die privilegierteren Stadtbewohner*innen durch eine Aufwertung von strukturschwachen Regionen angeschlossen werden.

Genauso wie die Initiative zu einem sozial-ökologischen Wandel in der Wohnungs-, Bau-, Stadt-, -Land-, und Mobilitätspolitik von Unternehmen der westlichen Industriestaaten und den Staaten des Globalen Nordens initiiert werden muss, welche die Hauptverantwortung für die globalen Umweltkrisen, Erderhitzung und soziale Spaltung tragen, gilt dies für die Umsetzung des Nachhaltigkeitsziels „Verantwortungsbewusster Konsum“.

Dabei braucht es einen systemischen Wandel, der nachhaltige Produkte als „Luxusgut“ für wohlhabende Menschen in hoch entwickelten Ländern beendet und sie allen Menschen zugänglich macht. Dafür müssen endlich diejenigen Unternehmen zur Verantwortung gezogen werden, die Gewinne privatisieren und die Kosten für Umweltfolgen die Gemeinschaft zahlen lassen sowie Menschenrechte verletzen. Hierzu bedarf es eines Lieferkettengesetzes, das die Unternehmenshaftung entlang der ganzen Produktions- und Lieferkette umsetzt. Nur durch zivilrechtliche Haftungsregeln können Einzelpersonen, Verbände und Interessenvertretungen ihre Rechte durchsetzen, wie in unseren Forderungen zum Lieferkettengesetz benannt. Auch auf europäischer Ebene muss die Europäische Union ein starkes Lieferkettengesetz verabschieden.

Verantwortungsvoller Konsum fängt bei den Möglichkeiten an, durch entschieden mehr Gleichheit in der Einkommens- und Vermögensverteilung und den Bildungszugängen national, kontinental und global als Konsument*innen die Möglichkeit zu haben, sozial und ökologisch fair produzierte Waren einkaufen zu können. Diese sollten in gemeinwohlorientierten, zirkulären Wirtschaftsprozessen in Betrieben hergestellt werde.

Grundsätzlich sind Maßnahmen, die Verbraucher*innenrechte stärken dringend notwendig. Auch im digitalen Raum. Einseitige Appelle an Verbraucher*innen, die durch primär individuelles Handeln die globalen Probleme lösen sollen, sind abzulehnen. Konsumkritik ist verständlich, muss jedoch dabei beginnen, dass sie die natürlichen Ressourcen nicht privaten Interessen überlässt. Sie muss neue Formen der politischen Steuerung und Bemessung von wirtschaftlichem Erfolg ermöglichen und die systematische Benachteiligung von Arbeiter*innen und armen Menschen endlich beseitigen.

Nur auf diesem Wege können sich auch demokratische Mehrheiten für angemessene Maßnahmen im entschlossenen Kampf gegen die Klimakrise gefunden werden. Eine umfassende Umstellung der globalen Wirtschaft zu einer dekabornisierten Ökonomie, wie es das SDG 13 „Maßnahmen zum Klimaschutz“ beschreibt, in einer verhältnismäßig kurzen Zeit, muss die Beteiligung breiter gesellschaftlicher Schichten als Chance und Bedingung begreifen. Nur so ist die Umstellung des Energie-, Bau- und Agrar- und Verkehrssektors möglich.

Vorderstes Ziel aller Maßnahmen zum Klimaschutz muss es sein, die 1,5-Grad-Grenze des Abkommens von Paris einzuhalten. Deutschland kommt dabei eine Vorreiterrolle zu. Die Bundesrepublik muss schon alleine aus Gründen der Klimagerechtigkeit und ihrer historischen Schuld gegenüber den Menschen aus den Ländern des Globalen Südens in den 2030er-Jahren vollständig klimaneutral sein. Ein realistischer Maßnahmenkatalog, der auch den sogenannten digitalen Fußabdruck berücksichtigt, muss von der Bundesregierung vorgelegt werden. Nur so können auch ökologische Kinderrechte eingehalten, aber auch die Freiheitsrechte der jungen Generation für die kommenden Jahrzehnte garantiert werden. Besonders nach dem Urteil aus Karlsruhe zum Klimaschutzgesetz vom Mai 2021 ist es verfassungsrechtlich bestätigt, dass jede Generation – auch junge Menschen und zukünftige Generationen – ein Recht auf ein gesundes Leben in einer intakten Umwelt haben.

Da die Erderhitzung zwar noch abzubremsen, aber auf absehbare Zeit nicht mehr rückgängig zu machen ist, braucht es kluge politische Maßnahmen zur Anpassung an die Klimafolgen und ein konsequentes Risikomanagement. Die Unwetter- und Hochwasserereignisse 2021 in Deutschland sollten allen Entscheidungsträger*innen klar gemacht haben, wie dramatisch Extremwetterereignisse Menschenleben schon jetzt gefährden. Erst recht, da deren Auswirkungen auf anderen Kontinenten noch um ein Vielfaches dramatischer sind. Die Bundesrepublik Deutschland ist gefordert sich global finanziell bedeutend stärker an der Beseitigung von Schäden durch die Klimakrise, Maßnahmen zum Schutz vor diesen und an Maßnahmen der Verhinderung dieser zu beteiligen.

Verschiedene Umweltkrisen bedingen und verstärken einander und zerstören zusammen unterschiedliche Lebensräume. Eine nachhaltige Entwicklung von Meeren und Ozeanen ist nur möglich, wenn Tiefseebergbau verboten, natürlicher Deichbau gefördert, die Überfischung der Meere beendet sowie Plastikmüll vermieden bzw. recycelt wird.

Der Erhalt des Ökosystems an Land ist nur durch die Erkenntnis möglich, dass die Beendigung des Artensterbens auch eine Überlebensfrage der Menschheit ist. Wir erwarten deshalb in der kommenden Legislatur maximalen Einsatz der Bundesregierung bei konkreten Maßnahmen bundesweit, europäisch und weltweit, den weiteren Verlust der biologischen Vielfalt zu verhindern. Dabei spielt der Schutz von heimischen Lebensräumen für Tiere eine genauso bedeutende Rolle wie die konsequente Verfolgung von Wilderei und Wildtierhandel.

Mit Blick auf den Beitrag der Landwirtschaft zu Artenschutz und nachhaltiger Entwicklung gilt der Grundsatz des entschiedenen „sowohl-als-auch“: Eine nachhaltige Landwirtschaft kann nur dann ihren Beitrag zum Wohl von Mensch, Tier und Naturschutz leisten, wenn Landwirt*innen gleichzeitig eine fundierte Ausbildung, ein sicherer Berufseinstieg und ein gutes Einkommen garantiert wird. Denn sie produzieren einen hohen Anteil unserer Lebensmittel. Die an der Zukunftskommission Landwirtschaft beteiligten Jugendverbände haben dies in ihrer Zukunftsvision umfänglich dargelegt.

Der Einsatz für eine Begrenzung der Erhitzung des Klimas auf unserem Planeten ist nicht zuletzt der Einsatz für den Schutz der Wälder. Weltweites, staatlich gesteuertes Aufforsten ist zwingend notwendig und nicht zuletzt in den Tropen von besonderer Bedeutung. Der Kampf gegen die Abholzung ist gleichzeitig oft ein Kampf gegen Kapital, Kriminalität und Korruption.

Ein vorausschauender Klimaschutz denkt bereits jetzt Resilienz und Klimaanpassung, auch durch entsprechende Naturschutzmaßnahmen, mit.

Frieden und Gerechtigkeit fördern

Nachhaltigkeitsziel: „Frieden & Gerechtigkeit“ (Nr. 16)

Frieden ist mehr als die Abwesenheit von Krieg, Gewalt und Zwang. Frieden setzt eine gerechte Weltordnung voraus, in der wir ohne Furcht vor Gewalt und Krieg leben können. Ein wichtiger Aspekt dabei ist die Achtung der weltweiten Menschenrechte. Noch immer befinden sich täglich Menschen auf der Flucht: weil sie eine andere Meinung vertreten, weil sie vor Kriegen flüchten, weil Freihandelsabkommen und die Wirtschaftspolitik des globalen Nordens für fehlende materielle Perspektiven in ihren Heimatländern verantwortlich sind, weil sie politisch verfolgt werden, weil sie aufgrund der Folgen des menschengemachten Klimawandels wie Dürre oder Hitze ihr zu Hause aufgeben müssen, weil sie aufgrund ihres Geschlechts diskriminiert werden oder dort, wo sie leben, Opfer von häuslicher und sexualisierter Gewalt werden.

Auch in der Herstellung und Verbreitung von Produkten werden Menschenrechte täglich verletzt. Insbesondere Kinder und Jugendliche werden in manchen Regionen der Welt bereits von Kindesbeinen an zur Lohnarbeit gezwungen, sie werden Opfer von Gewalt oder als Minderjährige zu Soldat*innen ausgebildet. Menschenrechte sind in Deutschland, Europa und weltweit kein selbstverständliches Gut und werden regelmäßig von Einzelnen, Gruppen und Staaten missachtet. Wir fordern deshalb, die Achtung der weltweiten Menschenrechte zu fördern und als Bundesrepublik dabei eine Vorreiterrolle einzunehmen. Gerade vor unserer europäischen „Haustüre” am Mittelmeer, wie auch innerhalb der Europäischen Union, im Umgang mit Minderheiten.

Mit Blick auf die Klimakrise zeigt sich außerdem, dass junge Menschen zukünftig in ihren Rechten, insbesondere den Freiheitsrechten, mit stärkeren Einschränkungen rechnen müssen, da die Auswirkungen der Klimakrise noch massiv zunehmen werden. Bei politischen Entscheidungen werden die Rolle von jungen Menschen und die Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche viel zu selten berücksichtigt. Das zeigt sich nicht nur bei der Klimapolitik, sondern auch bei der Bekämpfung der Corona Pandemie. Die UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) trägt dazu bei, dass junge Menschen an den sie betreffenden Entscheidungen beteiligt werden, die Kinderrechte setzen sich für den Schutz und die Förderung von Kindern und Jugendlichen ein und sie fordern die vorrangige Berücksichtigung von Kindeswohl bei allen Kinder und Jugendlichen betreffenden Maßnahmen. In Deutschland sind die UN-KRK seit 1992 in Kraft. In ihrer Umsetzung, nicht zuletzt durch das Scheitern der Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz oder der fehlenden Bereitschaft zur Absenkung des aktiven Wahlrechts, besteht noch Nachbesserungsbedarf. Die kürzlich vollzogene Absenkung des Mindestalters zur Teilnahme an Betriebsratswahlen von 18 auf 16 Jahren gibt hierbei die Richtung vor. Schwerwiegende Differenzen zwischen den Generationen sehen wir dabei allerdings nicht. Streitpunkte gibt es innerhalb der einzelnen Generationen – zwischen denen mit mehr oder weniger Bildungschancen, zwischen denen mit oder ohne gesichertem Einkommen, zwischen vermögenden und armen Menschen. Probleme können nicht einseitig zulasten der einen oder anderen Generation gelöst werden. Wir fordern daher, die Kinderrechte konsequent umzusetzen und bei politische Entscheidungen die Interessen und Belange von jungen Menschen stärker in den Blick zu nehmen und Kinder und Jugendlichen weltweit ein Wahlrecht zu geben.

Weltweit erleben wir darüber hinaus, dass ein friedliches und gerechtes Miteinander von Staaten, Gruppen, wirtschaftlichen Interessen und einzelnen Akteuren mit Füßen getreten wird. Dabei beobachten wir, dass die organisierte Kriminalität zunehmend globaler agiert und sich ausbreitet. Wir fordern daher, dass die internationale Zusammenarbeit gegen organisierte Kriminalität ausgebaut wird. Großkonzerne und vermögende Menschen zahlen immer noch kaum Steuern und verschieben ihr Vermögen ins Ausland und in „Offshorekonten“. Eine nationale und globale Steuergerechtigkeit ist kaum existent. Wir fordern von der weltweiten Staatengemeinschaft, dass sie die Pläne für eine globale Steuerreform konsequent und gerecht umsetzen. Auch Korruption von Unternehmen und Einzelpersonen muss stärker bekämpft werden.

Wir nehmen außerdem mit Sorge wahr, dass politische Entscheider*innen und Unternehmen, insbesondere in Deutschland, weiterhin globale Rüstungsexporte und Waffenhandel, auch in Krisengebiete, befördern. Wir halten an unserem Beschluss fest: Jegliche deutsche Exporte von (Klein-)Waffen und Munition sowie der entsprechenden Lizenzen zu beenden.

Zur Auseinandersetzung für eine gerechte und friedliche Welt gehört auch, das Verhalten der Bundeswehr in den Blick zu nehmen. Der Dienst bei der Bundeswehr unterscheidet sich deutlich vom Dienst bei jeder anderen staatlichen Stelle. Dieser beinhaltet immer die Bereitschaft, die Anwendung von militärischen Mitteln zumindest als Ultima Ratio zu akzeptieren und ist damit mit besonderen Gefahren verbunden. Aus diesem Grund haben wir uns schon immer gegen jede Pflicht oder jeden Zwang zum Wehrdienst ausgesprochen. Die Bundeswehr bedient sich mit dem neu geschaffenen Freiwilligendienst im Heimatschutz eines anerkannten Begriffs und auch dessen Renommee. Dabei untergräbt die Bundeswehr das Engagement der Freiwilligen in den klassischen Freiwilligendiensten, weil gänzlich neue Strukturen geschaffen werden. Wir fordern daher den Begriff des Freiwilligendienstes nicht zu untergraben, um Personalgewinnung für die Bundeswehr zu betreiben oder andere politische Ziele zu erreichen. Junge Menschen, die sich für einen Dienst in der Bundeswehr, gleich in welcher Form entscheiden, müssen dies frei und unbeeinflusst und unter Kenntnis der Gefahren und Risiken tun. Jede Form der – auch indirekten – Beeinflussung lehnen wir ab. Daher gehört Bundeswehr, egal in welcher Rolle, nicht in und an Schulen. Auch minderjährige Soldat*innen in der Bundeswehr lehnen wir ab. Wir fordern, das Mindestalter der Rekrutierung für die Streitkräfte auf 18 Jahre festzulegen sowie Werbekampagnen für die deutschen Streitkräfte, die Kinder und Jugendliche ansprechen, zu verbieten.

Rassismus und Rechtsradikalismus als gesamtgesellschaftliche Probleme betreffen auch Polizei, Verfassungsschutz und Bundeswehr. In der Vergangenheit sind rechtsradikale und -terroristische Strukturen auch innerhalb der Bundeswehr bekannt geworden. Wir setzen uns daher für eine umfassende Aufklärung und Untersuchung rechter Strukturen bzw. Organisationen ein, die sich insbesondere auch innerhalb der Bundeswehr wiederfinden.

Als Jugendverbände und ihre Zusammenschlüsse beteiligen wir uns durch unsere Arbeit an der Umsetzung der Menschenrechte und der Überwindung von Gewalt und Krieg sowie an der Förderung von Partizipation und Demokratie. Gelebt wird dies in friedensstiftenden Maßnahmen bei weltweiten Jugendbegegnungen und -austauschen, bei unseren Partnerschaftsprojekten, bei internationalen Workcamps, Freiwilligendiensten und gemeinsamer Gremienarbeit über europäische und internationale Grenzen hinweg; aber auch in unserer täglichen Arbeit vor Ort in den Gruppen, Freizeiten und Seminaren. Friedenskompetenzen und die Friedensfähigkeit von jungen Menschen werden dabei gefördert und gestärkt. Die Jugendverbandsarbeit steht damit für eine Form der Friedenspädagogik und ist dahingehend zu fördern.

Für uns ist daher klar, politisches Handeln muss sich immer an der Maxime einer friedlichen Welt orientieren und ihren Blick auf die Menschen und deren Perspektiven richten. Konfliktbewältigung und (zivile) Konfliktprävention steht dabei immer vor militärischer Gewalt, die wir als Form der Konfliktbewältigung ablehnen.

Partnerschaften aufbauen

Nachhaltigkeitsziel : „Partnerschaften zur Erreichung der Ziele“ (Nr. 17)

Globale Ziele sind nur durch weltweite, partnerschaftliche Vernetzung und Zusammenarbeit auf Augenhöhe solidarisch und friedlich erreichbar. Dabei muss alles unternommen werden, die Vorrangstellung demokratisch legitimierter Politik insbesondere gegenüber den Interessen von Privatwirtschaft und Militär herzustellen. Rückgrat vollständiger Demokratien bildet dabei die Zivilgesellschaft, die selbst ermächtigt, selbstorganisiert und gemeinnützig handelt. Ihre Handlungsspielräume sind zu wahren und durch strukturelle Finanzierung und wirksame Beteiligung zu stärken. Das Subsidiaritätsprinzip ist ohne Einschränkungen umzusetzen.

Zivilgesellschaftliches Handeln ist entscheidend für eine nachhaltige Entwicklung. Demokratisch gewählte Regierungen haben genauso wie staatliche Organe und Institutionen den Auftrag, zivilgesellschaftliche Organisationen innen- und außenpolitisch zu stärken. Zweiteres gilt insbesondere für die Entwicklungszusammenarbeit mit den Ländern des Globalen Südens. Hierzu ist die Verpflichtung, mindestens 0,7 Prozent des Bruttonationaleinkommens für Gelder der Entwicklungszusammenarbeit bereitzustellen, unerlässlich.

Internationale Zusammenarbeit muss kulturelle Vielfalt, gleiche Chancen, gerechte Verteilung, den Schutz von Minderheiten, rechtsstaatliches und konsequentes multilaterales Handeln fördern und globale politische Institutionen stärken.

Nachhaltige Entwicklung muss die junge Generation, die noch am längsten mit den Konsequenzen der politischen Entscheidungen leben muss, besonders berücksichtigen und beteiligen. Gleichzeitig sind junge Menschen oft die Impulsgeber*innen für gesellschaftlichen Wandel. Nicht nur in der Vergangenheit sondern auch dieser Tage sind es weltweite Jugendbewegungen, die beispielsweise eine wirksame Bekämpfung der Klimakrise fordern. Ohne die vielerorts durch Aktive aus Jugendverbänden geprägte Klimabewegung wäre nicht der politische Druck erzeugt worden, der zumindest einen Einstieg in Maßnahmen zur Vermeidung einer Klimakatastrophe ermöglichen konnte.

Als Jugendverbände und -ringe sind wir konkret Akteur*innen im Bereich nachhaltige Entwicklung. Bilaterale und multilaterale Zusammenarbeit bilden die Basis für unseren Beitrag für eine soziale und ökologisch gerechte Welt. Gerade in Zeiten, wo auch in Europa nationalistische und faschistische Parteien wieder auf dem Vormarsch sind, braucht es eine Stärkung von internationaler Jugendarbeit durch den Gesetzgeber. Nach einer Pandemie die an nationalen Grenzen keinen Halt machte, der aber zu oft alleine durch nationalstaatliche Maßnahmen begegnet wurde, braucht es einen Aufbruch und einen Neustart für die Begegnung und den Austausch junger Menschen über Staatsgrenzen hinweg. Dabei muss die Förderpolitik zugunsten von selbstorganisierten Begegnungen gerade mit jungen Menschen aus dem Globalen Süden geändert werden.

Die Transformationsprozesse machen dabei auch eine andere Organisation von Politik notwendig. So wie eine eigenständige Jugendpolitik ressortübergreifend die Interessen und Anliegen junger Menschen in den Mittelpunkt ihres Handelns stellen muss, bedarf es einer Umsetzung von Nachhaltiger Entwicklung, welche dieser als Querschnittsthema gerecht wird. Nachhaltige Entwicklung ist kein einzelner Politikbereich oder Projektvorhaben, sondern ein umfassendes Konzept, das alle politischen Handlungsfelder umspannt.

Somit darf nachhaltige Entwicklung nicht an Zuständigkeitsgrenzen von Ministerien und anderer Behörden Halt machen, sondern es braucht eine flächendeckende Verantwortung und Zuständigkeit aller Politikbereiche. Diese beginnt bereits zu Beginn der Gesetzgebungsverfahren. Expert*innen für Nachhaltige Entwicklung sind bei allen Gesetzesinitiativen von Beginn an zu beteiligen. Dies gilt genauso für junge Menschen, die von den Auswirkungen besonders lang betroffen sind. Jugendlichen deshalb frühzeitig bei Wahlen und Abstimmungen eine Stimme zu geben, muss integraler Bestandteil zukunftsfähiger, nachhaltiger Politik sein.

Schlussfolgerungen zur Umsetzung der Agenda 2030 durch die Bundesregierung

Der Blick auf Baustellen der Kernbotschaften zeigt, dass es bis zu einer wirksamen Umsetzung der SDGs in Deutschland auch sechs Jahre nach Verabschiedung der Agenda 2030 noch ein weiter Weg ist. Die erarbeiteten Indikatoren sind nicht ausreichend, um den Zielen der SDGs gerecht zu werden und müssen nachgebessert werden. Dass die nachhaltige Entwicklung durch die Bundesregierung zur Chef*innensache gemacht und im Kanzler*innenamt angesiedelt wurde und dass darüber hinaus mit dem Parlamentarischen Beirat für Nachhaltige Entwicklung im Bundestag, dem Staatssekretär*innenausschuss für Nachhaltige Entwicklungen und weiteren Gremien gute infrastrukturelle Voraussetzungen geschaffen wurden, bedeutet noch lange nicht, dass politische Entscheidungen und das Handeln der Regierung nach den SDGs ausgerichtet wird. Die Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung zeigt dabei deutlich, wo es in der Umsetzung in Deutschland mangelt: Sie ist weit davon entfernt, ambitionierte Transformationsprozesse einzuläuten und zeichnet sich durch ihre Unverbindlichkeit aus. Es ist zwingend notwendig, dass die Relevanz der Strategie gestärkt wird. Die politischen Aktivitäten zur Umsetzung müssen erhöht und besser ausgestattet werden, damit angemessen an reformierten Indikatoren und Maßnahmen gearbeitet werden kann. Die Nachhaltigkeitsstrategie sollte nicht nur einen Bericht liefern. Sie sollte einen verbindlichen und ambitionierten Fahrplan festlegen. Dazu müssen die angegebenen Maßnahmen evaluiert und angepasst werden. Die Umsetzungsgeschwindigkeit der Vorhaben muss in dieser Hinsicht zwingend erhöht werden.

Dies muss auch für das Aktionsbündnis Klimaschutz und die Nationale Plattform für BNE festgehalten werden, in denen wir ebenfalls als Jugendverbände mitwirken. Beide Formate sind gut angedacht, jedoch mangelhaft umgesetzt. Funktioniert das Aktionsbündnis zwar als Dialogplattform, ließen Regierung und Interessenvertreter*innen in der vergangenen Legislaturperiode zu oft dem Austausch weder ausreichende Beschlüsse noch progressive Maßnahmen folgen. So konnte eine Aktivierung der Klimaschutzpotenziale nicht erreicht werden.

In der Nationalen Plattform BNE sollte endlich konkret an der Umsetzung der 130 Ziele und 349 Handlungsempfehlungen des Nationalen Aktionsplans BNE gearbeitet werden. Hierzu braucht es in der Bundesregierung auch die Bereitstellung entsprechender Mittel eines Bildungsministeriums, das*die BNE zur Priorität macht.

Einen weiteren Beitrag zur Stärkung von Nachhaltigkeit als Handlungsmaxime für politische Entscheidungen kann eine verbindliche Einführung des ressortübergreifenden Jugend-Checks als Instrument der Gesetzesfolgenabschätzung für junge Menschen in der neuen Wahlperiode des Bundestages leisten. Die Auswirkungen für junge Menschen sind ein zuverlässiger Indikator für eine sozial und ökologisch nachhaltige Politik.

Eine sozial-ökologische Transformation im Sinne der Agenda 2030 kann nur gelingen, wenn die politischen Entscheidungsprozesse ernsthaft an der Agenda ausgerichtet werden. Dabei bietet sich jetzt die große Chance, dass Investitionspakete in und nach der Pandemie konsequent unter Nachhaltigkeits-Gesichtspunkten ausgerichtet werden. Die Bundesregierung muss sich daher in ihrer öffentlichen Präsenz stärker dazu verpflichten, die Umsetzung der SDGs in den Mittelpunkt ihrer politischen Agenda zu setzen. Dazu gehört, dass das ressortübergreifende Handeln der Ministerien, das Handeln der Bundesregierung und der Parlamente nicht nur aus Absichtserklärungen besteht, sondern durch klare Gesetzgebung auch umgesetzt wird. Dazu gehört auch, dass sich die einzelnen Ressorts abstimmen und nicht gegeneinander bzw. nebeneinander arbeiten. Die Transformation gelingt nicht, wenn nur das Bundesumweltministerium ihre Politik nach der Agenda 2030 gestaltet. Wir haben mit unseren Forderungen zu den einzelnen Kernbotschaften klare Vorstellungen, die mit den deutschen Indikatoren nicht ausreichend umgesetzt werden. Dort muss Politik und Verwaltung ansetzen und nachbessern. Dabei ist uns wichtig, dass bei den politischen Entscheidungsprozessen junge Menschen und ihre demokratisch legitimierten Interessenvertreter*innen sowie weitere zivilgesellschaftliche Organisationen wirksam beteiligt werden.

 

Mit 27 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen beschlossen im DBJR-Hauptausschuss am 01.12.2021.

Themen: Nachhaltige Entwicklung