Europapolitik

Stärkung der EU-Jugendgarantie braucht Qualitätsrahmen

Die EU-Kommission verstärkt die Jugendgarantie und stellt zusätzliche Gelder im Kampf gegen die Jugendarbeitslosigkeit bereit. Die geplanten Maßnahmen erfüllen nur teilweise unsere Erwartungen.

Die Jugendgarantie gilt seit 2013 und ist die Zusage aller EU-Mitgliedstaaten, jungen Menschen innerhalb von vier Monaten nachdem sie arbeitslos geworden sind oder ihre Ausbildung abgeschlossen haben, ein hochwertiges Angebot für Beschäftigung, Weiterbildung, Lehrstelle oder ein Praktikum zu garantieren und ihnen so den Zugang zum Arbeitsmarkt zu erleichtern. Die EU-Kommission startet jetzt die Initiative „Förderung der Jugendbeschäftigung: Eine Brücke ins Arbeitsleben für die nächste Generation“. Die damit verbundenen Unterstützungsmaßnahmen sollen die Jugend- und Beschäftigungspolitik der Mitgliedstaaten stärken und die Folgen der Coronakrise abfangen. Dafür stellt die Europäische Kommission 22 Milliarden Euro bereit.

Wir begrüßen, dass die politische Realität von jungen Menschen erkannt wurde und eine Stärkung der dringend notwendigen Hilfsmaßnahmen erfolgt. Die Initiative ist zudem inklusiver angelegt als zuvor und soll jegliche Form der Diskriminierung vermeiden. Das ist ein wichtiges Signal. Auch die Verschiebung der Altersgrenze von 25 auf 29 ist richtig.

Die Summe von 22 Milliarden Euro ist ein guter Anfang. Fraglich ist, ob sie ausreicht, um Jugendarbeitslosigkeit in der EU nachhaltig und strukturell zu bekämpfen. Zudem ist nur rund ein Drittel der von der EU bereitgestellten Mittel zweckgebunden. Beim Rest liegt es in der Hand der Mitgliedstaaten, ob sie die Gelder tatsächlich für eine Förderung der Jugendbeschäftigung nutzen. Hier muss die Kommission weiter darauf drängen, dass das auch passiert.

Wir kritisieren, dass für die Umsetzung der Maßnahmen ein klarer Qualitätsrahmen fehlt. Zum Beispiel müssen Jobs, die im Rahmen der Jugendgarantie angeboten werden, sozialversicherungspflichtig sein. Außerdem muss klar geregelt sein, dass die Gelder nicht von Arbeitgeber*innenseite als Subventionen für prekäre Jobs verwendet werden, sondern jungen Menschen in Form von gesicherten Arbeitsverhältnissen direkt zugutekommen. Problematisch ist, dass die Kommission auf Ausbildung und Förderung der Kompetenzen fokussiert; dies geht zudem an der Realität vorbei. Die junge Generation ist die am besten ausgebildete Generation – was fehlt, sind ausreichend gute Arbeitsplätze. Hier bieten der angekündigte grüne Umbau der Wirtschaft im Rahmen des European Green Deal und der digitale Wandel weitreichende Chancen, die unbedingt genutzt werden sollten.

An der Umsetzung der Jugendgarantie muss die Zivilgesellschaft in den Mitgliedsstaaten beteiligt werden. Insbesondere Jugendverbände und -ringe müssen eingebunden werden. Sie sind am nächsten an der Lebensrealität junger Menschen dran. Als DBJR arbeiten wir aktuell zusammen mit dem Europäischen Jugendforum an einem Qualitätsrahmen. Dieser soll dabei helfen, das die Mittel zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit in nachhaltiger Art und Weise dort ankommen, wo sie gebraucht werden: Bei den jungen Menschen in der Europäischen Union.

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